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Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
J. Moöbembet.** e
r Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
1 Wird hier und in Nauheim Wontag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Amtlicher Theil. kellste 5 7 Sie wollen uns sofort anzeigen, wieviele Bedeckscheine und Verzeichnisse Sie für das Jahr 1883 bedürfen. Formularpapiers, insbesondere Ersatz der hierdurch pro 188/82 entstandenen Kosten. Friedberg den 24. Novemder 1882.
0 Die einspaltige Petltzetle wird bei Annoncen mit 11 Pf. be t, bei gro Tabellen⸗ oder Zi b e 5 f f Anoneen von auswärttgen Einsendern(sowelt Letztere A e b 5 welchen e Watelg la bite ge e bden bels rei Beß nad ente int—— 2——.——. ̃—.?:——— ( 7 1 5 d: D Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1883. Friedber g den 24. November 1882.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. — b 5 Dr. Braden. b r 6 etreffend: Die Anschaffung des von der Forstverwaltung für die Communalwaldungen zu verwendenden
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien, Markoorstände ꝛc. des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die alsbaldige Auszahlung der nachstehend aufgeführten Beiträge an Großherzogliche Rentamt Friedberg zu veranlassen.
* 1 N 2 Dr. Braden. der- He b 6 N 5 M. M. M. 1 5—. ur Buß bach 6,08 Gemeinde Wohnbach 2,45 Gemeinde Ober⸗Mörlen 8,92 Gemeinde Ober⸗Florstadt 0,89 dat Arbe. Hospital St. Wendel, Butzbach 0,43 Gemeinde Weckesheim 0,71 Gemeinde Ober-Rosbach 6,89 Gemeinde Reichelsheim 1,80 . Gemeinde Beienheim 0,79 Gemeinde Bodenrod 1,65 Gemeinde Ockstadt 3,30 Gemeinde Stammheim 3,36 Wenchlaß angefertg Gemeinde Gambach 4,26 Gemeinde Fauerbach v. d. H. 4,78 Gemeinde Assenheim 0,36 Gemeinde Harheim 1,85 2 Seicheftelptsen 1 n Griedel 2,24 Gemeinde Hausen 0,89 Gemeinde Bönstadt 2,06 Gemeinde Holzhausen v. d. H. 2,27 1 e emeinde Kirch Göns 2,49 Gemeinde Hoch⸗Weisel 7,79 Gemeinde Büdesheim 1,21 Gemeinde Massenheim 0,59 ctulltrisende sende Gemeinde Nieder⸗Weisel 9,19 Gemeinde Langenhain 3,60 Gemeinde Burg⸗Gräfenrode 0,94 Gemeinde Nieder-Erlenbach 2,52 HOemeinde Oppershofen 0,7 Gemeinde Maibach 3,10 Gemeinde Groß-Karben 1,91 Gemeinde Nieder ⸗Eschbach 2,20 Ua Rockenberger u. Oppershofer Mark 5,42 Gemeinde Münster 3,16 Gemeinde Heldenbergen 0,91(Gemeinde Ober-Erlenbach 2,63 U, Gemeinde Pohl⸗Göns 2,60(Gemeinde Ostheim 4,46 Gemeinde Ilbenstadt 0,09 Gemeinde Ober-Eschbach 2,69 Gemeinde Södel 2,24 Gemeinde Burgvorstadt Friedberg 0,14 Gemeinde Kaichen 0,75 Gemeinde Petterweil 2,55 Gemeinde Steinfurth a 0,13 Gemeinde Bad⸗Nauheim 2,13 Gemeinde Klein-Karben 1,79 Gemeinde Rodheim 9,95 Na, Märkerschaft Trais Münzenberg 0,66 Gemeinde Nieder⸗Mörlen 2,42 Gemeinde Nieder⸗-Florstadt 4,09 Gemeinde Vilbel 2,62 * Gemeinde Wölfersheim 1,49 Gemeinde Rieder-Ros bach 2,78 Gemeinde Nleder⸗Wöllstadt 0,18 a 75 ien, Bekanntmachung.
zalitäten auft betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Assenheim. 1 In Gemäßheit des§. 33 der Instruction vom 7. November 1876, Regierungsblatt Nr. 49 vom 30. November 1876, bringen wir — biermit zur allgemeinen Kenntniß, daß don Mittwoch den 29. November dieses Jahres bis zum Mittwoch den 13. Dezember dieses Jahres auf (In denselben sind sämmtliche in dem Reclamationstermin vom
iegtinfrei dem Rathhause zu Assenheim zur Einsicht der Interessenten offen liegen: nmtnfteit 6 1 Die zum Zwecke der Abschätzung aufgestellten Natesge coe
5 Tabak. August dieses Jahres erhobenen und erledigten Anstände und die angemeldeten Besitzwechsel gewahrt. In der Rubrik u9 der Geschosse sind die Abzüge zu den Wegeanlagen und Massestücken nach Fläche und Geldwerth— in Rubrik 10 die Geldwerthe, die sich nach Abzug der Bei⸗ Cie, Brenen gäge zu den Wegeanlagen ꝛc. als Anspruchswerthe für die neuen Grundstücke ergeben, gewahrt.)
„ en et a, 2. Die Protokolle der Commission, welche sich auf die Projectirung des Wege- und Gräͤbennetzes und der sonst auszuführenden Arbeiten, a nie die Lage und Richtung der Gewanne und der neuen Grundstücke beziehen(Seite 42—54 des Protokollhefts).
Stoß, priedben 3. Die Kostenvoranschläge über die auszuführenden Erdarbeiten und die Zusammenstellung über die ungefähre Höhe der sonst noch
entstehenden Kosten. 4. 2 Karten mit dem eingeschriebenen Wege- und Gräbennetz.(Die projectirten neuen Wege, Graben und Gewanne sind mit starken,
schwarzen Linien eingezeichnet, die vorgesehenen Breiten eingeschrieben, die Gräben blau colorirt. Die zu verfüllenden Flächen sind grau, die bbzutragenden Flächen gelb colorirt.) 5. 5 a. 5. Die Nachweisung der reinen Theilungsmasse, die Anspruchsberechnung, die Nachweisung des für Massegrundstücke verbleibenden 1 Geländes mit den zugehörigen Berechnungen. Nach Seite 14 dieser Nachweisung(Berechnungsjournal) ist an reiner Vertheilungsmasse vor⸗ ö schint, handen eine Fläche von 1,882,903 Om im Schätzungswerth voe nn 573,818. 91 Mark, f„ ui den vorhandenen alten Wegen und den projectirten neuen Wegen sind erforderlich 62,590 Om, zu den Gräben 9576 Om, 5
ur a, lach der für die betheiligten aufgestellten Anspruchsberechnung ist für dieselben erforderlich eine Flache im Schätzungswerthe von 560,939. 57„
„ n ln und bleibt sonach für Massestücke ein Werth von 12,879. 34 Mark. „ ene 6. Das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Gesammtceommission vom 24. dieses Monats. i
b ũ Innerhalb der gedachten Frist oder aber in dem Termine Donnerstag den 14. Dezember dieses Jahres, Vormittags von 10—1 Uhr,
5 um Rathhause zu Assenheim sind etwaige Reklamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, soweit über solche nicht bereits früher abgestimmt . bveorden ist um so gewisser vorzutragen, als sonst Einverstaͤndniß mit den Beschlüssen der Commission unterstellt werden würde und als spätere „ fleklamationen, die sich auf die nunmehr offen gelegten 1 beziehen, nicht mehr zugelassen werden. Wiedereinsetzung in den vorigen , ersäumniß der Reclamationsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. 8. f 24 E* 54 265 25 25. November 1983 9 1 55 5 Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
J. V. d. K.: Dr. von Gemmingen, Kreisassessor.
Bekanntmachung. f 1 9 Unter Hinweis auf die in Nr. 89 dieses Blattes erfolgte Veröffentlichung der Namen der in unserm Bezirke befindlichen Mitglieder
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1 f g ö i U ichti den Strafanstalten Entlassenen im Großherzogthum Hessen zeigen wir hiermit an, u. s zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den f 0 0 ü 27. 3. 5— 5 15 noch weiter als Mitglieder beigetreten sind die Herren: 1. Pfarrer Schmidt zu Södel, 2. Pfarrer Luft zu een l zu Münzenberg. 0 ö 5 17 5 8 bie 2 reer 115 24. Nene 1862. Die„ Friedberg. 8 8 Dr.. 8 1 105 i iedener Gegenstände zusammen. Unter diesen Tecklenburg, welcher eine Vorlage wegen Her— 1 jdchel 5 w e dem Groß— 19 7 sich auch die Eingabe des Comites für; stellung des östlichen Theils der hohen Straße, Tad 1 Darmstabt, 2% ler, ö iner Secundärbahn von Stockheim welche das Braunkohleubergwerk Ludwigshoff— 1 ber Prinz Ludwig von Batten. Erbauung einer ö b 1 rzog traf heute der 3 urt a. M. über Heldenbergen. Der nung bei Melbach mit Gettenau und Echzell
18 N f ank . urg, nach zweijähriger Abwesenheit zur See, 55 11 5 die in Rede stehende Ein- verbindet, wünscht, einigte man sich dahin, den
feder hier ein. f lich ü Aut icht zu empfehlen, indem es vielmeh 4 gabe der Regierung zur ernstlichen Pruͤfung zu Antrag nicht zu empfehlen, s vielmehr 0 ö 24. Nov. Gestern trat der vierte Aus- ga 15 2 9 r imma len e
Jungk. ob 5 welten Kammer zur Berathung ver- empfehlen. Bezüglich des Antrags des Abg.! der Regierung anheimzugeben sei, die Herstellung
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