Ausgabe 
25.2.1882
 
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Bamstag den 25. Februar.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und reisblutt für den Artis Fried perg Erschelnt dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, J Freitag Abend ausgegeben. reisblalt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. U Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nack genommen. 9 gefus 1

Amtlicher Theil. Ausführung des F. 3 Absatz 2 des Gesetzes betreffend die Freizügigkeit vom 1. November 1867 Februar 1882 und F. 362 des Strafgesetzbuches. Februar 2. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir benachrichtigen Sie, daß mit Wirkung vom 1. dieses Monats ab den Transporteuren, welchen Ihrerseits die Verbringung von Personen, die auf Grund des F. 361 U des Reichsstrafgesetzbuchs angezeigt worden sind, zu dem zustaͤndigen Amtsgerichte beziehungsweise zu uns übertragen worden ist, eine Wegevergütung aus der Kreiskasse und zwar im Betrag von 15 Pfennige per Kilometer einfache Wegestrecke ausbezahlt werden soll. Sie werden daher in Zukunft vierteljährig, zum ersten Male am 1. April 1882, Verzeichniß der von Ihnen abge sandten Transporteure nach Maßgabe des unten folgenden Formulars vorlegen. Die Verzeichnisse werden von uns geprüft, nach Beseitigung etwaiger Anstände von uns auf die Kreiskasse angewiesen und visirt an Sie zurückgeleitet werden. Sie wollen die nach demselben den Trans porteuren gutkommenden Beträge denselben aus der Gemeindekasse vorlagsweise auszahlen und alsdann gelegentlich die ganze Quartalsrate bei dem Kreiskasserechner dahier erheben lassen. Dr. Braden.

8 8 84 4 Vetreffend: Friedberg am 20

Verzeichniß der auf Grund des Ausschreibens des Großh. Kreisamts Friedberg vom 20. Februar 1882 Oberh. Anzeiger Nr. 24 aus der Kreiskasse für die Zeit vom 1. 188bis zum 31. 188 Ader Gemeinde zu zu ersetzenden Wegevergütungen.

Betrag der dem Transporteur gut⸗ kommenden Wegever gütung.

n Intfernung von den

Ordn. Name Name 1 ntfer g vo. em 8 5. a 2 Kreisamte bezw. Amts⸗ Nr. des Trans portaten. des bezugsberechtigten Transporteurs. gerichtssitze in Kilometer.

Empfangsbescheinigung durch eigenhändige Namens- unterschrift des Empfängers.

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Betreffend: Die im Großherzogthum bestehenden Kriegervereine. Friedberg den 22. Februar 1882. f zog 9 8

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bad-Nauheim, Bönstadt, Butzbach, Dorheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Gambach, Griedel, Groß⸗Karben, Helden bergen, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langenhain, Massenheim, Melbach, Münzenberg, Nieder-Erlenbach, Nieder⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder-Weisel, Ober-Eschbach, Ober-Florstadt, Ober-Moͤrlen, Ober-Rosbach, Ockstadt, Petterweil, Pohl-Goͤns, Reichelsheim, Rendel, Schwalheim, Soͤdel, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg, Vilbel, Wölfersheim und Wohnbach Die Ihnen unter Couvert zugehenden Fragebogen wollen Sie von den Vorständen der resp. Vereine beantworten lassen und uns demnächst die Fragebogen wieder einsenden. Dr. Braden.

getreffend: Das Landgestüt, hier den Abgang der Landgestütsbeschäler auf die Landgestütsstattonen. Friedberg den 23. Februar 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler für die Landgestütsstationen Berstadt, Düdelsheim und Nieder⸗Woͤllstadt sind von Darmstadt abgegangen, was Sie in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen wollen.

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J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis ⸗Assessor.

Betreffend: Die Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der Landesunkversität. Friedberg den 23. Februar 1882.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Aus dem Umstand, daß in den letzten Jahren sich eine ständige Abnahme des an die Anatomie gelieferten Leichenmaterials gezeigt hat, muß geschlossen werden, daß die Vorschriften des Gesetzes vom 16. April 1877, beziehungsweise unseres Amtsblatts Nr. 11 vom 3. Juli 1877 nicht in vollem Maße zur Ausführung kommen. Großherzogliches Ministerium des Innern hat daher angeordnet, daß die fraglichen Bestimm ungen wiederholt und besonders der Nachachtung empfohlen werden und außerdem die Bestimmung getroffen, daß in allen Fällen, welche unter das genannte Gesetz, bezlehungsweise unser Ausschreiben vom 3. Juli 1877 fallen, uns Anzeige gemacht wird, mit der Angabe ob die Ablieferung der Leiche erfolgt, oder aus welchem Grunde sie unterblieben ist. Wir trwarten genaueste Befolgung dieser Anordnung, sowie der unseres mehrerwaͤhnten Amtsblatts Nr. 11 vom 3. Juli 1877.

J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.

Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Johann Kleiß von Johannisberg, Amt Rüdesheim; Heinrich Schoppe von Veckers hagen, Kreis Hofgeismar; Johann Bieber von Estenfeld, Kreis Wuͤrzburg; Karl Stubbe von Berlin; Bäcker und Muͤller Johann Berger von Venlo, Königreich Holland; Schlosser Wilhelm Kirchner von Neuwied, Rheinpreußen; Wühelm Backholz von Demmin, Kreis daselbst. Wegen Bettels bestraft: Friedrich Fischer von Leun, Kreis Wetzlar; Heinrich Wiegand von Lauterbach; Adam Petrie von Rosenhain; Kaspar Reutzel von Gelnhaar, Kreis Buͤdingen; Johann Dörner von Frickhofen, Kreis Weilburg; Friedrich Martin aus Heldenbergen. f Verzeichniß VIII. (Schluß.) Auf Grund des Reichsgesetzes gegen die gemeingefaͤhrlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. October 1878 sind ferner verboten worden:

Datum der Datum der Datum der Bekanntmachung Bekanntmachung. Bekanntmachung des Verbots. Bezeichnung der Druckschrift. des Verbots. Bezelchnung der Druckschrlft. des Verbots. Bezeichnung der Druckschrift. 1881. 1881. 1881.

N. Oct. 457. Das Flugblatt mit der Ueberschrift:An der Schwelzerischen Vereins- Buchdruckerei die Wähler des 19. Saͤchsischen Reschstags⸗ Hottingen⸗Zuͤrich.

wahlkrelses und unterzeichnet:Eine An⸗ 27. Oct. 459. Das bet A. A. Herder, Volksbuchdruckerel zahl Wähler des 19. Saächstschen Reichs Hottingen-Zürich, gedruckte Flugblatt:An tagswahlkrelses, auf welchem als Verleger die Waͤhler des Kreises Solingen, welches August Bebel in Dresden, als Drucker die Wahl des Martin Rittinghausen, Franz Goldhausen in Leipzig angegeben ist. Schriftsteller in Cöln, empfiehlt.

408. Das anonyme Flugblatt mit den Anfangs. 28. Oct. 460. Das zur Wahl des Drechslermeisters August worten:Wähler! Der Wahltag steht Bebel aus Leipzig, Mitglied des Sächstschen f unmittelbar bevor! ꝛc. Druck und Verlag Landtags, auffordernde Flugblatt mit der

Ueberschrift:Mitbürger und der Unter⸗ schrift:Eine Anzahl freisinniger Waͤhler, gedruckt in der Vereinsbuchdruckerel Hot⸗ tingen⸗ Zurich, ohne Angabe des Druckers oder Verlegers.

28. Oet. 461. Das in der Schweizertschen Vereins buch druckerei Hottingen-Zürich gedruckte Wahl- flugblatt mit der Ueberschrift:Mitbürger und der Unterschrift:Mehrere Bürger, welches mit den Worten:Der Tag der

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