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1882.
Donnerstag den 31. August.
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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere
bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. nicht Jahres⸗Conko bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
RBB.8—B——Z.83..Ci—
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Für den Monat September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. urch das Großherzogliche Gendarmeriecorps.
eneigt sind den Hülfsbedürftigen bei sich chen Bürgermeisterei einreichen.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen die familienverhältnisse des Anmeldenden an uns einsenden. Friedberg am 25. August 1882.
Amtlicher Theil.
17 ist zu publiciren: Bekanntmachung, betreffend die Versehung des Sicherheitsdienstes im Großherzogthum
f Bekanntmachung. Es soll ein vollkommen arbeitsunfähiger Mann von 48 Jahren auf Kosten der Kreiskasse in Pflege gegeben werden. N aufzunehmen, wollen ihre Anmeldungen nebst Pflegegeldforderung bei der betreffenden Großherzog—
Personen, welche
Anmeldungen mit Bericht über die Qualification und den Leumund, sowie die
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Polizei- Reglement.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. Juli 1882 zu Nr. 14821, unter Zustimmung
s Kreisausschusses und nach folgendes verordnet.
Das Tränken von angespannten Pferden und Rindvieh an den öffentlichen Brunnen zu Rodheim v. d. H.
deser Brunnen und der dazu gehörigen Brunnentröge ist verboten.
Zuwiderhandlungen werden, Mark geahndet.
is zu 3 i Friedberg den 26. August 1882.
Anhörung des Gemeinderaths zu Rodheim v. d. H. wird auf Grund des Art. 48 V. 2 der Kreisordnung
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„sowie das Verunreinigen
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insofern sie nicht nach§. 303 des Reichsstrafgesetzes mit höherer Strafe zu belegen sind, mit Geldstrafe
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung. Detreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse de Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, perden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu krachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission ur daun anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht Ur vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar us Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das A. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein— p 7
Ihrigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April Adesselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Ach erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
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1 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit de Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen
während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von hoheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle ubrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklarung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu konnen, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse fur die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Inm Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§8. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen. 33 Großherzoglich Hessische Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige
zu Darmstadt. Gros.
Deutsches Reich. Friedberg, 29. August. Gestern Nach— usttag nach 3 Uhr traf Prinz Wales, von imburg kommend, zum Besuche am Groß— 5. Hose ein; sofort nach dessen An—
tigen und kehrten nach kurzem Aufenthalt hier- mals Kreisrath Dr. Braden, Major Römheld her zurück. Heute früh ½8 Uhr fuhren S. K. H. und Bürgermeister Scriba geladen. Um 3 Uhr der Großherzog und Prinz Friedrich Karl mit 40 M. heute Nachmittag verließ uns der ganze Gefolge zu den Manövern; die Großherzogliche Hof mittelst Extrazuzes und begab sich direkt Familie blieb des schlechten Wetters wegen
nach Wolfsgarten.. a Darmstadt. Dem Cigarrenfabrikant Noll
ku ft begaben sich die gesammten Herrschaften zu den Rennen nach Nauheim. Die Rennen baliefen ohne Unfall und zu Gunsten unseres he, Dragoner-Regiments Nr. 24, das in allen Rennen den Sieg davontrug. Um 5 Uhr bchaben sich die Allerhoͤchsten Herrschaften wieder dat) Friedberg, woselbst um 7 Uhr Abends Tel stattfand. Prinz Wales reiste noch am
bend per Wagen nach Homburg wieder ab, ie anderen Herrschaften fuhren um ½9 Uhr
et) Nauheim, um die Illumknation zu besich—
hier im Schlosse. Um ½12 Uhr kehrte S. K. H. aus den Manövern zurück und um ½ Uhr reiste Prinz Friedrich Karl nach Frankfurt ab, von S. K. H. dem Großherzoge an die Bahn begleitet. Heute Nachmittag 3 Uhr fand Officiers⸗ tafel im Schlosse statt, zu welcher über 40 Ein— ladungen an die höheren Chargen der manö— verirenden Truppen ergangen waren.
— 30. Aug. Heute früh begab sich S. K. H. zu dem Schlußmanöver und kehrte um 12 Uhr
zurück. Zur heutigen Mittagstafel waren noch
zu Gießen wurde der Charakter als Commerzien— rath verliehen.
Berlin Aug. Die Kaiserin hat trotz anhaltender Ruhe und Schonung den schmerz— freien Gebrauch des verletzten Fußes noch nicht wieder erlangt; sie wird deshalb an den mili— tärischen Festlichkeiten in Berlin nicht theil— nehmen und wahrscheinlich auch verhindert sein, den Kaiser nach Breslau zu begleiten.
— Von der Londoner„Allg. Corresp.“ aus
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