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1884.
Dienstag den J. Zuli.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf.
berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.
ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Ja ihres conto bei uns haben), wele hen der? Betrag nicht beit zefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Betreffend:
Abnahme des Verfassungs-Eides vom II.
Amtlicher Theil.
Quartal l. J.
Friedberg den 21. Juni 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
8 Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im II. Quartal d. J. aufgenommenen, befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde wohnen,
sowie die hiermit sich noch im Rückstande haben wir auf Mittwoch
den 9. k. Mts., Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß Karben für die aus den Orten des früheren Kreises Vilbel und Dienstag
den 8. k. Mts., Vormittags 11 Uhr,
den des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen.
auf dem Rathhause dahier für die zur Ausschwörung des Verfassungseides Verpflichteten aus den Gemein— Zugleich werden wir in dem erstgenannten Termine anderen Angehörigen der ersteren Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Nück—
stand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 6. k. Mts. unfehlbar Verzeichnisse mit Be— scheinigung, daß Vorlage erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.
Georg Marx von Nieder-Weisel, Moses Simon II. von Pohl-Göns, Heinrich Bingel von Rockenberg, Christian Weis II. von Stein—
fürth, Carl Michael
Zur Verhütung benachtheillgender Einwirkungen auf die Uferverhältnisse des Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 23. 78 der Kreisordnung Eon 12. Juni 1874 für die Gemarkungen Holzhausen und Rodheim v. d. H. Folgendes bestimmt:
§. 1. Wer innerhalb der Ufergrenzen des Erlenbachs, fernung bis zu 15 Meter von denselben auf beiden Seiten des Erlenbachs, Sand,§. 4. Kies, Steine u. dgl. gewinnen, überhaupt Erdarbeiten, sofern sie nicht mit der regel⸗ mäßlgen Bebauung der Grundstücke im Zusammenhange stehen, oder Uferveränder— 8 ungen vornehmen will, bedarf hierzu vorheriger, schriftlich zu ertheilender Erlaubniß
Erlenbachs wird unter
J. 14710, mit Bezugnahme auf Art.
der zuständigen Großh. Bürgermeisterel.
§. 2. Arbeiten der im§. 1 genannten Art dürfen nur nach Maßgabe der
Jost von Vilbel, Johann Adam Emmerich von Vilbel.
Polizei⸗ Reglement.
Juni 1884, zu Nr. M.§. 3.
oder in einer Ent—
bis zu 30 Mark bestraft.
Dr. Braden.
bel der Erlaubniß ertheilten näheren Vorschriften, in der speziell gestatteten Aus— dehnung und an der genau zu bezeichnenden Stelle vorgenommen werden.
Die Uferanlieger muͤssen gestatten, daß Arbeiten, Bauten und Anlagen, welche im öffentlichen Interesse an oder auf ihrem Eigenthum zu dessen Schutze voll— zogen werden sollen, ausgeführt werden, vorbehältlich der nach Art. 13 des Gesetzes vom 18. Februar 1853 denselben zustehenden Befugnisse.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe
Gegenwärtiges Reglement tritt mit dem Tage seiner Verkündigung im Oberhessischen Anzeiger in Kraft. Friedberg den 26.
Juni 1884. Großh. Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
An die Großherzoglichen Barg te des Kreises.
Wir ersuchen Sie, diejenigen Ihrer Ortsangehörigen, welchen Pfleglinge unserer Stiftung anvertraut sind, Halbjahr 1884 gegen die vorschrlftsmäßige Bescheinigung und Quittung Donnerstag den 10. Juli d. J. auszahlen wird.
die Pfleggelder aus dem 1.
Friedberg den 28. Juni 1884.
zu benachrichtigen, daß unser Rechner, Herr Vogt,
Für den Vorstand der Mathildenstiftung. Meyer.
Deutsches Reich.
Darmstadt, N. Juni. Zweite Kammer. Der Prä— sident verkündet den Einlauf einer Eingabe der Abgg. Geier, Möhn und Nacké, betr. die Einstellung der Ar— beiten am neuen Festungsabschluß am unteren Rheinthor in Mainz. Der erste Gegenstand der Tagesordnung be— trifft die weltere Reeommunieation der ersten Kammer bezüglich des Gesetzentwurfs, die Erbschafts- und Schenk— ungssteuer betr. Es bestehen noch zwei Dissense mit der ersten Kammer. Zu Art. 6 Pos. b und Art. 36 hat die erste Kammer nunmehr beschlossen, daß steuerfrei sein sollen„Vermächtnisse und Stiftungen, welche zu mild— thätigen Zwecken innerhalb des Deutschen Reichs Ver— wendung finden.“ Abg. Muhl, der Namens des Aus— schusses mündlich Bericht erstattet, erklärt, daß der Aus— schuß einverstanden sein könne, wenn mit dem Ausdruck der richtige Sinn verbunden werde. Um die nothwen— dige Interpretation in das Gesetz selbst zu legen, bean— tragt der Ausschuß die Annahme des Beschlusses der ersten Kammer mit folgendem Zusatz: Unter Vermächtnissen und Stiftungen zu wohlthätigen Zwecken sind solche zu ver— stehen, welche zum Vortheil von Bedürftigen direet ge— macht werden oder Anstalten zugewendet werden, die ihre Gaben Bedürftigen zukommen lassen. Die Berathung wurde für dringlich erklärt und der Ausschußantrag gegen 6 Stimmen angenommen. Die Kammer berketh sodann noch über einen Antrag des Abg. Wasserburg, der dahin geht: 1. die Regierung um eine Gesetzvorlage zu ersuchen, wonach bei allen hessischen Wahlen die Abstimmung nur in geschlossenen, von der Regierung gestempelten Cou— verts stattfinden solle; 2. die Regierung wolle auf ge— sandtschaftlichem Wege veranlassen, daß die gleiche Ve— stimmung durch die Reichsgesetzgebung für alle Wahlen im Reich getroffen werde. Abg. Muhl erstattet Namens des Ausschusses mündlich Bericht über diesen Antrag. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß dieser Antrag vorerst für erledigt erklärt werde, da die Erfahrungen, die man im Königreich Württemberg seiner Zeit mit den geschlos— senen Wahleouverts gemacht habe, dazu geführt hätten, diese Einrichtung dort wieder abzuschaffen. Die Gr. Re— gierung habe sich aus diesem 19 ablehnend gegen den Antrag Wasserburg verhalten. Der Ausschußantrag wurde gegen 5 Stimmen angenommen. Um 12 Uhr fand der Schluß des Landtags in Gegenwart der Mit— glieder der ersten und zweiten Kammer statt. Nachdem Ministerialseeretär Dr. Breidert den Landtagsabschled zur Verlesung gebracht hatte, erklärte Ministerialpräsident
Finger den 24. Landtag Namens des Großherzogs für geschlossen.
— Das Regierungsblatt Nr. 12 enthält den Landtags-Abschied vom 23. Juni 1884.
Berlin, 27. Juni. Der Reichstag beschäftigte sich heute mit der dritten Berathung des Unfallversicherungs— gesetzes.§ 1 wird mit einer redaetionellen Aenderung angenommen, welche den ersten Theil einer Reihe von Amendements bildet, welche von eonservatlver, frei conservativer, ultramontaner, nationalliberaler Selte be antragt wurden.§ 2 wird mit dem Zusatz Maltzahn⸗ Gültz angenommen und die§§ 3 und 4 in der Fassung der zweiten Berathung.§ 5 Carenzzeit. Der Antrag Maltzahn-⸗Gültz will eine Erhöhung der Leistung für ver— unglückte Arbeiter im Vergleich zu den Beschlüssen der zweiten Lesung, der Antrag Barth gänzliche Beseitigung resp. wesentliche Verkürzung der Carenzzelt. Nach längerer Debatte, wobei Staatsseeretär v. Bötticher bittet, den§ 5 wie in der zweiten Berathung zu belassen und beide Anträge abzulehnen, wird§ 5 mit den Anträgen Maltzahn Gültz angenommen. Die§8§ 6 bis 17 werden genehmigt, desgleichen§ 18 mit dem Zusatz Maltzahn— Guͤltz, wonach mit der Capitalisirung der Zinsen des Reservefonds erst nach Ablauf von elf Jahren begonnen werden soll, wenn ein gewisser Beharrungszustand ein— getreten ist. Nachdem die Berathung bis§ 18 gediehen, beantragt Windthorst Vertagung, was jedoch ab gelehnt wird, worauf das Gesetz bis zum Schlusse ge— nehmigt wird.— 28. Juni Der internattonale Vertrag wegen des Schutzes der unterseeischen Telegraphenkabel wurde in erster und zweiter Berathung angenommen, nachdem Staatsseeretär Stephan darauf hingewiesen, daß die deutscherseits gegebenen Anregungen und Vor— schläge fast überall angenommen worden seien, wie er gern und mit Genugthuung eonstatire. Es folgt darauf die dritte Berathung des Militärrelietengesetzes. Nach kurzer Generaldebatte tritt das Haus in die Special berathung ein. Nachdem das Relietengesetz im Einzelnen angenommen war(die Gesammtabstimmung bleibt noch ausgesetzt), tritt das Haus in die dritte Berathung des Aetiengesetzes. In der Specialdebatte wird eine große Reihe Artikel fast durchweg ohne Debatte in der Fassung der zweiten Lesung angenommen. Bei der Berathung des Artikels 249 d(der Gefängnißstrafe festsetzt für den, wer in öffentlichen Bekanntmachungen falsche Thatsachen vorspiegelt) befürwortet Reichensperger(Olpe) im Interesse der Zeltungsredaeteure den Antrag, der nur
die wissentliche Verbreitung von solch falschen Bekannt— machungen strafbar lassen will. Windthorst befür— wortet eine Abänderung dahin, daß die Verantwortlich— keit des Redaeteurs für dergleichen Bekanntmachungen wegfallen soll, wenn sie im Inseratenthetile stehen und die Unterschrift einer Person tragen, welche sich im Bereich der deutschen Jurisdietion befindet.§ 249 d wird mit den beiden Anträgen Reichensperger und Windthorst an— genommen. Der Rest des Aetiengesetzes wird nach den Beschlüssen der zweiten Lesung erledigt. Der Nachtrags— etat wird ohne Debatte in dritter Lesung angenommen, ebenso die Literareonvention mit Italien, die Convention mit Siam, der Vertrag mit Korea. In der definitiven Gesammtabstimmung wird nunmehr noch das Relleten— gesetz und das Aetiengesetz angenommen. Auf die Inter⸗ pellation, betreffend Cholera, erwiedert Staatsseeretär v. Bötticher: Es liege noch keine positiv sichere Er— klärung über die Natur der Krankheit vor. Dieselbe solle jedoch sporadisch, ohne besondere Ansteckungsgefahr, sein. Die sorgfältigsten Ermittelungen dauern fort. Hier habe die Choleracommission mit Pettenkofer und Koch heute ihre Arbeiten begonnen. Man hoffe mit dem Revi— sionssystem ohne Grenzsperre durchzukommen. Nachdem Moltke dem Präsidenten den Dank des Hauses ausge— sprochen, erklärt v. Bötticher die Session für ge— schlossen. Die Sitzung schließt mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser.
Kiel, 28. Juni. Die Prinzen Wilhelm und Heinrich trafen heute hier ein und schifften sich sofort auf der„Hansa“ ein, welche sodann in See ging.
Ausland. Schweiz. Bern, 27. Juni. Der National- rath lehnte den Antrag Joos auf definktive
Kündigung der lateinischen Münzconvention ab.
— Der Bundesrath hat die verschiedenen Staatsregierungen zur Betheiligung an der am 9. Juli abzuhaltenden diplomatischen Conferenz zur Feststellung allgemeiner Grundsätze für die in— ternationale Convention zum Schutze des literar— ischen und künstlerischen Urheberrechts eingeladen.
— 28. Juni. Der Nationalrath, der Bundesrath und der Ständerath haben die dies—


