Ausgabe 
25.10.1883
 
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1883. Donnerstag den 25. October. M 125.

Oberhessischer Anzeiger.

. October 1830, Regierungsblatt

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

oder Ziffersatz mit 14 Pf., bel Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

berechnet, bei größerem Tabellen⸗ welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

nicht Jahresconto bei uns haben),

Amtlicher Theil.

Wiesenvorstände im October 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nach Artikel 7 der Wiesenpolizeiordnung ist im Monat October der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der eldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und die über den Wiesengang ufzunehmenden Protokolle bis längstens zum Ende dieses Monats anher vorzulegen. In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:

1) Ob die Anordnungen, welche Sie bei dem im März laufenden Jahres vorgenommenen ind und welche nicht.

2) Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der zhnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, uch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos ꝛc.; auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, He- und Entwässerungsgräben, auf die Verebnung der Maulwurfshüugel und dergleichen und auf die Unterhaltung näben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz vom

Seite 365, Anwendung findet. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell

eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen. Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Theilnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundgauge Theil zu nehmen, so ist dies am Schlusse des Protokolls zu bemerken.

Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortsein wohnern, welche Wiesen besitzen, oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Ergänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.

J V. d..: Dr. v. Gemmingen, Kreisassessor.

de einspaltige Petitzeile wird bel Annoncen mit 11 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere

hetreffend: Den Rundgang der Friedberg am 23. October 1883.

Wiesengang getroffen haben, befolgt worden

bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von ihr Augenmerk namentlich

des Erdauswurfs aus den der Be- und Entwässerungs⸗

Zu Nr.

Bekanntmachung. Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke zu Assenheim, hier erste Offenlegung des zweiten Zusammenlegungsfeldes. In der Frist von Freitag den 26. d. Mts' bis Donnerstag den für die zu der Zusammenlegung zugezogenen Grundstücke nach den

8. Nodember d. J. einschließlich liegen folgende Aktenstücke im Rath⸗ Gütergeschossen. ammenstellung des Flächeninhalts der zuge

9. Das und Werthsverminderungen.

10. Die summarische Darlegung vom 17. August 1880.

115 Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths vom 20. October d. J.

Innerhalb der oben gedachten Frist ist täglich(an Werktagen von 10 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags, sowie an Sonntagen von 2 bis 4 Uhr Nachmittags) je ein Commissions⸗ mitglied auf dem Rathhause anwesend um die von den Interessenten etwa gewünscht werdenden Erläuterungen zu geben.

Innerhalb der mehrerwähnten Frist oder aber in dem Termine

Freitag den 9. November d. J., von 10 bis 1 Uhr,

sind etwaige Reclamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, soweit über solche nicht bereits früher abgestimmt worden ist, um so gewisser vor⸗ zutragen, als sonst Einverständniß mit den Beschlüssen der Commission unterstellt werden würde und als spätere Reclamationen, die sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen, nicht mehr zugelassen werden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamationsfrist ist ausgeschlossen.

Friedberg den 23. October 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

A

shause zu Assenheim offen: 8. Die Controlzus 1. Das Protokoll über die Projectirung der Hauptgrundzüge des zogenen Grundstücke, der Wege und Bäche nach dem Grundbuch. Verzeichniß über die vorübergehenden Werthserhöhungen

[Consolidationsplaus und der Feldeintheilung vom 18. April 1883.

2. Die Protokolle über die bisherigen Verrichtungen der Commission.

3. Drei Uebersichtskarten, auf welchen sämmtliche zu dem Zu ssammenlegungsfeld zugezogenen Grundstücke, die das Feld durchziehen den unverrückbaren Vicinalstraßen und Feldwege, die Staatsstraße, die Eisenbahn, die Nidda ꝛc. im Maßstabe von 1: 1000 verzeichnet sind. Auf denselben Uebersichtskarten finden sich auch die Bonitätsklassen ver zeichnet, wie solche von den Sachverständigen im Felde abgegrenzt wor⸗ den sind. Die zu einer und derselben Klasse gehörigen Flächen sind in diesen Uebersichtskarten blau umgrenzt auch durch die entsprechende Klassennummer kenntlich gemacht.

4. Das topographische Verzeichniß, in welchem die bis zu dem 1. Juli 1883 stattgehabten Besitzwechsel nach dem Mutatiousverzeichniß gewahrt auch die zum Löschen vorgemerkten Beschränkungen gelöscht und die neuen Beschränkungen nachgetragen sind.

5. Das amts- und ortsgerichtliche Verzeichniß über die als beschränkt in dem Grundbuche eingetragenen Grundstücke und über die nicht in dem Grundbuche eingetragenen Gerechtsame und Lasten.

6. Die Gütergeschosse über die von den Betheiligten in die Masse eingelegten Grundstücke, deren Klassenflächen und der für diese Flächen und die Grundstücke selbst berechneten Geldwerthe.

7. Die Zusammenstellung der Flächeninhalte und der Geldwerthe Kreises Friedberg. Einladung.

Dr. v. Gemmingen, Kreis- Assessor. Betreffend: Die Bezirks eonferenzen der Lehrer des a

Die nächste Bezirksconferenz soll stattfinden: Oktober l. J.,

1) für den Conferenzbezirk Butzbach Montag den 29. 5 5 Friedberg Dienstag den 30. Oktober l. J., 3 4 Vilbel Mittwoch den 31. October.

und zwar Vormittags 10 Uhr iu den gewohnten Räumen. Zu Butzbach und Friedberg geht der eigentlichen Conferenz die Herren Lehrer freundlichst eingeladen. Zur Besprechung kommen die au An die Entrichtung der rückständigen Beiträge für die verschiedenen Thierschutzverein aus den einzelnen Orten sei hiermit erinnert. Friedberg den 23. Oktober 1883.

eine Probeunterrichtsstunde voraus, und es werden zum Besuche beider

f der vorigen Conferenz bestimmten Gegenstände und Mittheilungen. g Lehrervereine, und an die Ablieferung derjenigen für den

Schmidt, Kreis-Schulinspector.