Ausgabe 
30.6.1883
 
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1883.

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Samstag den 30. Juni. 175.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreisblatt für den Areis Friedberg. Donnerkeg und S g

le einspaltige Petitzeile wind bei Annon e ö 1 55 g . ee 85 er Sinsend cen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.

Mit dem 1. Juli 1883 beginnt ein neues Abonnement auf denOberl i Anzeiger 6 i 8 9. d 8 u hessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreim ede en, vegane wichtige 1 155 ee er Erlasse, sodann eine e 8. ü ündwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten e d e 0 e 9 5 kale Notizen, unter letzteren regelmäßig die Berichte über die öffentlichen Gemeinderalhsst Aare ben de e pff re 0 hes hiesigen und der benachbarten Amtsgerichte, außerdem wöchentlich einmal in dem 5 3 e e eee ind Erzahlungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel; sodann monatlich ebenfalls gratis buen dali een Arz ler fe Jotizen 95 die Landwirthschaft, in dem praktischen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie as Abonnement ben ägt 1 der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen jedoch viertel⸗ sihrlich 1 Mark 50 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kaun der Anzeiger auch bei Herrn Heinrich Bernhard(Schnurstraße) bestel werd der denselben für eigene Rechnung, per Quartal 1 Mark 30 Pfennig, vertreibt. 5 f 1 DerOberhessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt. 7 Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht aus pückliche Abbestellung erfolgt. 95. Ezpedi 1

5 Rein Beleg kostet 9 8 ern(soweit Letztere nicht Jahres conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post i

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dn des 8 Amtlicher Theil.

roßherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 22. Juni dieses Jahres zu Nr. M. 15,315 10 Lehrer R. Oehler in Offenbach die Erlaubniß ertheilt, eine Verloosung von Kunstgegenständen, engen den Sachen, W eh Münzen und Medaillen, welche zusammen einen taxirten Werth von 2930 Mark 70 Pfennig haben, zu veranstalten. Es dürfen 960 Loose à 50 Pfennig in den Kreisen Offenbach, Friedberg und Büdingen ausgegeben werden.

Jetreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum. Friedberg den 28. Juni 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

. Diejenigen von Ihnen, welche bei Abschluß der nach Maßgabe unseres Amtsblattes Nr. 4 vom 30. April dieses Jahres erforderlichen Lerträge auf Schwierigkeiten gestoßen waren, wollen spätestens bis zum 10. Juli dieses Jahres berichten, ob solche inzwischen beseitigt, resp. be Verträge abgeschlossen, oder bezüglich der Verpflegung und Unterbringung anderweite Anordnungen getroffen wurden, sowie ob in diesem

falle die Warnungstafeln in der von uns empfohlenen Weise angeschlagen sind. 7 Dr. Braden.

Vetreffend: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen. Friedberg den 28. Juni 1883.

Die Großherzogliche Kreis⸗Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Nach Ausschreiben der obersten Schulbehörde zu Nr. M. J. 14,290 vom 8. dieses Monats in obigem Betreff soll in diesem Jahre wieder die Ausstellung der betreffenden statistischen Nachweisungen in dem Umfange stattfinden, wie für das Jahr 1877 angeordnet und zur zussührung gekommen war. Die Großherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik hat uns auch mit Zuschrift vom 11. dieses Monats die hierzu forderlichen Formulare und die Anleitung übersandt. Wir lassen Ihnen alsbald mit der Post und zwar in Gemeinschaft mit einem Amts hatte verschiedenen Inhalts, wovon Sie jedem Ihrer Lehrer und der Großherzoglichen Bürgermeisterei daselbst je ein Exemplar zustellen wollen uud mit einem uns von der obersten Schulbehörde für die in Ihrer Gemeinde bisher schon bestandene Schülerbibliothek übersandten Schriftchen nicht blos je ein Cxemplar der Anleitung, sondern auch je zwei Exemplare des Formulars A und je ein Exemplar des Formulars B zur dusstellung zugehen. Letztere wollen Sie nach den ausführlichen deutlichen Bestimmungen der Anleitung unter Benehmen mit Ihren Lehrern biw. Oberlehrern ohne Säumen vornehmen und wie in F. 3 derselben ausdrücklich bemerkt, längstens bis zum 15. Jui l. i e enem Exemplar der Anleitung an uns mit Bericht einsenden. Dr. Braden.

. Bekanntmachung. 1 und des F. 23 der Instruction vom 7. November 1876 können die Grundeigenthümer allenden neuen Parzellen im Grundbuch und in den

Jetreffend: Zusammenlegung der Grundstücke zu Nieder⸗Wöllstad Auf Grund des Artikel 9 des Gesetzes von 187 n Falle der Zusammenlegung der Grundstuͤcke den Wunsch aussprechen, daß die ihnen zuf Jarzellenkarten jedech oh ne Absteinung im Felde in kleinere Theile, nicht unter 625 OUU-Meter(½ Normalmorgen) bei Ackerland und Wiesen ngetheilt werden. Diejenigen Grundbcsitzer, welche dahin zielende Wünsche haben, werden eingeladen, dieselben bis spätestens Samstag den 2. Juli dieses Jahres bei dem Greßherzeglichen Bürgermeister Weith zu Nieder-Wöllstadt als stellvertretenden Vorsitzenden der Consolidatious bemmission schriftlich anzumelden. In den Anmeldungen sind die zu vertheilenden Grundstücke ganz genau zu bezeichnen, auch die Anzahl der cheile anzugeben, in welche ein jedes der betreffenden Grundstücke zerlegt werden soll. Spätere Anmeldungen können keine Berücksichtigung hehr finden. Ferner wird andurch zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß wir in der Zeit von Freitag den 6. bis Freitag den 20. Juli bieses Jahres ein Verzeichniß über die Abschätzung der in dem Consolidationsbezirk Flur I bis XIX verfallenen Obstbäume auf der Groß Jazoglichen Bürgermeisterci Nieder-Wöͤllstadt offen gelegt haben. Innerhalb der gedachten Frist oder aber in dem Termin Samstag den U. Juli diescs Jahres, Vormittags von ½9 bis 10 Uhr, kann gegen die in dem offen gelegten Verzeichnisse augesetzten Geldwerthe nicht iber gegen die Annahme der zugefallenen Bäume reclamirt werden. Von denjenigen Grundbesitzern, welche nicht spätestens in um gedachten Termin Reclamationen vorbringen, wird Einverständniß mit den angesetzten Geldwerthen angenommen werden. Nachträgliche Melamationen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind ausgeschlossen.

Friedberg den 26. Juni 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.

Ausschreiben. Um Auskunft über den derzeitigen Aufenthaltsort des August Borger aus echweizer bei Pachter J. Grimm zu Vilbel, wird ersucht. Friedberg den 22. Juni 1883.

Oberamt Brackenheim in Württemberg, zuletzt Der Großherzogliche Amtsauwalt. J. V.: Dieffenbach.

bei günstiger Witterung am 24. Juni, Nachmittags von 2 Uhr an, dahier ab. Das Fest war von schönstem Erfolge begleitet; der Besuch aus Dorf und Umgegend war ein sehr starker und die in schönstem Laubwerk⸗ und Blumenschmuck prangende Kirche drückend voll. Auch Friedberg hatte theils an Frauenvereinsmitgliedern, theils beträchtliches Contingent

Schweigen,

than, in den Keller des Görtz'schen Hauses. Als man ihn besinnungslos heraufholte und ihn in das Hospital verbringen wollte, erbolte er sich, versicherte, daß ihm Nichts fehle und ging dann in Begleitung zu Fuß nach

a Aus Stadt und Land.

Friedberg, 27. Juni Heute wurde uns der erste nlse im Freien gewachsene Frühapfel und zwar aus dem 0 oßbach'schen Hausgarten gebracht. Bad⸗Nauheim, wo er seine Angehörigen hat. 3

Friedberg, 28. Juni. Gestern Abend stürzte ein Dorheim. Der Wetterauer Zweigverein der Gustav⸗ berg theils f Visßbinderlehrling, der des Guten etwas zu viel ge⸗ Adolf⸗Stiftung hielt seine diesjährige Festversammlung!] an sonstigen Festgästen ein