Ausgabe 
6.3.1884
 
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Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, A

1884. Donnerstag den 6. März. M 29.

bberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Areis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Donnerstag und Samstag.

f f f Petitzei 700 5 08 8 5 5 28 85 8 Die d 65 Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. uswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

f Amtlicher Theil. 5 05 F ee Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Ortsvorstande zu Allendorf an der Lumda die Erxlaubniß er 2 in Verbindung mit dem im April d. J. daselbst stattfindenden Markte eine Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Gegenständen q e Es dürfen dabei höchstens 5000 Loose à 1 M. zur Ausgabe gelangen und müssen mindestens 70% des Bruttoerlöses aus den Loosen zum Ankauf von Gewinnsten verwendet werden. Der Vertrieb der Loose ist im Großherzogthum gestattet. b

Betreffend: Das Landgestüt, hier den Abgang der Landgestütsbeschäler auf die Landgestütsstationen. Friedberg den 3. März 1884.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler für die Landgestütsstationen Berstadt, Butzbach, Düdelsheim und Nieder-Wöllstadt sind von Darmstadt abgegangen, was Sie in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen wollen. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Drainirung in Flur II, VIII X der Gemarkung Fauerbach b. Fr.

Die Zusammenstellung und Repartition der Kosten, welche durch Ausführung der Drainageanlage in den Fluren II, VIII X der Gemarkung Fauerbach b. Fr. entstanden sind, vom 31. Dezember 1883, haben wir in Gemäßheit des Artikel 42 des Gesetzes vom 2. Januar 1858 in der Frist von Donnerstag den 13. bis Mittwoch den 26. März 1884 auf dem Rathhause zu Fauerbach zur Offenlegung gebracht. Für die Abtragung der auf die einzelnen Grundbesitzer entfallenden Beträge sind 3 Jahresziele(März 1884, Januar 1885 und Januar 1886) festgesetzt worden und sind die ersteren bis zur vollständigen Bezahlung der Gemeinde mit 5% vom 1. Januar 1884 ab zu verzinsen. Selbst verständlich hat jeder Grundbesitzer das Recht seinen Kostenantheil im ersten Termine ganz zu bezahlen.

Friedberg den 3. März 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Grundstücke in den Fluren VII der Gemarkung Rockenberg und Flur 1 der Gemarkung Oppershofen.

Nachdem die Ausführung der beantragten Entwässerungsanlage beschlossen ist, werden die sämmtlichen betheiligten Grundbesitzer in Gemäßheit des Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Januar 1858, betreffenddie Entwässerung von Grundstücken auf Freitag den 28. März d. J., Vormittags 9 Uhr, auf das Rathhaus zu Oppershofen zur Wahl der Vollzugscommission(3 Mitglieder und 3 Ersatzmänner) eingeladen. Als Wahlcommissär haben wir den Großh. Bürgermeister Schmidt zu Oppershofen ernannt. Die Wahl hat mittelst Stimmzettel zu erfolgen.

Friedberg den 3. März 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Betreffend: Die Bildung der Schulvorstände. Friedberg am 1. März 1884.

Die Großh. Kreis⸗Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schuloorstände und Bürgermeistereien des Kreises. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, hat durch Verfügung zu Nr. 3908 vom 22. Februar l. J. die Absicht der betreffenden Bestimmung des Art. 69 1,5 und II,5 dahin erläuert, daß die politischen Gemeinden durch Mitglieder ihres Vorstandes neben dem Bürgermeister in dem betreffenden Schulvorstand vertreten sein sollen. Es hört hiernach ein von dem Ortsvorstand aus seiner Mitte gewählter Schulvorsteher auf, Mitglied des Schulvorstandes zu sein, sobald er seine Eigenschaft als Mitglied des Ortsvorstandes verliert und ist in diesem Falle für denselben eine Neuwahl vorzunehmen. Sie wollen also überall da, wo die Ortsvor stands⸗(Gemeinderaths-, Beigeordneten und Bürgermeister-) Wahlen bestätigt sind, und wo der erwähnte Fall vorliegt, für den aus dem Ortsvorstand ausgetretenen Schulvorsteher eine Neuwahl aus der Mitte des Ortsvorstandes binnen 14 Tagen eintreten lassen und uns das Protokoll alsbald zur Einsicht vorlegen. N Or. Braden,

Betreffend: Verfahren bei Versäumnissen in den Fortbildungsschulen. Friedberg am 1. März 1884.

Die Großh. Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände und Bürgermeistereien des Kreises. Indem wir nachstehendes Amtsblatt der obersten Schulbehörde zu Ihrer Keuntniß bringen, fordern wir Sie auf, dasselbe zu beachten und in Ihren demnächstigen Berichten über den Schluß der Fortbildungsschulen anzugeben, wie groß die Zahl der unerlaubten Versäumnisse im letzten Winter war und wie hoch sich die von Ihnen angesetzten Strafen belaufen haben. Dr. Braden. gu Nr. M. J. 4255. D. Darmstadt am 21. Februar 1884.

Betreffend: Verfahren bei Versäumnissen in den Fortbildungsschulen. 5 l 5 5 a btheilung für Schulangelegenheiten, an die Großh. Kreis-Schulcommissionen.

daß die Versäumnisse in den Fortbildungsschulen nicht in die gewöhnlichen Versäumnißlisten chehen ist, über die Versäumnisse in den Fortbildungsschulen besondere Listen aufzustellen sind. Knorr. Achenbach.

Wir finden uns veranlaßt zu bestimmen, aufzunehmen, sondern daß, wie auch seither schon meist ges

Bekanntmachung.

er internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung zu Amsterdam 1884. 5 alconsulats zu Frankfurt ergangenen Mittheilung, soll in den

Betreffend: Die Abhaltung ein

2 Unterzeichneten Seitens des Königlich Niederländischen Gener Mi e 15 zu Amsterdam eine internationale Ausstellung abgehalten werden. Es können daselbst ausge

5. August bis 6. September J. J. ö eee. 5 75 r 1 Pferde Kühe, Schafe und Schweine, erstere beiden von 100 bis 250 Fres. pro Stück, letztere beiden bis zu 10 4 er Stück; 2. Butter, Käse, Milch ꝛc.; 3. Maschinen und Geräthe; 4. Lehr⸗ und Hülfsmittel zum Dienste des landwirthschaftlichen e 5 Bienenzucht; 6. Thierschutz. Programm und jede nähere Auskunft ertheilt das Königlich Niederländische Generalconsulat für

das Großherzogthum Hessen zu Frankfurt. 8 f 5 1 0 5

;* Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von berhessen. rf 1 Freiherr Nordeck zur Rabenau. N r j i inter die hiesi f. ü it Anfang April Stellungen lenswerthe junge Leute, welche diesen Winter die hiesige Ackerbauschule besuchen, wünschen mi f 5.

als r 1 59581 Landwirthschaften anzunehmen. Hierauf Reflectirende wollen sich an den mitunterzeichneten Groß ˖ ir 5 i ierselbst, wenden.

en t. Das Curatorium der Ackerbauschule.

Friedberg den 19. Februar 1884. Sch Dr. Tobisch,

Dr. Freih. v. Gemmingen 0b 85 8 6 5 n Kreis⸗Schulinspeetor. Großh Land wiythschaftslehrer.

Kreisrath. Kreis⸗Assessor.