Einzelbild herunterladen

au 5 e me Parthse 1

( Imi kags 3 Uhr am dicken Der Votsand Tancals orsellung. Zum gl

i- dgamy,

führung der dressirten

erruflich die lezte

mäßigten 17 p., Galerie 3 9 ung: Große komishe ein

Die Dirkction

ohhüte,

genschirm K. Friedrich rlehrling

größere Nesauration.

sackerhursche

dam Engel Witwe. imer

bel zu vermieten. Strauß Meßgergasse. ling

l, Barbier.

rsetten

zu billgen Plesen.

Lviehl, Usagase. orten

eh,

empfehlt

V, lembecb.

beeung in de Hue etzung in den 0 unserem Mcgunge von

5

helemehl, E eme er Stender ee unden au, da ich 19 eine pellete Arbeit meh lledtich Beller,

Schuhmacher. kute, shistgung ße an

1 0 gheimer, a

rankfurt.

erkäse, f se in Sund

. herbe 5

1 agel. 0 Uinberk, nagel.

l V, andern 9

Carl 4

Ffutt

1883.

Donnerstag den 7. Juni.

M 65.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconko bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Statistische Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im

Deutschen Reich.

Friedberg den 30. Mai 1883.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

In Folge Bundesrathsbeschlusses vom 24. April und 31. October vorigen Jah über die Vornahme der obigen Ermittelungen nothwendig. ö Jahre 1883 und 1884 zu beachtenden näheren Vorschriften enthält. von 1878) tritt nunmehr außer Kraft. Als Anlage zu unserem vorerwähnten Auss Aufzeichnungen und zwar von jedem Formulare zwei Exemplare für die Gemarkung. und bleibt bei Ihren Akten, das andere ist zur Reinschrift zu verwenden.

res wird eine Aenderung der seitherigen Bestimmungen Wir übersenden Ihnen mit heutiger Post ein Ausschreiben, Unsere Verfügung vom 29. Mai 1878(Oberhessischer Anzeiger Nr. 66 chreiben erhalten Sie drei Formulare für die statistischen Das eine Exemplar des Formulars dient als Concept Von dem mit Nr. 1

welches die für die

bezeichneten Formulare ist zur Reinschrift

dasjenige Exemplar zu benutzen, auf welchem Großherzogliche Centralstelle die Flächengehalte(auf Seite 1) eingeschrieben hat. Im Einzelnen bemerken wir noch Folgendes: J. Die nach dem Centralkataster(auf Formular 1 Seite 1) von Großherzoglicher Centralstelle eingetragenen Flächengehalte nach Haupt

culturarten, sowie die Gesammtflächengehalte sollen nur dazu dienen, die Ergebnisse der Ermittelungen über die

angebauten Flächen im All-

gemeinen zu constatiren. Die von Ihnen einzutragenden Flächengehalte dagegen haben sich auf die im Jahre der Erhebung wirklich

angebauten Flächen zu beziehen.

2. Bei pos. des Formulars 1(Seite 4)Forsten und Holzungen nommen bleibt die Schluß⸗ColumneSumme der Forsten und Holzungen,

des Formulars unterd. Wald angegeben ist, überschreiben werden.

a In Ausführung des vorletzten Satzes unseres Ausschreibens bestimmen wir weiter, Flächenangaben u. s. w. und die nach Formular 2 und 3 aufzunehmenden Durchschnittserträge pro Die Commission hat aus Ihnen(beziehungsweise dem Großherzoglichen Die Mitglieder dieser Commission sind von Ihnen aus der Zahl ortse, gemarkungs ernennen und wollen Sie hierbei die Mitglieder der seither zu diesem Zwecke bereits gebildeten Commissionen vorzugsweise berücksichtigen. jedes Mitglied wellen Sie gleichzeitig einen Stellvertreter bestimmen.

näher zu ermitteln sind. Mitgliedern zu bestehen.

sind durch Sie Einträge nicht vorzunehmen. Ausge in welche Sie den Flächengehalt, wie er auf Seite 1

daß die auf Formular l und 2 zu verzeichnenden

Hektar durch eine örtliche Commission Beigeordneten) als Vorsitzendem und zwei und sachkundiger Personen zu Für

Diese Commission hat ihre Aufzeichnungen entweder auf Grund eigener

Kenntniß und Wahrnehmung der Verhältnisse zu machen oder auf Grund der von den Grundbesitzern(resp. Pächtern) durch Anfrage einge

zogenen Erkundigungen. Die weiteren Ausführungen bleiben Ihnen überlassen, im Falle von Anständen theilung entgegen. Wir empfehlen Ihnen nunmehr die Commissionen alsbald zu bilden und innerhalb

Ihnen ernannten Commissions mitglieder und Stellvertreter uns anzuzeigen.

J. V. d. K.: Fey, Regierungs-Accessist.

sehen wir Ihrer berichtlichen Mit 14 Tagen die Namen der von

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Distrikts-Einnehmer Schreiber zu- Groß-Gerau wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste und unter Verleihung des Ritterkreuzes 2. Kl. des Philips ordens in den Ruhestand versetzt, der Geometer 1. Kl. Höhler zum Districtseinnehmer in Lauter bach, der Ministerial-Calculator 2. Kl. Bastert zum Districtseinnehmer in Alsfeld, der Ober rechnungsprobator 2. Kl. Seriba zum Distrikts Einnehmer in Groß-Gerau, der Gehülfe bei der Hauptcontrole der Main-Neckar Eisenbahn Rapp zum Distriets-Einnehmer in Gedern ernannt, der Hauptmagazins-Verwalter bei der Main Neckar Eisenbahn Querner wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste und unter Verleihung des Charakters als Rechnungsrath in den Ruhestand versetzt, der Werkführer bei der Main-Neckar⸗Eisenbahn Bauer zum Haupt magazinsverwalter bei dieser Bahn ernannt, der Finanzasp. Kissel aus Battenberg zum Ministerial calculator 2. Kl., der Finanzasp. Gotz aus Wörr sladt zum Calculator 2. Kl. bei der Hauptstaats⸗ kasse, sowie der Revisions-Gehülfe Decher aus Engelrod zum Oberrechnungs-Probator 2. Kl. bei der Oberrechnungskammer ernannt.

Postpersonal-Veränderungen. Angestellt ist der Postassistent Drißler in Groß-Karben als Postverwalter. Gestorben sind: der Büreau Assistent Schmitt in Darmstadt und der Post Secretär Fuldner in Michelstadt.

5. Juni. 2. Kammer. In Fortsetzung der Berathung des Einkommensteuer-Gesetzent wurfs wurde Art. 19 mit einer durch den An trag des Abg. Wolfskehl gegebenen Modification in der Fassung der Regierungsvorlage mit allen gegen 3 Stimmen angenemmen. Die Art. 20, 23 27 werden einstimmig nech der Vorlage

angenommen, Art. 21 und 22 modificirt durch Anträge der Abgg. Böhm, Jöckel und Schaum.

Berlin, 4. Juni. Reichstag. Zur Be rathung kommt heute die dritte Lesung des Handelsvertrags mit Italien, welche zu einer ausgedehnten Debatte über die Rückwirkung, welche die Bestimmungen über den Weinzoll auf den deutschen Weinexport üben werden, führte. Der Vertrag wird in allen Theilen und in der Schlußabstimmung definitiv genehmigt. Ebenso wird ohne Debatte die Literar-Convention mit Frankreich definitiv angenommen. Bei der 2. Berathung der Zuckersteuer-Vorlage beantragt die Commission zu§ 1: die Steuervergütung beim Export für Rohzucker von mindestens 88% Polarisation auf 9 Mark zu normiren. Büchte mann stellt den Antrag, vom 1. Sept. 1883 ab von jedem Centner aus Rüben, Melasse oder Füllmasse gewonnenen Zuckers eine Con trolsteuer von 10 Pfennig zu erheben.§ 1 wird in der Commissions-Vorlage unverändert genehmigt. Der Zusatz Büchtemann wird ab gelehnt und die Debatte sodann vertagt.

5. Juni. Die Commission für das Un fallgesetz beendete die erste Lesung und lehnte mit allen gegen 5 Stimmen die§§. 97 und 98 ab, wonach die Post Entschädigungen zahlen, eventuell Vorschüsse leisten soll. Ebenso wurde die Reichs⸗Centralstelle abgelehnt.

5. Juni. Die Nordd. Allg. Ztg. ist er⸗ mächtigt, eine durch die Blätter laufende Notiz von einem angeblichen Ausspruche des Fürsten Bismarck, daß sich an die Auflösung des Reichs⸗ tags eine Tragödie oder eine kleine Tragödie knüpfen könne, als Erfindung zu erklären. Der Reichskanzler habe weder diese, noch eine ähn liche Aeußerung gethan und das Wort Tragödie in Jahressrist nicht ausgesprochen. Von einer

Vertagung des Reichstags ist überhaupt keine Rede; nur wenn derselbe nicht beschlußfähig bleibt, erfolgt Auflösung.

5. Juni. Die kirchenpolitische Vorlage hat die Sanction des Königs erhalten. Sie besteht aus 7 Paragraphen. Eine Codification dessen, was die Note vom 5. Mai in Aussicht stellt, hält die Anzeigepflicht für benefizirte Geist liche aufrecht und beseitigt sie für alle nichtbene fizirten Hilfsgeistlichen, so daß das Cura ani- marum im vollsten Umfange herzustellen ist.

Kiel. Während in unterrichteten Kreisen der Rücktritt von Contreadmiral Berger nach wie vor als eine feststehende Thatsache betrachtet wird, gewinnt die Annahme mehr und mehr Boden, daß Viceadmiral Batsch nach Ablauf seines dreimonatlichen Urlaubs auf seinen Posten als Chef der Marinestation der Ostsee zurück⸗ kehren wird.

Neuwied, 4. Juni. Die Großherzogin von Baden ist hier eingetroffen und reiste Abends nach Coblenz, die Königin von Schweden reist morgen über Köln-Hamburg nach Kiel.

Dresden, 4. Juni. Die hier tagende Delegirtenconferenz deutscher Gewerbekammern, auf welcher unter anderen die Kammern von Bremen, Hamburg, Lübeck, München, Leipzig, Stuttgart, Nürnberg, Würzburg, Chemnitz, Plauen und Zittau vertreten sind, verhandelte heute über das Submissionswesen. Referent Huber(Stuttgart) stellte einen Antrag, dahin gehend:Unter Hinweis auf die notorischen Uebelstände, welche mit der jetzigen Art des Submissionsverfahrens für die Gewerbetreiben den, wie für die öffentliche Verwaltung ver knüpft sind, bitten die versammelten Kammern das Reichskanzleramt, die Einzelregierungen resp. Gemeindeverwaltungen: Erstens, durch aus Mit⸗