Ausgabe 
20.10.1883
 
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Betreffend: Den Cursus der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1883/84.

Friedberg den 12. September 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehende daß die Ackerbauschule durch recht viele junge, zugleich hierbei, daß für wenig Bemittelte Unterstützungen zur

Gemeinden, aus welchen junge Leute die Schule besuchen, Unterstützungen verwilligt werden,

Genehmigung ertheilen.

Landesbaugewerk

Die Landes baugewerkschule zu Darmstadt beginnt ihren achten Jahres-Cursus am 15. November l. J., welcher 4 Monate, also bis zum 15. März 1884, andauert.

Dieselbe soll, zwischen Handwerkerschule und technischen Hochschule die Mitte haltend, ins besondere Bauhandwerkern, sowie Maschinen- und Mühlenbauern Gelegen heit bieten, sich die für einen selbstständigen Gewerbebetrieb erforderlichen theoretischen Kenntnisse und die nothwendigen Fertigkeiten im Zeichnen und Entwerfen von Plänen für die praktische Ausführung zu erwerben. Auch soll die Baugewerkschule zur Aus bildung von Werkmeistern, Parlierern, Bauaufsehern ꝛc. dienen.

Der Unterricht wird an den Werktagen während der ganzen Tageszeit von folgenden Herren ertheilt: Architect Professor Hermann Müller, Architeet Ku h l⸗ mann, Ingenieur G. Wagner, Ingenieur C. Esselborn, Handelslehrer Peters, Bildhauer Fölix und Oberlehrer Funk.

Die Schule umfaßt 2 Klassen mit folgenden Unterrichts gegenständen: Frei hand⸗ und geometrisches Zeichnen, darstellende Geometrie leinschlleßlich Schattenecon struetionen und Perspective), Bauconstructionslehre(einschließlich Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen), Elemente der Maschinen⸗Constructionen, Fachzeichnen, Ent werfen von Bauanlagen, kunstgewerbliches Zeichnen, technisches Rechnen, Algebra, Geometrie, Feldmeßkunst(einschließlich Trigonometrie und Planzeichnen), gewerbliche Buchführung, Theile der Bauführung, insbesondere Materialienkunde und Anfertigen von Kostenvoranschlägen, Grundlehren der Physik und Mechanlk, Modelliren in Thon, Holz ꝛc. Die Unterrichtslocale befinden sich Neckarstraße Nr. 3, unfern von den Bureaulocalitäten, der Bibliothek und der technischen Mustersammlung des Groß herzoglichen Gewerbvereins, so daß die letzteren von den Schülern besucht und ge eignet benutzt werden können.

schule

Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbauschule empfehlen wir Ihnen, sich dafür zu bemühen, der Landwirthschaft sich widmende Leute aus Ihren Gemeinden besucht wird. Wir bemerken Disposition stehen und wir es nicht zu beanstanden finden, wenn auch von

indem wir recht gerne derartigen Beschlüssen Dr. Braden.

Darmstadt.

Bedingungen zur Aufnahme sind:

1. Für die untere Abtheilung, die I. Klasse: In der Regel werden nur solche Schüler aufgenommen, welche eine mindestens einjährige Beschäftigung in einem technischen Gewerbe nachweisen können; Ausnahmen hiervon werden nur in beson deren Fällen gestattet. Dagegen wird von den Aufzunehmenden nur der Nachweis der Kenntnisse verlangt, welche den von der Oberklasse einer Volksschule Entlassenen zukommen sollen, damit jedem strebsamen Handwerker die Anstalt zugänglich werde.

2. Für die obere Abtheilung, die II. Klasse, muß außerdem der Nachweis ausreichender Kenntniß der niederen Arithmetik, einer angemessenen Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichnen, sowie in der Lösung einfacher Aufgaben der darstellenden Geometrie und der Befähigung, sich im Deutschen gehörig schriftlich verständlich machen zu können, geliefert werden.

Das Schulgeld beträgt für die ganze Unterrichtszeit 30 Mark und ist beim Beginn des Cursus voraus zu bezahlen.

Anmeldungen zur Aufnahme wolle man möglichst frübzeitig und längstens bis zum 31. October l. J. schriftlich bei der unterzeichneten Stelle oder auch münd⸗ lich auf dem Bureau derselben Neckarstraße 3 im dritten Stock bewirken, da die Zulassung der Schüler nur nach Maßgabe der vorhandenen Unterrichtslocalitäten erfolgen kann.

Darmstadt den 11. September 1883.

Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein. Fink. Busch.

Ausschreiben.

Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Adam Kuntz von Urberach,

Friedberg, 16. October 1883.

Kreis Dieburg, zuletzt in Rödgen, wird ersucht. Der Großherzogliche Amtsanwalt. J. V.: Dieffenbach.

Prämiirung selbstgezüchteter Fohlen.

Nachdem uns Seitens des Landespferdezuchtvereius zu Darmstadt wieder wie in früheren Jahren 100 Mark zum Zwecke der Prämiirung selbstgezüchteter Fohlen zur Verfügung gestellt wurden, hat das Pferdemarktcomité beschlossen, eine namhafte Summe zum gleichen Zwecke zu verwilligen, um der Prämmiirung eine größere Ausdehnung, auch auf Nichtmitglieder des Pferdezuchtvereins, geben zu können.

Die Prämmiirung findet Freitag den 26. October auf der nördlichen Seite des Kirchenplatzes statt und werden hierzu alle Pferdezüchter der Provinz Oberhessen zur Betheiligung freundlichst eingeladen.

Nähere Bestimmungen.

1) Jeder Züchter hat sich mit seinem Fohlen längstens bis um 9 Uhr Vormittags auf oben genanntem Platze einzufinden.

2) Als Nachweis der eigenen Züchtung genügt die Bescheinigung des betreffenden Ortsvorstandes.

3) Es werden Fohlen bis zu Jahren zur Prämmiirung zugelassen

4) Fohlen, welche schon einmal durch uns prämmiirt worden sind, können nicht mitconcurriren.

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