*
ö 0 ö—
Edictalladung.
Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in einem Theil der Flur J. in der Gemarkung Ober-Mörlen.
Nachdem auf Antrag des Gemeinderaths von Ober— Mörlen die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ober-Mörlen bezüglich eines Theiles der Flur 1. in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1871 beschlossen worden ist, werden auf Grund des Art. 14 dieses Gesetzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von drei Monaten, vom ersten Erscheinen in der Oeffentlichkeit an gerechnet, hiermit aufgefordert:
1. Diejenigen, welche Grundstücke im Zusammen⸗ legungsbezirk erworben, aber ihren Eintrag im Grundbuch, beziehungsweise im Mutationsverzeich— niß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbtitel, oder die Be— richtigung irriger Einträge zu erwirken;
2. Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber, weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Art. 28 vorstehenden Gesetzes eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde aus— gestellt werden wird;
3. Diejenigen, welche an ein auf fremdem Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindieations-, oder An- und Rückfalls-Anspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigen thumsvorbehalts, oder wegen einer bei der Ver— äußerung beigefügten auflösenden Bedingung, eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerk „streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert zu haben, sowie Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vormerkung „gehemmt“ wollen eintragen lassen, um ihren An— spruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuch, resp. Mutations-Verzeichniß wahren zu lassen, oder, im Falle des Widerspruchs des Gegners, die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung nachzuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Prozesses in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem be— treffenden Grundstücke zu beantragen;
4. Obereigenthümer und Fideicommißberechtigte, welche ihre Heimfalls- und Sueeessionsrechte nicht durch Eintrag des Lehens⸗, Erb oder Landsiedel-, Leih⸗ oder Fideieommiß⸗Qualität eines Grundstückes im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch
eintragen zu lassen;
5. Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor— behalte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtig— keits⸗, Separations- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch ge— wahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grund— stücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken, bezw. die Aufzeichnung der Grundstücke zum Zwecke der Con⸗ stituirung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surro— gats bei der Zusammenlegung in dem vom Ge— richte zu errichtenden Verzeichnisse zu beantragen;
6. Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolidation vorzunehmende neue Weg— und Wässerungs⸗Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, ferner Die— jenigen, welche solche Grundstücke zur lebens läng— lichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugs— berechtigung anzusprechen haben, um ihre Ansprüche unter Vorlage der betreffenden Urkunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage, unter Beibringung einer Bescheinigung über solche, in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse wahren zu lassen;
7. Diejenigen, auf deren Grundstücke in den öffent— lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken:
Alles unter dem Rechtsnachtheil, daß auf Rechte dieser Art, welche bis zum Ablauf der vorbestimmten Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern, bezlehungsweise den zu den Flurbüchern gehörigen Muta— tions⸗Verzeichnissen, noch in den in Gemäßheit der An— meldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bet der stattfindenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend be— handelt werden würden. Bad⸗-Nauheim am 10. Januar 1883. Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauhelm. Allwohn. 557 Schütz.
Holzversteigerung in der Fürstlichen Oberförsterei Lich. Montag den 19. März,
von Morgens 10 Uhr an, in den Districten„Schwarzwald, Mühlberg und Graudorn“, mit Zusammenkunft beim Albacher Hof: 86 Raummeter Buchen-Scheitholz,
1025
113 7 Buchen- und Eichen-Prügelholz,
5000 Wellen desgleichen Reis holz, darunter ca. 3000 gute Durchforstungswellen, 18 Eichenstämme mit 8,34 ebm Inhalt, darunter 2 Stück von 60 em Durchmesser mit 4,38 obm, 1 Buchenstamm mit 1,75 ebm und 1 Fichtenstamm mit 0,92 ebm Inhalt.
Dienstag den 20. März,
von Morgens 10 Uhr an, in den Distrieten„Wehrholz, Westphälisch Eck und Schwarze Kuh“, mit Zusammen⸗ kunft beim„Wehrholz“. 40 Raummeter Eichen- und Kiefern-Prüͤͤgelholz, 600 Wellen Kiefern- und Eichen-Reisholz, 25 Fichtenstämme von 15— 21 em Durchmesser mit 7 ebm und 900 Fichtenstangen von 3— 14 em Durchmesser mit 55 ebm Inhalt. Lich, am 10. März 1883. Wimmen auer.
Zur Beachtung! 1 Ph. Mayfarth& Co., Haschinenfabrikanten in Frankfurt a. M., haben letztjährige Dreschcampagne eine wichtige Erfindung an
bampf-Dresceh- Maschinen
gemacht, welche an jeder bereits vorhandenen Dampf- Dresch-Maschine angebracht werden kann, ebenso auch bei neu anzuschaffenden Maschinen von Clayton& Shuttleworth in Lincoln und Robey& Co. in Lincoln mitgeliefert wird. Reflectanten für nächste Ernte werden diese Maschinen, sowie auch die Patent-Glattstroh- Dresch-Maschinen für Dampf- und Pferdebetrieb zu billigen Preisen unter Zahlungserleichterungen empfohlen. Jede erwünschte Auskunft, schriftlich oder mündlich, ertheilen 273
PH. MATFARTH& Co. in Frankfurt a. M., Baumweg 7.
Neue Vorhangstoffe, e
elegante und billigste Zimmerdecoration von schwerer Qualität und in schönsten Farben und Mustern. Complete, abgepaßte Garnituren, fix und fertig mit Ueberhang und Halter, Borde und Fransen von Mk. 10½ an, Dazu paffende Dsschbere nnn S% 5.—„ Vorhangstoffe im Meter, doppeltb reit. ͤ 145 Hch. Brach Nachf., Frankfurt a.
M., 4 kleiner Hirschgraben 4.
Herren- und Knabeu-Confections-Lager und Naassgeschäft von Carl Ohler„Sterngasse 4, Hanau. Große Auswahl. Villigste Preise.
Complete Herren- und Knaben- Anzüge, Hosen, Westen, Sack, Taillien, de röcke. Consirmanden- Anzüge vorrätig und Anfertigung nach Maaß.
Bekanntmachung. Ein Bäcker
999 Montag den 19. und Dienstag den 20. März, wird von der Gemeinde Bauernheim gesucht. Hierauf Vormittags 9½ Uhr anfangend, sollen in dem Stamm- Reflectirende können sich bei unterzeichneter Stelle melden. heimer Gemeindewald zur Versteigerung kommen: Bauernheim am 14. März 1883. ö
1) Montag den 19. März: 2 Stämme Eichen-Bau⸗ Großherzogliche Bürgermeisterei Bauernheim. holz von 16 66 Centimeter Durchmesser und 5 bis 1632 Väth
12 Meter Länge, 8 Raummeter Wuchen⸗ Scheitholz, Holz⸗Versteigerung.
36 Raummeter Eichen⸗Scheitholz, 2 Raummeter Aspen⸗ Dienstag den 27. März, Vormittags 9 Uhr, sollen
Scheitholz, 54 Raummeter Buchen-Knüppel, 174 Raum⸗ meter Eichen⸗Knüppel, 4 Raummeter Aspen⸗Knüppel und
in dem Freiherrlich v. Rothschild'schen Walde„Altenberg“ öffentlich meistbietend versteigert werden:
16 Raummeter Kiefern⸗Knüppel, 550 Buchen-Wellen, 2800 Eichen Wellen, 300 Kiefern-Wellen. a
3950 Stück Birken Knüppel⸗ und Reisholz-Wellen, 4200„ gemischte Wellen und
2) Dienstag den 10. März: 98 Raummeter Buchen- Scheitholz, 26 Raummeter Buchen⸗Knüppel, 900 Buchen⸗
1850 Ä, gemischte und Eichen-(lange) Wellen (Faschinen), letztere eignen sich besonders
Wellen. Die Zusammenkunft ist am ersten Tage im Heide— zu Bohnenstangen. Okarben am 14. März 1883.
wald, an der Staatsstraße nach Ilbenstadt, am zweiten Tage in der Kühmark.
Freiherrliche Forstverwaltung. Hilgenreiner.
Das Holz wird gegen Bürgscheine ereditirt bis den Bekanntmachung.
1. September d. J. Die am 6. März d. J. im Langenhainer Gemeinde⸗
Stammheim am 12. März 1883. Großherzogliche Bürgermeisterei Stammheim. Becht. wald, Distrikt Eichkopf, abgehaltene Stamm- und Brenn⸗ holz⸗Versteigerung hat die Genehmigung erhalten und
.— 5 8 2e 10 Jagd Verpachtung. soll bei guter Witterung Montag den 19. d. Mts. der
Montag den 2. April l. J., Vormittags 11 Uhr, serste Abfahrtag sein. soll die Jagd in hiesiger Gemarkung im Rathhaus dahler 1 am 14. März 1883.
auf weitere 6 Jahre meistbletend verpachtet werden. li Bürgermeisterei Langenhaln. Reichelsheim den 14. März 1883. eee 1 9
Großherzogliche Bürgermeisterei Reichelsheim. 5 1053 Sch mi Kleesamen
mid. in bester seidefreier Waare empfiehlt
Faselochs gesucht. 1010 5 J. Baumeister.
1039 Die Gemeinde Holzhausen v. d. H. beabsichtigt, einen schweren, 2— 2/ Jahre alten Faselochsen zu kaufen. ö
Rothkraut, Schwarzwurzeln, Sellerie und Zwiebeln
800
„
1031
zeichnete Stelle gelangen lassen. Holzhausen, 14. März 1883.
Großherzogliche Bürgermeisterei Holzhausen. Ried.
Refleetirende wollen ihre Offerten alsbald an unter— offerirt die Gräfliche Hofgärtnerei zu Assenheim. 1015
8. aun
Vabd! 1
abr eee nenn.
227
Kleide farbig Kleid 33 P Futtet Leinen
M. 4 Betti Regen M. 3 M. zu J
fein Buck


