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1883. Nienstag den 9. October. 1 118.
Oberhessischer Anzeiger.
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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und a Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Areis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dlenstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.;
ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowelt Letztere nicht Jahresconko bel uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Betreffend: Die großen Herbstübungen des XI. Armee Corps in 1883.
Nachstehendes an Seine Königliche Hoheit den Großherzog gerichtetes Handschreiben Seiner Majestät des von Preußen vom 26. vorigen Monats bringen wir andurch zur Kenntniß.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 5. October 1883. Deutschen Kalsers und Königs Dr. Braden.
Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber Vetter und Bruder!
Nach den Mir zugegangenen Meldungen haben die Truppen des 11. Armee Corps während der diesjährigen großen Uebungen in Euer
Königlichen Hoheit Landen,
daher nicht versagen Eurer Königlichen Hoheit Meine Freude und Meinen angelegentlichen
seweit diese dabei berührt worden sind, überall eine gute und freundliche Aufnahme gefunden.
Ich kann es Mir
Dank dafür auszusprechen. Ich verbleibe mit den
Gesinnungen unveränderlicher Hochachtung und Freundschaft Curer Königlichen Heheit freundwilliger Vetter und Bruder
Homburg vor der Höhe den 26. September 1883. An des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königliche Hoheit.
Betreffend: Die Veranftaltung von Sammlungen für die Bewohner von Ischia.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung unseres Ausschreibens rubricirten Betreffs vom 28. August laufenden 101, nech im Rückstande sind, werden hieran mit Frist von 14 Tagen erinnert.
hessischer Anzeiger Nr.
gez. Wilhelm.
Friedberg den 6. October 1883.
Bürgermeistereien des Kreises. Jahres, Ober—
Dr. Braden.
Betreffend: Die Abschatzung von Wildschaden.
Das C roßherzogliche Kreisamt Friedberg
Friedberg den 5. October 1883. an die Amtstaxatoren für Wildschäden.
Nachstehend theilen wir Ihnen Auszug aus dem Ausschreiben des Großherzoglichen Administrativ-Justizhofs vom 17. Februar 1834,
„betr. die Kosten in Wildschadensangelegenheiten, namentlich Aufstellung der Kostenverzeichnisse sich hiernach zu bemessen
die durch die Taxationen und die entsprechenden Beträge in Reichswährung genau anzusetzen.
veranlaßten Kostenansätze“ unter der Auflage mit, bei Was die
Trans portkosten betrifft, so bemerken wir, daß für die Berechnung der Entfernung immer nur der Hinweg in Betracht kommt, wonach also die
Entfernung nur einmal zu rechnen ist.
Dr. Braden.
Auszug aus dem Aueschreiben des Großherzoglichen Administrativ-Justizhofs vom 17. Februar 1834 zu Nr. A. J. H. 24.
Hiernach betragen diese Ansätze: 1. Für die Taxatoren: fl. kr. a, an Diäten, einem jeden per Tag 1— dem mit der ganzen Aussührung des Verfahrens, namentlich des Be sichtigungsgetes beschäftigten Amts- oder Commissionstaxator aber 1 30 b. diesem Letzteren überdieß für die Aufstellung der Besichtigungs Protokolle, nebst Kostenverzeichniß und sonstiger schriftlichen Ge— schäftsführung, nach deren geringerer oder größerer Beschäftlg— ung, außer der Entschädigung für wirklich gehabte Auslagen an
Botenlohn u. s. w. 2 e, an Trans portkosten, bel einer Entfernung von wensgstens 2 Stunden 15 von jeder weiteren Stunde 15
Unter 2 Stunden werden Transportkosten nicht vergütet, falls nicht deßhalb ein besonderer Rechtfertigungsgrund nachge— wiesen wird.
2. Dem Techniker, in der Regel ein Revlexförster, an Diäten
Transportkosten werden hier nicht vergütet, wenn der zuge
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zogene Techniker zu Haltung von, einem Dienstpferd amtlich ver
bunden und deßhalb schon entschädigt ist. fl. kr. g. Den Parthleen und deren Vertretern, die ihnen nach ihrem Stande gebührenden Ganggebühren und Entschädigung; ist also der Ver— treter des beklagten Jagdeigenthümers oder Pächters wie gewöhn— lich ein öffentlicher Forstdiener und zwar ein Forstinspeetor 80 eln Revierförster 2095
Hinsichtlich der Transportkosten wird die Bemerkung zu Nr. 2
auch hierher wiederholt.
Dabei versteht es sich von selbst, daß, wenn das ganze Geschäft, einschlleßlich des Hin- und Herwegs der hierbei bethelligten und beschäftigten Personen, füglich in einem halben Tag erledigt werden konnte, von sämmtllchen hierbei Betheiligten auch nur halbe Tagsdläten angerechnet werden können, und daß es stets die ver— dienstlichste Bemühung der mit der Leitung der Wildschadensklagen beauftragten Commissäre sein wird, wenn durch ihre Fürsorge und im Sinne unseres Aus schrei— bens II vom 16. September 1833, durch gütliche Vermittelung solche Kosten gänz lich vermieden werden können.
Bekanntmachung.
Die in dem Stalle des J. Hartmann V. zu Bad-Nauheim ausgebrochene Maul-
ordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben. Friedberg den 4. October 1883.
und Klauenseuche ist erloschen und sind die ange—
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Wegen Bettels bestraft: Karl Heinrich Petry von Biedenkopf, Heinrich Neidhardt von Staden. Der Aufenthaltsort des Korbmachers Johannes Klein von Vilbel ist unbekannt und zu ermitteln.
Ausschreiben.
Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Dienstknechts Johann
Friedberg, 6. October 1883.
Adam Emmrich von Gelnhaar wird ersucht. Der Großherzogliche Amtsanwalt: Dieffen bach.
Generalversammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen in 1883.
Die diesjährige ordentliche Geueralversammlung des land wirth— schaftlichen Vereins von Oberhessen soll Mittwoch am 31. d. Mts., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Gasthaus zum Einhorn in Gießen abgehalten werden. Als Gegenstände der Verhandlung sind vorgesehen:
1) Rechenschaftsablage.
2) Die Frage der Hebung der Weidenkultur und der Errichtung von Weiden-Flecht-Schulen in der Provinz.
3) Die Frage der Abänderung des jetzt nech vorwiegend bestehenden Modus bei der Gemeinde-Bullenhaltung, resp. der Erlassung eines Gesetzes über Bullenhaltung im Großherzogthum Hessen.
4) Die Frage des Betriebs des Husbeschlagsgewerbes, insonderheit diejenige, ob die Zulassung zum Betrieb dieses Gewerbes von einem Prüsungszeugniß abhängig gemacht werden soll.
5) Die Frage, ob es nicht angezeigt erscheine, von Seiten und auf Kosten des land w. Vereins von Oberbessen einige Exemplare der
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Englischen Dervonshire- Race anzukaufen und etwa an die Vereine für Zucht und Veredelung des Vogelsberger Viehes abzugeben. 6) Die Frage der Einführung einer allgemeinen Zwangs-Hagelver— sicherung. 7) Die Bestimmung des nächsten Versamlungsortes. Nach§ 31 der Statuten muß jedes Mitglied, welches in der Versammlung einen Vortrag zu halten wünscht, die Absicht vor Beginn der Versammlung dem Präsidium zu erkennen geben; schriftliche Mit⸗ theilungen müssen mindestens einige Tage vor der Versammlung bei dem⸗ selben eingebracht werden. Der Unterzeichnete ladet hiermit die Ver⸗ einsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu dieser Ver⸗ sammlung ein. Friedelhausen am 1. October 1883. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.„
Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau. e,
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