Ausgabe 
4.9.1883
 
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1 Betreffend: Unterhaltung der Kreisstraßen.

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ssischer Anzeiger.

Nienstag den 4. September.

Oberhe

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Artisblatt für den Areis Friedberg. Dofnerpeag n Sa

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 T. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Annoncen von auswärtigen Einsendern(sow eit Letztere nicht Jahres conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post uche

Amtlicher Theil. Betreffend: Die regelmäßige Besichtigung der Feuerstätten im Jahre 1883. Friedberg den 29. August 1883. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Einsendung der mit Bemerkung über den Erfolg unserer einzelnen Verfügungen zu versehenden Visitationsprotokolle von 1883

bringen wir bei denjenigen von Ihnen, welche hiermit noch im Rückstande sind, in Erinnerung. J. V. d. K.: Fey, Regierungs-Accessist.

Betreffend: Die Ergänzungswahlen des Gemeinderaths im Jahre 1883. Friedberg den 31. August 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. N Wir machen Sie wiederbolt auf den nach unserer Verfügnng vom 13. August dieses Jahres(Oberhessischer Anzeiger Nr. 95) bei Einsendung der Wablakten zu erstattenden Bericht unter dem Anfügen aufmerksam, daß aus demselben genau ersichtlich sein muß, ob die unter a. b. und c. der erwähnten Versügung verzeichneten Verhältnisse vorliegen oder nicht. J. V. d. K.: Fey, Regierungsaccessist.

Betreffend: Die Bürgermeister- und Beigeordneten wahlen. Friedberg am 1. September 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie in denjenigen Orten, in welchen Neuwahlen für die rubricirten Stellen in Folge Ablaufs der neunjährigen Dienstzeit oder wegen Amteniederlegung stattzufinden haben, alsbald, wenn die Gemeinderathswahl vorgenommen ist und die Nichtbean⸗ standung derselben feststeht, das behufs Vornahme der rubricirten Wahlen Erforderliche anzuordnen. a

Hinsichtlich der Beigeordnetenwahlen verweisen wir insbesondere auf das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großherzoglichen Ministe riums des Innern und der Justiz vom 18. August 1883 zu Nr. M. J. 18,415.

Im Einzelnen bemerken wir noch Folgendes:

1. Die Bestimmungen der Wahlanleitung sind auf's Genaueste zu beobachten, insbesondere finden die 8. Wahlen entsprechende Anwendung(Wahlanleitung F. 40). Dies gilt namentlich auch bezüglich der Bestimmung des Artikel gemeindcordnung: Nichteinhaltung der achttägigen Frist zieht Ungültigkeit der Wahl nach sich.

2. Die Wahl hat sofern nichts Anderes verfügt worden ist auf Grund derselben Stimmberechtigtenliste stattzufinden, wie die vorausgegangene Gemeinderathswahl. Diese Liste ist deßhalb weder von Neuem offen zu legen, noch wiederholt den Steuerhebestellen mit⸗ zutheilen und es bleibt das für die Gemeinderathswahl maßgebend gewesene Steuerziel auch für die Ausübung des Stimmrechts bei der Buͤrger⸗ meister⸗ resp. Beigeordnetenwahl maßgebend. Die Liste entscheidet jedoch nur für die Stimmberechtigung nicht aber für die Wählbarkeit.

3. Für die Vornahme der Bürgermeistewahl muß außer den Beifitzern auch der Vorsitzende der Wahleommission von dem Gemeinderath gewählt werden. Dr. Braden.

Zu Nr. M. J. 18,415. Darmstadt am 18. August 1883.

Das Greßherzegliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreieämter.

Wir sehen uns veranlaßt, die Bestimmung in F. 48 der von uns unterm 19. Juni 1874 erlassenen Anleitung zu der auf Grund der Landgemeindeordnung vorzunehmenden Wahl des Gemeinderathes, des Bürgermeisters und des Beigeordneten, wonach die Wahl des Beige ordneten erst stattfindet, nachdem der neu eintretende Bürgermeister und Gemeinderath ihre Functionen übernommen haben, dahin abzuändern, daß die Wahlen der Beigeordneten vorgenommen werden können, sobald die Gemeinderathsmitglieder und der Bürgermeister gültig gewählt sind. v. Starck. Rautenbusch.

Betreffend: Die Erledigung von Gemeinde-Hebammenstellen und die Neubesetzung derselben. Friedberg am 17. August 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir haben die Beobachtung gemacht, daß die Auswahl von Hebammenschülerinnen nicht immer nach Vorschrift der bestehenden Be⸗ stimmungen vorgenemmen wird. Wir ver weisen Sie insbesondere auf§. 41 der Medicinalordnung vom 25. Juni 1861, wonach Sie uns,

wenn die Bestellung einer neuen Gemeinde- Hebamme erforderlich wird, sofortige Anzeige machen wollen. Dr. Braden.

10 bis 35 auch auf diese 22 der Land⸗

Betreffend: Die Beigeordnetenwahlen.

Betreffend: Den Zustand der Schulräume und der Lehrerwohnungen. Friedberg am 1. September 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir werden uns nicht blos durch unseren Kreis-Jugenieur beziehungsweise die Bezirksbauaufseher, sondern auch die Großherzogliche ob die betreffen⸗ wie denselben die gesetzlichen Bestimmungen vom 29. Juli 1876 fordern. Wo in den Erndte⸗ ßen u. s. w.) unterlassen worden ist, hat dieselbe jedenfalls in den kommenden Herbstferien statt⸗ Anordnung treffen wollen. Dr. Braden.

den Räume in dem Zustande sich befinden, w ferien die röthige Ausbesserung(das Auswei 5 f zufinden, worüber Sie ohne Verzug unter Benehmen mit den Bautechnikern

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Georg Gröninger VIII. von Ockstadt wurde als Feldgeschworener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. Heinrich Dienst III. und Joseph Dienst II. ron Ockstadt wurden als Feldschützen dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. Johann Heinrich Post und Johannes

Balthasar Klees von Büdesheim wurden als Feldschützen dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. des Korbmachers Johannes Klein von Vilbel und des Adam Vack von Mittels⸗

Die Aufenthaltsorte des Franz Berger von Kreuznach, dorf bei Eisenach sind unbekannt und zu ermitteln.

Vergebung von Handarbeit.

Es ist die Stelle eines Kreisstraßenwärters(Gehalt 100 Mark jährlich) der Kreisstraßenstrecke Dorn-Assenheim⸗Weckesheim zu besetzen. Bewerber wollen ihre Meldungen unter Vorlage von Zeugnissen bis längstens den 11. d. Mts. bei Kreisingenieur Limpert einreichen.

Friedberg den 3. September 1883.

Arbeitsvergebung. 5 Dienstag den 11. d. Mts., Nachmittags um 5 Ubr, soll das Liefern. und Zerschlagen von 26,0 cbm Basaltsteinen auf die Kreisstroße Dorn⸗Assenheim⸗Weckes⸗ heim auf dem Rathhause zu Dorn Assenheim durch Bezirksbauaufseher Zörb II. Herrn f Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Großherzogliches Krelsamt Friedberg. 85 Braden. Dr. Braden. 2