Ausgabe 
29.3.1883
 
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1883.

Donnerstag den 29. März.

M 36.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben.

Arkisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Oberhessischer Anzeiger.

zetreffend: Tilgung der Schafräude.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Mehrzahl von Ihnen hat unserem Ausschreiben vom 8. März dieses Jahres Oberhessischer Anzeiger Nr. 30 noch nicht üsprochen und bringen wir dessen Erledigung daher in dringende Erinnerung.

Bekanntmachung.

betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1883.

Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗ oder Ziffersaß mit 17 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden 19 Pos auc e

Amtlicher Theil.

Friedberg am 27. März 1883.

Dr. Braden.

Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den diesseitigen Kreis zu Friedberg im Nathhaussaale

n folgender Weise vorgenommen:

Montag den 16. April l. J., Vormittags 9 Uhr,

Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad⸗ Lauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt u. Bruchenbrücken.

Dienstag den 17. April l. J., Vormittags S Uhr, Nusterung der Militär pflichtigen aus den Gemeinden: Büdesheim,

ignerholz, bei de 21 77 10.9 nüppel besitzen en

Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch-Weisel,

0 ünktlich zur Ausführung kommen.

SZurg⸗Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Torn-Assenheim, Dortelweil

und Fauerbach b. Fr. Mittwoch den 18. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach vor der Höhe und Friedberg.

Donnerstag den 19. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß⸗Karben, Harheim, Hausen mit Oes und Heldenbergen.

Freitag den 20. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Klein-Karben, Kirch-Göns, Kloppen

und Münster. Samstag den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr,

Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Münzenberg,

b, Dorn, Gicht

ieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Nieder-Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach und Nieder-Weisel.

Montag den 23. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militänpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder- Wöll tadt, Ober⸗Erlenbach, Ober-Eschbach, Ober⸗Florstadt, Ober-Mörlen,

Ober⸗Rosbach, Ober- Wöllstadt, Ockstadt.

Dienstag den 24. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Okarben, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl⸗Göns, Reichels

heim, Rendel, Rockenberg und Rodheim.

Mittwoch den 25. April l. J., Vormittags 8 Uhr,

Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwal heim, Södel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg

und Vilbel, aus der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im

ö Jahre 1861 und 1862 geborenen Militärpflichtigen.

Donnerstag den 26. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus der Gemeinde Vilbel und war die im Jahre 1863 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflich ügen, ferner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden:

Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Woͤlfersheim und Wohnbach. Freitag den 27. April l. J., Vormittags S Uhr, im Rathhaussaale zu Friedberg Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1863. a a a

In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1863 mit Ausnahme der zum ein⸗ ährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen ser früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung

4 soch nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet ein

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzcommission Kreises und das Großherzogliche issari Wickstadt. alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie

welche gestellungspflichtig sind, speciell darnach bedeuten und sich

zufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militär⸗ pflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach§ 65 der Ersatz⸗ ordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Diejenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außerdem wird gegen dieselben das im§ 48 der Ersatz⸗ ordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Muster⸗ ung vorzuladen und eine Bescheinigung uber die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflich⸗ tigen, welche durch die vorzunehmende ärztliche Untersuchung nicht un bedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc. sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Buͤrger meisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden be⸗ hauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Mili tänpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei beziehungsweise eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erfor⸗ derlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhand lungen über die Zurückslellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht ge⸗ schehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurück stellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet, wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzrommission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorgelegen haben, werden von der Groß herzoglichen Oberersatzcommission unnachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksicht, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreisersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehrmannschaften sowie der Ersatzreservisten I. Classe verbunden. Nach Erledigung der Zurück⸗ stellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classificirung derselben rüͤcksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberuf ung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und wahrend des Musterungs geschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. 5 Friedberg den 27. März 1883. 1 Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzcommission des Kreises Friedberg. Dr. Braden.

des Kreises Friedberg Polizei-Commissariat zu Wickstadt.

Dr. Braden.