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1883.
Dienstag den 16. October.
M 121.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗ Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,
Annoncen von auswärtigen
bel Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
oder Ziffersatz mit 14 Pf., werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
getreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Frledberg für 1884/85.
Friedberg am 12. October 1883.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Bezug auf unsere Verfügung vom 10. v. Mts., Nr. 3 von 1881, wonach Termin zur
Oberhessischer Anzeiger Nr. 107, und Vorlage der Gemeinde-Voranschläge an den Gemeinderath(Art.
unter Verweisung auf unser Amtsblatt 71, erster Satz der Landgemeinde—
Ordnung) auf spätestens Ende October und zur Einsendung des Voranschlags an das Kreisamt(ebendaselbst dritter Satz) auf spätestens
15. November bestimmt worden ist, bringen wir andurch Termine genau eingehalten werden. Fristerstreckungen können gestattet werden.
die Aufstellung der Voranschläge in Erinnerung und erwarten, daß die bestimmten g b von uns nur ganz ausnahmsweise und nur in Für solche Fälle, wo die Gemeinderechnung noch nicht abgeschlossen sein sollte, bemerken wir, wie dies bereits früher schon
gehörig begründeten Fällen
geschehen, daß die Beilage 4 auf Grund des Handbuchs für 1882/83 aufzustellen ist und Wahrung etwa noch aufzunehmender Ausgaben bei
dem Betriebskapital zu erfolgen hat. Bis zum 1. November l. J. erwarten wir unfehlbar darüber Bericht,
gestellt worden ist. Betreffend: Das Reichsgesetz über die Kranken versicherung der Arbeiter.
ob unserer Verfügung entsprochen und der Voranschlag auf— Dr. Braden.
Friedberg den 12. October 1883.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zwei Schriftchen, das andere von Dr. W. Zeller, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, tritt, in faßlicher Weise zu erleichtern und dadurch
Wir empfehlen Ihnen, die Anschaffung
Das erste ist für 1 M., das zweite für 1.20 M.
vom 15. Juni 1883,
das eine von E. von Wordtke, Regierungsrath im Königlich Großherzoglicher Kreisassessor in Offenbach, verfaßt, verfolgen den Zweck, die Kenntniß des Reichsgesetzes, welches am 1. Dezember 1883 in vielen f zur richtigen Ausführung desselben beizutragen.
des einen oder des anderen dieses Schriftchens.
im Buchhandel zu beziehen.
Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe,
seiner Bestimmungen in Kraft
Dr. Braden.
Bekanntmachung.:
Betreffend: Die Entwässerung der Grundstücke in der Gemarkung Okarben.
Bei der heutigen Wahl einer Ausführungscommission wurden als sachverständige Mitglieder derselben gewählt: 1. Kaspar Polihka,
2. Heinrich Schmiegel, 3. Johannes Jakob Schneider, sämmtlich zu Okarben. lang und zwar Mittwoch den 17., Okarben zur Einsicht der Interessenten offen liegt. bis zum 19. d. Mts. der unterzeichneten Behörde bei Meidung des
Friedberg den 10. October 1883.
und als Stellvertreter 1. Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, Donnerstag den 18. und Freitag den 19. dieses Monats
Etwaige Reklamationen gegen Ausschlusses vorzutragen.
2. Hartmann Fauerbach, 3. Karl Klöppel, daß das Wahlprotokoll nebst Anlagen drei Tage auf dem Büreau Großherzoglicher Bürgermeisterei die Gültigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Wahl sind spätestens
Johann Muͤller,
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Versammlungen pro 1883 im Kreise Fried— des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Groß— Nr. 115, werden in nach—
Die Herbst⸗Control-⸗ berg, 1. und 3. Compagnie herzoglich Hessischen Landwehr-Regiments stehender Weise abgehalten:
A. In Butzbach, auf dem Viehmarkt.
Am 9. November, Vormittags 8 ½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Dis⸗ position der Truppentheile und Ersatz Behörden beurlaubten Mann— schaften aller Waffen, sowie diejenigen Wehrleute, welche im Herbst dieses Jahres zum Landsturm überzuführen sind(das sind diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. Sep— tember 1871 in den Militärdienst eingetreten sind), aus den Ortschaften: Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch⸗Göns, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder⸗Weisel, Oppershofen, Ostheim, Pohl Göns, Rockenberg, Trais—
Münzenberg, Wohnbach, Langenhain mit Ziegenberg.
B. In Friedberg im Hof der Kloster-Kaserne. Am J. November, Nachmittags 2 Uhr.
hart 1 br. med. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien M aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., hor ö 1 Friedberg, Ockstadt, Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, . Melbach, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, ea ph v Niödgen, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wölfersheim, ellen gegell 64700 0 177 f e ehe l. 900 Wisselsheim. t dothele C. In Nieder ⸗Wö„Viaduct über der Friedberger eee, In Nieder⸗Wöllstadt am 7 Viadu 7 9
3 Am 10. November, Vormittags 8 ½ Uhr. f Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg⸗
Ilbenstadt, Kaichen, Kloppenheim, Nieder—
Wöllstadt, Nieder-Florstadt, Nieder-Rosbach, Ober-Rosbach, Okarben,
Ober-⸗Florstadt, Ober- Wöllstadt, Petterweil, Rodheim, Staden, Stammheim, Wickstadt.
D. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. Am 10. November, Nachmittags 3 Uh; Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Helden— bergen, Harheim, Klein-Karben, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder—
Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Rendel, Vilbel.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Sollten Mannschaften wegen häuslicher ze. Verhältnisse Dispen— sations-Gesuche von den Kontrol-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese,— von der Ortsbehörde beglaubigt,— mindestens
Gräfenrode, Holzhausen,
8 Tage vor der Kontrolversammlung dem betreffenden Bezirksfeld— webel vorzulegen. Nur fuͤr außerordentliche Fälle ist eine kürzere
Frist statthaft. 1 2 Wer Dispensation von der Kontrolversammlung erhält, hat sich
spätestens 14 Tage nach der Kontrolversammlung bei dem Bezirks—
feldwebel zur Nachkontrole zu melden.
Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Kontrolpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Ge⸗
stellung ausgegeben werden. Das Großherzogliche Bezirks-Kommando Friedberg. Roemheld.


