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1883.
Famstag den 22. Dezember.
4 150.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Annoncen von auswärtigen Einsendern(
2—
t a Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. oweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),
welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Betreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum.
5 Wir sehen uns veranlaßt, die empfehlen.
selben nicht die von der Gemeinde angewiesene Arbeit verrichten. N solcher Personen durch Privatleute unterbleibt. .
. 1
Das an die Großherzoglichen Bürgermeistereien im Sparkassebezirk
1 Die Erledigung unserer Verfügung vom 4. d. Mts., noch damit im Rückstande sind, andurch in Erinnerung.
zur Verhütung der Vagabondage getroffenen Anordnungen wiederholt Ihrer Insbesondere wollen Sie darauf achten, daß arbeitsfähigen Individuen keine Natura
n Prämiirung von Dienstboten aus dem Mathildenstift Friedberg-Butzbach in 1883.
5 N Amtlicher Theil. ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen
Friedberg den 20. Dezember 1883. Bürgermeistereien des Kreises.
genauesten Beachtung zu lverpflegung verabreicht werden darf, wenn die—
Auch werden Sie thunlichst darauf hinzuwirken suchen, daß die Unterstützung
Bei gelegentlicher Anwesenheit in Ihren Gemeinden wollen wir uns demn
unsere Anordnungen vollständig zur Durchführung gelangt sind, namentlich auch, ob die vorgeschriebenen Register überall 9 Dr. Braden.
ächst überzeugen, ob eführt werden.
Friedberg den 20. Dezember 1883.
Großherzogliche Kreisamt Friedberg Friedberg-Butzbach und das Großherzogliche Polizeicommissariat Wickstadt. Oberhessischer Anzeiger Nr. 143, bringen wir für diejenigen von Ihnen, welche
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Erlenbach,
In Gemäßheit des Artikel 29 des Gesetzes vom 18. August 1871
und des F. 45 der Instruction vom 7. November 1876 bringen wir die nachfolgenden Actenstücke:
1. Das hinsichtlich der Besitzwechsel bis zum 30. Juni c. ver—
vollständigte topographische Güterverzeichniß.
1 2. Die Gütergeschosse(Formular 6), in welche die neuen Grund—
stücke nunmehr nach Klassenantheilen, Flächeninhalten und Geldwerthen
eingetragen.
1 3. Zwei Uebersichtskarten 1: 1000 mit Einzeichnung der neuen
Grundstücke.
4. Die Protokolle der Commission über die Zutheilung der neuen
Varzellen nebst topographischem Güterverzeichnisse.
5. Die Nachweisung und Abrechnung zur Anlage des gemein— chaftlichen Grenzweges zwischen den Gemarkungen Nieder-Eschbach und
Nieder-Erlenbach.
6. Nachweisung über die infolge der Meliorationsarbeiten ent—
1 Werthserhöhungen, sowie der infolge Anlage eines Gewann— egs zwischen der Thalsohle längst der Erlenbach und dem höher ge—
genen Ackerfeld, bedingten Werthsverminderungen.
7. Nachweisung des zu den gemeinsamen Anlagen(Wegen und
Gräben) erforderlichen Geländes und Geldwerthes.
8. Nachweisung über das anzulegende Massegelände nebst Güter— zeschoß über die definitiv ausgewiesenen Massegrundstücke.
9. Nachweisung über den Ab- und Zugang von Obstbäumen und nildem Gehölze resp. der Geldausgleichungen hierfür.
10. Nachweisung über die Auslieferung der Ansprüche sämmtlicher theiligter Grundbesitzer, nebst Protokoll der Commission.
11. Das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Ge— semmtcommission vom 19. Dezember 1883 und zwar in der Zeit vom . Dezember 1883 bis 13. Januar 1884(an Werktagen von 10 bis % Uhr, an Sonntagen von 11 bis 1 Uhr) auf dem Gemeindehaus i Nieder⸗Erlenbach zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten.
Wir bemerken hierbei, daß den einzelnen Betheiligten Abschriften kr Originalgeschosse von dem Geometer gegen eine Vergütung von sichs Pfennig für die Parzelle ertheilt werden können. Innerhalb
er vorerwähnten Frist, oder aber in dem Termine Montag den
hier III. Offenlegung für das J. Zusammenlegungsfeld.
14. Januar 1884, Vormittags von 11 bis 1 Uhr, sind etwaige Re— clamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, soweit über solche bis daher nicht bereits abgestimmt 1 ist, vorzutragen.
Die Besitzer der Baumstücke, wie solche in dem offen gelegten Commissionsprotokoll vom 8. Dezember d. J. näher bezeichnet sind, werden gleichzeitig eingeladen, Montag den 14. Januar 1884, Nach— mittags von 1½ bis 2 Uhr ihre Erklärung dahin abzugeben, ob sie für den Mehrempfang an Gelände eine Herauszahlung leisten wollen, oder ob eine Ausgleichung an andern Parzellen im II. oder III. Zu⸗ sammenlegungsfeld erfolgen soll. Von denjenigen, weiche eine solche Erklärung nicht abgeben, wird unterstellt, daß sie maßgeblich der Be— stimmung der summarischen Darlegung vom 9. Januar 1882 Aus- gleichung an anderen Parzellen wünschen. Die neuen Besitzer der in der Nachweisung über den Ab- und Zugang von Obstbäumen und wil— dem Holz(el. oben pos. 9) erwähnten Grundstücke werden eingeladen, in demselben Termine und zwar von 2 bis 2½ Uhr Nachmittags sich darüber zu erklären, ob sie die ihnen zufallenden schadhaften, unfrucht⸗ baren und versetzbaren Bäume übernehmen oder den seitherigen Be— sitzern zur Entfernung binnen 4 Wochen vom Reclamationstermin über— lassen wollen. Von denjenigen neuen Besitzern, welche eine desbezüg— liche Erklärung nicht abgeben, wird unterstellt, daß sie diese Bäume
den seitherigen Besitzern überlassen. Die Entfernung hat dann binnen 4 Wochen vom Reclamationstermin ab von den bisherigen Besitzern um so gewisser zu erfolgen, widrigenfalls sie auf deren Kosten durch die Commission angeordnet werden würde. Reclamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, oder die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der vorstehenden Bekanntmachung, soweit uber die ersteren nicht bereits abgestimmt ist, sind um so gewisser in der oben gedachten Frist schrift— lich, oder aber in dem oben gedachten Termin mündlich vorzubringen, als sonst Einverständniß unterstellt und spätere Reclamationen, die sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen würden, nicht zuge⸗ lassen werden. Nach Artikel 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Re— clamationsfristen ausgeschlossen.
Friedberg den 19. Dezember 1883.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. 8 Wilhelm Stoffel und Johannes Peter Senzel von Ober-Florstadt wurden als Feldschützen dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
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Einladung.
Die Landwirthe der Section Butzbach werden hiermit zu einer landwirthschaftlichen Besprechung auf Samstag, 29. d. Mts., Mittags 1½ Uhr, in das
Inhaus zum„Hessischen Hof“ hier ergebenst eingeladen.
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hegen Gegend halten. * Buß bach, 19. Dezember 1883.
Gegenstand der Besprechung wird sein: In welcher Weise und mit welchen Mitteln ist die so wichtige Viehzucht in den Gemeinden der hiesigen Gegend noch Vor der allgemeinen Diskussion werden Herr Kreisthierarzt Pr. Gebb und Herr Thierarzt Pr. Schenk Vorträge über Viehzucht und namentlich über die der
Hechler.
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