seler 1884. Donnerstag den 5. Juni. M 66.
berhessischer Anzeiger.
70 0e r Glas 15 9 Wird 0 d in Bad⸗-N 7 5 Ii 5 N f Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch. 72 4 5 b 9 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Ula und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Se 1 10 9 brengel, De einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
er Hof. N Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
len Amtlicher Theil.
8 0 Letreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 2., 3. und 4. Perkode 1883/84. Friedberg den 30. Mai 1884.
dienstag du Oas Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
onie⸗ und f Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 2., 3. und 4. Periode 1883/84 zukommenden Forststrafen resp. einladet hutheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedeeretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen.
el My Dr. Braden. — Von der 2. Periode: Reichelsheim 15 Pf., Wohnbach 2 M. 24 Pf. Von der 3. Periode: Wohnbach 14 Pf., Reichelsheim 2 M. 30 Pf. Von der 4. Periode: e.
Lönstadt 57 Pf., Büdesheim 3 M. 52 Pf., Burg Gräfenrode 8 M. 75 Pf., Butzbach 1 M. 68 Pf., Gambach 1 M. d Pf., Griedel(Mark) 1 M. 83 Pf., Groß Karben
M. 81 Pf., Heldenbergen 4 M. 86 Pf., Holzhausen 2 M. 62 Pf, Langenhain 1 M. 14 Pf., Nieder⸗Erlenbach 1 M. 2 Pf., Nieder Florstadt 15 M. 5 Pf., Nieder— Leisel 80 Pf., Ober⸗Eschbach 3 M. 88 Pf., Ober⸗Florstadt 1 M. 59 Pf., Ober-Mörlen 77 Pf., Petterweil 2 M. 10 Pf., Pohl Göns 58 Pf., Rodheim 6 M. 63 Pf.,
it, am zwiln
führt durch nh
e.
U AJ. Thi.
U
r gut besetzte
9g. Peler. cstadt Tanzwufik mal Karl herntk,
ertag A T
euerbach VII.
im Saale dl ge Abend
führung kommt;
. e „Posse in 1 a tune Nachzahlucz
den Vorsand Weber
Afenhein 1 gut bach
70
ik
nd Apfelwein. Philipp Bout
et bei mit
aulator 2. Kl., der Finanzaspirant Köhler aus Dornheim z. Ministerialcalculator 2. Kl. ernannt.
ktammheim 2 M. 10 Pf., Steinfurth 60 Pf., Trais-Münzenberg(Mark) 1 M. 25 Pf., Vilbel 24 M. 58 Pf., Wölfersheim 1 M. 5 Pf.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des F. 18 und 29 der Instruction vom 7. November 376 bringen wir die folgenden Actenstücke und zwar:
1. Das neu aufgestellte topographische Güterverzeichniß(Formu— ler 4 der Instruction).
2. Die Gütergeschosse zur Feststellung und Wahrung der Rechts— verhältnisse.
3. Verzeichniß der Berechtigten.
4. Die zum Zwecke der Klassenvertheilung nach der Abschätzung aͤfgestellten Gütergeschosse(Formular 6).
5. Zwei Uebersichtskarten, Nr. III und IV, mit Einzeichnung der Jonitätsgrenzen(1— 1000).
6. Die Protokolle der Commission über die Bestimmung der Jonitätsklassen und deren Werthe.
7. Die Protokolle über die vorübergehenden Werthserhöhungen d Verminderungen.
8. Protokoll der Commission über die Erachtung und Einziehung hn Wegen und Bildung der Massegrundstücke vom 1. Mai 1884.
9. Das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths vom 31. Mai 884, ferner wiederholt:
10. Die summarische Darlegung, während 14 Tagen und zwar um Donnerstag den 5. Juni bis Mittwoch den 18. Juni 1884, ein— scließlich täglich von 10 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags und den Sonntagen von 11 bis 12 Uhr Vorm. auf dem Gemeindehaus Nieder⸗Erlenbach zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten.
Wir bemerken hierbei, daß alle Betheiligten Auszüge aus dem (pographischen Güterverzeichniß, den Geschossen und dem Verzeichnisse bir Berechtigten gegen eine Gebühr von 10 Pf. für die erste und von 6 Pf. für jede weitere Parzelle verlangen können.
Reclamationen gegen Richtigkeit und Vollständigkeit der oben zu 2 und 3 genannten Verzeichnisse sind so gewiß innerhalb der ge— züchten Frist bei der Commission vorzubringen, als die Verzeichnisse sonst für richtig und vollständig angenommen und der Zusammenlegung Grunde gelegt werden.
Während der gedachten Frist, oder aber in dem Termin Donnerstag in 19. Juni 1884, von 11 bis 1 Uhr, können ferner Reclamationen gegen e sub 4—9 erwähnten Urkunden erhoben werden und wird von den— euigen Betheiligten, welche nicht spätestens in diesem Termin Recla— mutlonen erheben, Einverständniß mit den Beschlüssen der Commission genommen werden.
Spätere Reclamationen, welche sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen, sind nicht mehr zulässig.
Nach Art. 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wiederein— setzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamations— und Recursfristen ausgeschlossen.
In den offen gelegten Acten sind sämmtliche Besitzwechsel, welche bis zum 31. Januar d. J. in das Mutationsverzeichniß eingetragen waren, gewahrt. Diejenigen Grundbesitzer, welche nach diesem Zeit— punkt Gelände in dem zweiten Zusammenlegungsfelde erworben, wer— den darum aufgefordert, solches unter genauer und vollständiger Be— zeichnung der bezüglichen Grundstücke nach Gewann, Nummer, Flächen— inhalt u. s. w. bis längstens zum Donnerstag den 19. Juni 1884 schriftlich zur Keuntniß der Commission zu bringen, wenn sie bezüglich dieser neu erworbenen Grundstücke die Vortheile der Zusammenlegung genießen wollen.
Auf Anmeldungen nach Ablauf dieses Termins kann keine Rück— sicht mehr genommen werden und es haben sich die betreffenden Grund— besitzer die aus der Unterlassung der Anmeldungen für sie entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben.
Endlich werden die sämmtlichen Grundbesitzer noch eingeladen, bis spätestens zu dem oben genannten Termine, nach Maßgabe der Bestimmungen pos. 11, 12 und 13 der summarischen Darlegung und denjenigen des F. 23 der Instruction vom 7. November 1876, soge— nannte Wunschzettel bei der Commission einzureichen, wodurch sie die— jenigen Parzellen nach Gewann, Nummer und Flächeninhalt genau bezeichnen, welche sie bei der demnächstigen Zutheilung der neuen Par- zellen zusammengelegt zu haben wünschen und durch welche sie ferner angeben, ob und event. in wieviele Theile das neue Grundstück in das neue Kataster und Grundbuch aufgenommen werden soll. Alle nach dem genaunten Termin in dieser Richtung an die Commission noch ge— langenden Wünsche müssen unberücksichtigt bleiben.
Ganz besonders wird hier noch bemerkt, daß es nach den Be— stimmungen, pos. 11 der summarischen Darlegung, den Kleingrundbe— sitzern gestattet sein soll, Grundstücke aus verschiedenen Zusammenleg— ungsfeldern nach Möglichkeit miteinander vereinigen zu lassen.
Friedberg den 31. Mai 1884.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. e e Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.
Edictalladung. Nachdem wider den Rekruten aus dem Bezirke des 1. Bataillons(Mainz) 4. Großherzoglich Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 118 Wilhelm Heil, geboren r 13. Juli 1861 zu Ober-Mörlen, Kreis Friedberg, der förmliche Desertionsprozeß eröffnet worden ist, wird derselbe hiermit aufgefordert, sich sofort bei seinem Truppen—
hit zu gestellen, spätestens aber in dem auf Mittwoch den 8. Oktober d.
J., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin zu erscheinen,
vorigenfalls die wider ihn eingeleitete Untersuchung geschlossen, er in contumatiam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldbuße von einhundert und fünfzig bis drei—
hundert Mark verurtheilt werden wird. Darmstadt den 31. Mai 1884.
Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen(25.) Division.
Darmstadt.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 30. Mai. Dem Kaufmann tnaussé in Wien ist das Exequatur als Vice— hundels-Agent der Vereinigten Staaten von Arierika ertheilt worden. Dem Ober-Medicinal— Aßessor Dr. Uloth wurde der Amtstitel„Ober— Nedieinalrath“ verliehen, der Director an der Ralschule zu Groß-Umstadt Nodnagel zum Director der Realschule zu Gießen, der Mini— serialcalculator 2. Kl. Eckstorm zum Obersteuer—
Beilage Nr. 11, enthält:
Das Regierungsblat Nr. 9 enthält: fsaus Darmstadt das Patent als Geometer 2. die Bekanntmachung, die Schifffahrtspolizei- und Floß— ordnung für den Neckar betr.
1. Bekanntmachung, die Aufbringung des Bedürfnisses der Gr. Landes-Brandversicherungs⸗Anstalt für 1883 betr.
11. Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage in der isr. Rel.-Gem. Butzbach für 1883/84 betr.
111. und Iv. Uebersicht der für 1884/85 in den isr. Rel.⸗Gem. des Kr. Offenbach und in den politischen Gem. des Kr. Friedberg für 1884/85 genehmigten Umlagen
V. Dienstnachrichten. Es wurde: dem Schulamtsasp. Andres aus Mittel⸗Gründau eine Lehrerstelle zu Nidda zu Dietzenbach, Gehalt 1000—1200 M. Eine Lehrerst. zu übertragen; dem A. Heim aus Oppenheim das Patent Hetzbach, Gehalt 900 M. rst. als Geometer 1. Kl. für den Kr. Mainz, dem E. Hensing] Gehalt 900 M. Eine Lehrerst. zu Wendels heim, Geh. 900 M.
Kl. für den Kreis Darmstadt ertheilt.
VI. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: eine Lehrer— stelle zu Arheilgen, Gehalt 1000 M.; eine Lehrerstelle zu Ebersheim, Gehalt 900 M.
Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 12, enthält:
1. Bekanntmachung, die für 1884/85 in der Stadt Alzey zu erhebenden Umlagen betr.
11. und 111. Uebersicht der in den Gemeinden des Kreises Erbach pro 1884/85 und der in den israelitischen Rel.⸗Gem. des Kr. Alsfeld genehmigten Umlagen.
2. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Eine Lehrerst.
Das Regierungsblatt,
Eine Lehrerst. zu Ockenheim,


