Ausgabe 
19.10.1882
 
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Aubertet Grub.

1882.

Donnerstag den 19. October.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf. bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Anoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bel uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

andurch zur Kenntniß der Kreisangehörigen. Friedberg den 17. October 1882.

Seet. I., J.⸗Nr. 266

zogthums.

Amtlicher Theil. Bekanntmachung.

XI. Armee⸗Corps, Großherzoglich Hessische(25.) Division. 15

Das nachstehend abgedruckte Schreiben des Commando's der Großherzoglichen(25.) Division vom 7. dieses Monats bringen wir

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Darmstadt den 7. October 1882.

56 Die nach Beendigung der diesjährigen Herbstübungen mir vorgelegten Berichte der Behörden und Truppen bestätigen auf's Neue das bereitwillige Entgegenkommen der bei den Manövern betheiligt gewesenen Kreise und Gemeinden, sowie der einzelnen Bewohner des Großher Meine eigenen Wahrnehmungen stimmen hiermit vollkommen überein.

ogth Die Truppe war überall vorzüglich untergebracht und vor züglich verpflegt, selbst unter erschwerenden Umständen.

Dies erfreuliche Resultat ist in erster Linie der Unterstützung der betreffenden Civil

behörden zu danken und verfehle ich nicht, allen betheiligten Kreisen und Gemeinden der Provinz Oberhessen, Starkenburg und Rheinhessen für ihre thätige Hülfe meinen verbindlichsten Dank auszusprechen. Hieran knüpfe ich das ebeumaͤßige Ersuchen, von Vorstehendem in geeignet erscheinender Weise der von den Uebungen betroffenen Bevölkerung Kenntniß geben zu wollen.

Heinrich, Prinz von Hessen, Generallieutenant und Divisions-Commandeur.

Ausschreiben.

de Beauclair.

Um Mittheilung des jetzigen Aufenthaltsortes des Anton Heil von Neuhof, Regierungsbezirk Kassel, seither bei Schuhmacher Simon

n Vilbel, wird ersucht. Friedberg den 12. October 1882.

Der Nachweis der

desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und stt hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit 2 Erklärung über Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen

Bekanntmachung.

nicht fehlen darf.

Berechtigung zum ein

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Lorenz.

Zetreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse

die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß

hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission

zur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 9 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht Vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. ährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu konnen, Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 98 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen. Großherzoglich Hessische Prufungs-Commission für einjährig Freiwillige

das Schulzeugniß. Sodann wird

zu Darmstadt. Gros.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Handels- und Schifffahrts Vertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 0. August 1868 wird zufolge Uebereinkommens zwischen beiden Regierungen, wodurch die Wirkung der vorjährigen spanischerseits erfolgten Kündig ing hinausgeschoben worden, bis zum 15. Dez. . J. in Kraft bleiben.

Der Bundesrath hat den von Preußen gestellten Antrag, am 10. Januar 1883 eine (gemeine Viehzählung in Deutschland vorzu rehmen, angenommen.

Eine Meldung der Times über die Ver⸗ fändigung Englands und Frankreichs in der igyptischen Frage wird, wiewohl man nicht daran zweifelt, daß es zu einer solchen Verstän digung kommen werde, doch als zu allgemein gehalten beurtheilt, als daß man glauben könnte, läge dieser Meldung irgend ein bestimmtes zaktum zu Grunde.

Braunschweig, 16. Oct. Der Herzog F nach seiner Genesung gestern von Sybillen

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ort wieder zu dauerndem Aufenthalte hier ein getroffen.

Karlsruhe. Ein Handschreiben des Groß herzogs vom 15. October an den Erbgroßherzog dankt letzterem für die Stellvertretung. Der Großherzog übernimmt die Regierung wieder selbst. Ein zweites Handschreiben an den Minister Turban spricht dem Staatsministerium den Dank für den treuen Beistand aus, den dasselbe dem Erbgroßherzog als seinem Stellvertreter ge währt habe.

17. Oct. Der Großherzog ist heute Abend hier eingetroffen und unter dem Donner der Kanonen und Glockengeläute durch die Karl Friedrich-Straße in's Schloß gefahren. Vereine und Schulen bildeten Spalier. Im Schloßhof wurden die Choraͤle:Nun danket alle Gott undGroßer Gott, wir loben dich von den Vereinen und einer großen Volksmenge gesungen. Der Bürgermeister brachte das Hoch auf den Fürsten aus, der mit weithin schallender Stimme dankte.

Baden-Baden, 16. Oct. Der Kaiser verbrachte den gestrigen Tag zum größten Theil im Zimmer und unternahm nur Nachmittags eine einstündige Spazierfahrt. Zum Diner waren keine Einladungen ergangen.

Straßburg. Gegenüber der Zeitungs nachricht, daß der Statthalter Generalfeldmar schall v. Manteuffel sich gegen die Weiterführ ung der hiesigen Tabakmanufactur ausgesprochen habe, ist die Elsaß-Lothringische Zeitung in der Lage, zu erklären, daß diese Nachricht gänzlich unbegründet ist.

Ausland. Oesterreich-Ungarn. Wien. Die in Venedig verhafteten Triestiner Lewy und Par tenzani wurden in Folge eines Tribunalbeschlusses auf freien Fuß gesetzt.

Wenngleich kein Rothbuch, so wird den Delegationen doch eine Vorlage in Form eines Memorandums über die Verhältnisse der beeu pirten Länder zugehen.

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