Ausgabe 
22.6.1882
 
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Oberhessischer Anzei

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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

detreffend: Remunerirung des Feldschutzpersonals.

ind, werden Sie uns solche ungesäumt anzeigen.

M. M.

Issenheim, W. Maul 5 Friedberg, Heinrich Tönges 20 Zad⸗Nauheim, Wilh. Stamm 5 Georg Briel 15 L. Gries 15 Griedel, A. Sauer 25 Zauernheim, H. W. Walther 35 Groß-Karben, Ph. Kammer 5 Zeienheim, Kaspar Jung 35 N. Steltz J. 5 Zodenrod, J. Hofmann VII. 30 Harheim, L. Muller II. 150 Zönstadt, M. Jung 15 L. Möglich 35 W. Dörr 10 Heldenbergen, Jacob Gerlach 85 Zruchenbrücken, J. Graf 15 Jacob Stäck 25 Züdesheim, Heinrich Haas 80 G. Hack 10 Heinrich Busch 45 Hoch-Weisel, K. Hofmann II. 135 Zurg⸗Gräfenrode, Jacob Fritz 50 H. Becker 30 K. Haag 15 Holzhausen, Ph. Fatz VI. 30

Zutzbach, H. Berner 20 Ilbenstadt, Johs. Groß 10 A. Düringer 10 G. Zimmermann 15

Dorheim, Ph. Zörb 25 Kaichen, J. Adelmann 120 Dorn⸗Assenheim, Georg Bommersheim 40 W. Strauch, 20 Dortelweil, Georg Schröder 90 Klein⸗Karben, Ph. Sonntag 45 auerbach b. Fr., H. Scheuermann 513 e G. Schneider 15 zauerbach v. d. H., Konrad Deubler 90 Kirch Göns, Konrad Schupp VI. 20 J. P. Dieter II. 30 Langenhain, Jakob Werner 110

kriedberg, Johannes Kopp 85 Massenheim, Philipp Schmidt 35 Johannes Sauer 20 Melbach, Philipp Jockel 15

Zetreffend: Das Ober⸗Ersatzgeschäft pro 1882.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 16. Juni 1882.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien der in nachstehender Uebersicht genannten Gemeinden.

Unter Beziehung auf die in rubricirtem Betreffe Ihrerseits zuletzt erstatteten Berichte benachrichtigen wir Sie, daß wir von dem uns ur Belohnung des Feldpolizeipersonals zur Verfügung gestellten Betrag unter Berücksichtigung der Dienstführung und Würdigkeit, des Dienst alters und der Gehaltsverhältnisse der Feldschützen die nachstehend näher bezeichneten Remunerationen verwilligt haben. In denjenigen Fällen, u welchen bezüglich der persönlichen oder dienstlichen Verhältnisse der Feldschützen seit Ihren letzten Berichterstattungen Aenderungen eingetreten Die Interessenten wollen Sie übrigens von den verwilligten Remunerationen in Kenntniß etzen und ihnen bemerken, daß sie betreffenden Betrag bis zum 15. kommenden Monats bei dem Rechner der Kreiskasse dahier nach Vorlegung iner von Ihnen beglaubigten Quittung auf halbem Bogen in Empfang zu nehmen haben.

Dr. Braden.

M. M.

Münster, Heinrich Kuhl 90 Okarben, H. Hofmann 15

Münzenberg, Adam Hartmann 30 Oppershofen, Kaspar Graubert 53 Heinrich Weil 20 Petterweil, Ph. Wall 10 Nieder-Erlenbach, Wilh. Kreutz 5 Rendel, G. Beck 15 Nieder-Eschbach, Konr. Kester 30 Rockenberg, Nie. Michelbach 45 Nieder-Florstadt, Ludwig Backes 65 Johs. Weil 20 H. L. Hübner 25 Rodheim, Ph. Wall III. 50

Nieder-Ros bach, K. Backes 25 Chr. Schäfer 20 Nieder-Weisel, Jae. Sehrt 5 Ph. Reeb II. 15 Jae. Reuter 5 Rödgen, Georg Klee 35 Nieder-Wöllstadt, Jacob Oertel II. 35 Schwalheim, Johs. Weiß 40 K. H. Mohr 10 Södel, N. Diehl 15

Ober⸗Erlen bach, G. J. Falkenstein 20 J. C. Wagner 45 P. Werner III. 10 Staden, Heinrich Rau 75

Ober⸗Eschbach, K. Ruckel 10 Steinfurth, Gottfried Gillmann 100 Ober⸗Florstadt, Wilh. Hirsch 30 Trais-Münzenberg, Andreas Mörschel 15 Ober-Mörlen, Peter Riehl II. 50 Vilbel, Wilhelm Marburger 50 Jae. Morschel 25 Georg Gilbert 15

M. Burk III. 20 Michael Wurm 5

Ober-Ros bach, Joh. Kratz 120 Weckesheim, Georg Pie 120 Ph. Wenzel 55 Wickstadt, Melchior Franz 25

Ockstadt, J. Gröninger 20 Wisselsheim, Heinrich Berg 15 J. Dienst 20 Wölfersheim, Ludwig Bernhard 25

Joseph Müller 15 Wohnbach, Wilh. Sack 15

Friedberg den 12. Mai 1882.

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzeommissiou des Kreises Friedberg

an die Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg indet nach dem untenstehenden Reiseplan am 1., 3. und 4. Juli l. J., edesmal Vormittags 8 Uhr beginnend, in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen: 1) Die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein jährig⸗Freiwilligen. Die von Großherzoglicher Ersatz-Commission zur Ersatzreserve I. Klasse in Vorschlag gebrachten, sowie 3) Die von derselben als tauglich erkannten Militärpflichtigen. 4) Sämmtliche, von fremden Ersatz-Commissionen gemusterten, inzwischen in den diesseitigen Kreis verzogenen Militärpflichtigen. Nicht zu erscheinen haben: Die beim diesjährigen Ersatzgeschäfte kahier aus irgend einem Grunde auf ein Jahr zurückgestellten, als untauglich erkannten oder zur Ersatzreserve II. Klasse bestimmten Militär flichtigen. Die Ihnen demnächst unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, dieselben reinlich und da die Reihenfolge noch nicht bekannt sfämmtlich präeis 8 Uhr erscheinen. Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober Irsatz-Commission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aus

2)

Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat zu Wickstadt

hebungsbezirk verziehen, so ist hiervon nach F. 45, pos. 13 der Ersatz Ordnung alsbald Anzeige hierher zu machen. 5

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzeommission vorzulegenden Reclamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reclamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reclamationen irgendwie in Frage kommen, wollen Sie auf den Tag, an welchem der betreffende Milikärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis 8 Uhr auf das Rathhaus dahier vorladen und die selben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge

hat, hinweisen. Dr. Braden.

Deutsche Wehrordnung.

6. 24. 7) Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Exsatzbehörden ncht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe

erwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗

srafen. Außerbem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung (3. 65) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder bolt erfolgt, so können sie als unsichere Dienstpflichtige(§. 65, 3) behandelt werden. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseltigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. 9. M. G. 6. 33.

§. 65. 3) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschlenen und denen

deßhalb von den Ober-Ersatzeommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden sind. R. M. G. F. 33. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumnisse in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt sind. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehoͤrden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Landwehr Bezirks-Commandeure dem nächsten Infanterie-Truppentheil oder Maxinetheil über wiesen werden(F. 67, 3). R. M. G.§. 30 4b und 7. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär pflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.. 33.