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Der Vorstand.
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Samstag den 15. September.
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Oberhef sischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Areis Friedberg.
le einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 15 Post aa
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Feuerungsanlagen.
Nach Artikel 77 der allgemeinen Bauordnung und F. 101 der usführungsverordnung dazu sind die Bauenden verpflichtet, Ihnen bei er Beendigung des Rauhbaues genehmigten Bauten und Feuerungs— nlagen vor dem Beginne der Verputzarbeiten Anzeige zu machen, da— nit eine Prüfung der plan- und vorschriftsmäßigen Ausführung von ihnen durch einen Bauverständigen veranlaßt werde. Unter theilweiser ufhebung der seither im Kreise bestehenden Einrichtung(Vergl. unser usschreiben vom 25. August 1882, Oberhessischer Anzeiger Nr. 101 on 1882) bestimmen wir mit Wirkung vom 1. Oetober 883 ab das Folgende:
1. Die nach Art. 77 der allgemeinen Bauordnung(F. 101 der Aus— ührungsverordnung) vorgeschriebene Prüfung genehmigungspflich⸗ iger Bauwesen hat durch die Bezirksbauaufseher zu erfolgen. 2. Befinden sich in den nach pos. 1 von den Bezirksbauaufsehern
Wee u besichtigenden Neubauten, auch Kamine und Feuerungsanlagen, so 1—.
Detreffend: Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die . Damit früher vorgekommene, unangenehme Verzögerungen sich
. ald mit der Ausstellung des Verzeichnisses derjenigen Personen zu beg verden können.
werden müssen. Wir werden Ihnen die nothwendigen Formulare mit d
Friedberg pro 18
Unterricht erstreckt sich auf allgemeine Schulgegenstände, son zwei Land wirthschastslehrern, einem seminaristischgebildeten Haupt lrtheilt. Die nöthige Anschauung gewähren die reichen Lehrmittel d sewerblichen Anlagen und sonstigen belehrenden Einrichtungen. nit gutem Erfolg absolvirt haben. hachweisen, daß sie sich anderweitig die Kenntnisse angeeignet haben,
„5 seuchen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
erzoglicher Landwirthschaftslehrer Dr. Tobisch entgegen, welcher gewünf Friedberg den 12. September 1883. Dr. Bra
etreffend; Den Cursus der Acker bauschule zu Friedberg pro 1883/84.
ugleich hierbei, einden, aus welchen junge Leute die Schule besuchen, ehmigung ertheilen.
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10 die Ackerbauschue durch recht viele junge,
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F Bekannt 1 Es wird hiermit in Gemäßheit des F. 58 der Reichsinstruction gur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem Stalle des Johannes Har Friedberg den 11. September 1883.
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Friedberg den 13. September 1883.
Amtlicher Theil.
4 letreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung, hier die Revision genehmigter Bauten und
Erfüllung der Ihnen obliegenden Pflichten, als sonst emfindliche Strafen eintreten müßten.
Bekanntmachung, den Winter⸗Cursus der Ackerbauschule des land wirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen zu
Der diesmalige Wintercursus hiesiger Ackerbauschule beginnt Freitag den 2. November und wird gegen Ende März geschlossen. die verschiedenen Zweige der Naturkunde und landwirthschaftlichen Fächer.
Aufnahmsfähig sind alle unbescholtene junge Männer, In die II. Classe werden nur solche Schüler aufgenommen, welche vorher die J. Classe besuchten, oder welche das Lehrziel der I. Classe bilden, alle anderen Schüler kommen in
setztere. Das Schulgeld beträgt fuͤr die I. Classe 45 Mark, für die II. Classe 35 Mark.
Kreisrath.
Bekanntmachung. Es wird hiermit in Gemäßheit des F. 58 der Reichsinstruction zu dem Reich n 1 dem Stalle des Pachter Draudt zu Büdesheim die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen ist.
Friedberg den 11. September 1883.
as Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
haben die Bezirksbauaufseher den Kaminfeger rechtzeitig zu benach— richtigen und die Prüfung der letzteren in Gemeinschaft mit demselben und gleichzeitig gelegentlich des nach pos. 1 abzuhaltenden Geschaͤftes vorzunehmen.
3. So weit es sich um neue oder wesentlich veränderte Feuerungs— Anlagen ꝛc., die sich nicht in Neubauten befinden, handelt, verbleibt deren Untersuchung wie seither den Feuervisitatoren und ist gemeinschaftlich von einem derselben und dem Kaminfeger vorzunehmen.
4. Die regelmäßig alljährlich stattfindenden Feuervisitationen haben nach wie vor durch die Feuervisitatoren zu erfolgen.
Sie wollen sich hiernach bemessen und im Falle die pos. 1 und 2 rechtzeitig den Bezirksbauaufseher, im Falle der pos. 3 aber den be— treffenden Feuervisitator benachrichtigen. Das wegen Zuziehung des Kaminfegers Erforderliche werden die Bezirksbauaufseher resp. die Feuer⸗ visitatoren selbst veranlassen. Dr. Braden.
Friedberg den 7. September 1883. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
nicht wiederholen, sehen wir uns veranlaßt, Sie zu beauftragen, als- innen, welche zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen berufen
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 24. Juli vorigen Jahres— Nr. 87 des Kreisblatts— weisen wir Sie noch— mals ganz besonders darauf hin, daß die Urlisten bis spätestens 15. October an die betreffenden Großherzoglichen Amtsgerichte eingesendet
er nächsten Post zugehen lassen und erwarten um so gewisser pünktlichste Dr. Braden.
83/ 8A betreffend.
Der Er wird lehrer, dem Dr. med. C. Becker und anderen geeigneten Hülfslehrern
er Anstalt, sowie Excursionen nach nahe gelegenen Gutswirthschaften, welche die Volksschule
Anmeldungen nimmt der Anstaltsdirigent, Groß— chtenfalls auch anderweitige bezügliche Auskunft ertheilt.
Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
den, Dr. Freihr. v. Gemmingen, Schmidt, Kreis⸗Assessor. Kreis⸗Schulinspeetor.
Friedberg den 12. September 1883.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbauschule empfehlen wir Ihnen, sich dafür zu bemühen, der Landwirthschaft sich widmende Leute aus Ihren Gemeinden besucht wird. daß für wenig Bemittelte Unterstützungen zur Disposition stehen und wir es nicht zu beanstanden finden, wenn auch von Ge— Unterstützungen verwilligt werden,
Wir bemerken
indem wir recht gerne derartigen Beschlüssen Ge— 8 Dr. Braden. machung. zu dem Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen mann V. zu Bad⸗Nauheim die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
sgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis⸗Assessor.
ü 0 le Erhebung der directen Steuern und Tilgungsrenten der Stadt Friedberg wird Mo
Bekanntmachung.
ntag den 17. und Dienstag den 18. d. Mts. in den bekannten Tagesstunden vorgenommen. Großherzogliche Distriets⸗Einnehmerei Friedberg. Weigel.
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