Ausgabe 
18.5.1882
 
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geleistet werden, welcher als Beitrag an die Kreiskasse zu leisten ist; Ersatz erfol

die fraglichen Arbeiten ausgeführt werden, nicht in der Lage, die Vorlage zu leisten, so können die Nachbargemeinden angewiesen werden,

insoweit sie hierzu im Stande sind, und nicht für Arbeiten in ihren eigenen Gemarkungen V Kreiskasse geleistet haben, die Anweisungen der Techniker des Kreises zu honoriren.

Eine Anweisung des Bürgermeisters zur Auszahlung der

jenigen Kosten, welche sich innerhalb der Höhe der Beiträge zur Kreiskasse bewegen, ist nicht erforderlich; dagegen sind Ausgaben, welche den

schuldigen Beitrag zur Kreiskasse übersteigen, von dem Bürgermeister zur vorlagsweisen Zahlung anzuweisen. jahres beziehungsweise nach Ausführung der betreffenden Arbeiten ist darauf zu achten, daß die Quittungen

präsentirt werden und daraufhin abgerechnet wird. sind, Vorlagen nicht geleistet,

Einnehmer entsprechend zu bedeuten.

Gegen Ende des Rechnungs- über Vorlagen bei der Kreiskasse

Wenn bis zu den Terminen, welche zur Zahlung des Beitrags zur Kreiskasse bestimmt oder nicht in der Höhe geleistet worden sind, in welcher der Beitrag zu entrichten ist, trags oder des Restes desselben unter Aufrechnung der Vorlagen zu erfolgen.

so hat Zahlung des Bei Wir empfehlen Ihnen hiernach zu verfahren und die Gemeinde Dr. Braden.

Bekanntmachung. Landwirthschaftliche Landesausstellung betreffend. Nachdem die Ausstellungs⸗ und Prämlirungs⸗ Ordnung für die Hessische allgemeine landwirthschaftliche Landesausstellung 1882 von dem Centralausschuß in der

Sitzung vom 25. April laufenden Jahres definitiv festgestellt worden ist, wird hierdurch bekannt gegeben,

daß Abdrücke derselben zu beziehen sind von:

1) dem Bureau der landwirthschaftlichen Landesausstellung Darmstadt, Paradeplatz Nr. 4,

2) den Herren Bezirks Commissären.

Als Bezirks⸗Commissäre des Central⸗-Ausschusses, bei welchen die Anmeldungen der

zu jeder gewünschten Auskunft bereit sind, fungiren die nachstehenden Herren:

Kreis. A. Starkenburg. Darmstadt: Herr Regierungsrath Gros zu Darmstadt. Bensheim: Herr Bürgermeister van Gries zu Bensheim. Erbach: Herr Kreisschulinspector Rückert zu Erbach. Dieburg: a. Herr Postverwalter Hofmann zu Brensbach. b. Herr Rentner Horn zu Babenhausen. Groß⸗Gerau: Herr Kreisveterinärarzt Rothermel zu Groß-Gerau.

Heppenheim: a. Herr Kreisveterinärarzt Dr. Erbenich zu Rimbach.

b. Herr Rentmeister Seeger zu Rimbach.

c. Herr Dr. A. Heidenreich zu Affolterbach. Offenbach: Herr Posthalter Hoffmann zu Seligenstadt.

B. Oberhessen.

Gießen: Herr Stadtverordneter Wortmann zu Gießen. Alsfeld: Herr Regierungsaccessist Buchinger zu Alsfeld. Büdingen: Herr Kreisassessor Melior zu Büdingen. Friedberg: Herr Professor br. Tobisch zu Friedberg. Lauterbach: Herr Kreisveterinärarzt Dr. Eise zu Lauterbach. Schotten: Herr Kammerrath Weber zu Laubach.

Aussteller zu geschehen haben und welche in Sachen der Landes ⸗Ausstellung

Landwirthschaftliche Vereinsbezirk. C. Rhein hessen.

Alzey: Herr Oeconom Carl Römer zu Alzey. Bingen: Herr Oeconom P. A. Wenz zu Kempten. Flonheim: Herr Oeconom Schönfeld zu Wendelsheim. Ingelheim: Herr Fabrikant R. Avenarius zu Gau⸗-Alges heim. Mainz: Herr Qeconom Peter Stauder V. zu Bretzenheim. Nieder-Olm: Herr Oeconom A. Bergsträßer zu Nieder-Olm. Osthofen: Herr Oeconom F. Knierim, zu Osthofen. Oppenheim: Herr Bürgermeister Biegler zu Dorndürkheim. Pfeddersheim: Herr Oeconom W. Ziegler zu Monsheim. Wöllstein: Herr Bürgerweister J. Mattes zu Wöllstein. Wörrstadt: Herr Oeconom J. B. Schuhler zu Wörrstadt.

Worms: Herr Kreisassessor von Grolman zu Worms.

Landwirthe Hessens! Jedem, auch dem Kleinsten unter Euch, liegt die Pflicht ob, unser wirthschaftliches Leben zu verfolgen, und zu untersuchen, inwieweit und

wodurch wirthschaftliche Erfolge sich bewirken lassen. könnte, unsere Lage zu bessern.

Pflicht muß es Jedem von Euch, Eurer freien Vereinigung zum Zweck der Abstellung von Uebelständen, welche unser Gewerbe bedrücken, gemeinsamem, beharrlichem Ver

unserem ganzen Berufskreise sein, sich darum zu kümmern, ob und was geschehen

folgen des vorgezeichneten Operationsplanes muß der schließliche Erfolg sicher sein. Fünf Jahrzehnte solch ernsten Strebens liegen hinter Euch und wahrlich, wer wollte

leugnen, daß es herrliche Früchte getragen. geschaffen im Schweiße Eures Angesichts.

der Erfolge, welche Ihr erringen durftet durch die Devise: Eintracht macht stark. Darmstadt den 7. Mai 1882.

Altehrwürdige Sitte war es von jeher, solchen Markstein Darum Landwirthe Hessens schaart Euch zusammen in den Tagen des Festes,

der Zeit festlich zu setzen in die Fluth des gewöhnlichen Lebens. welches ernst wir bereiten, bringet zu Hauf das Schönste und Beste, was Ihr

Entrollt vor den Augen der uͤbrigen Berufsstände ein treues Bild von Eurem Streben, von Euren Erfolgen, schafft Achtung dem Ding, das Wenige schätzen. Neue Kraft und neue Energie holt Euch in dieser Zeit der kurzen Ruhe und Ra

neuen Muth zum schwerem Werk aus dem Anblick

Einträchtig waret Ihr zum Werk, einträchtig seid auch zur Feier. Der Central-Ausschuß für die landwirthschaftliche Landesausstellung.

Haas, Friedrich, Graf zu Solms-Laubach, E. Wernher, Stimmel, Präsident. Vicepräsident. Vicepräsident. Generalsecretär.

Landespferdezuchtverein.

Betreffend: Den Ankauf von Stutfüllen.

Der Landespferdezuchtverein veranstaltet auch im Jahre 1882 einen Ankauf von Stutfüllen für seine Pferdezucht treibenden Mitglieder

und solche Züchter, welche beabsichtigen dem Verein beizutreten.

Angekauft werden nur halbjährige Stutfüllen bester Qualität in Norddeutsch⸗ land zum Durchschnittspreis von 350 Mark, sowie in Belgien(Ardenner Füllen) zu 400

halben Juni eingegangen sein und sind bei den Herren Directoren der landwirthschaftlichen Vorstande einzureichen, und ist dabei anzugeben, ob auf Füllen norddeutschen oder Ardenner Schlags reflectirt wird. stand ist zu jeder weiteren Auskunft bereit und wird auf Wunsch die Ankaufordnung im Abdruck mittheilen.

Francs per Stück. Die Bestellungen müssen bis Bezirksvereine oder direct bei dem unterzeichneten Der unterzeichnete Vor Die allgemeinen Kosten(Reisekosten

der Commissionen, sowie die Kosten des Transports, der Fütterung und der Versteigerung der Füllen) trägt der Pferdezuchtverein, so daß die . 1 9 9 T 0 0 7 U

Besteller nur den Ankaufspreis zu entrichten haben.

Die Thiere werden wie in den beiden letzten Jahren unter den Bestellern versteigert.

Der Termin und Ort der Versteigerung wird seiner Zeit bekannt gegeben.

Darmstadt im April 1882

Der Vorstand des Landespferdezuchtvereins.

Ordnung für den Ankauf von Stutfohlen durch den Landespferdezuchtverein.

§. 1. Der Landespferdezucht-Verein veranstaltet in Gemäßheit seiner statu tarischen Bestimmungen alljährlich für die pferdezüchtenden Mitglieder des Vereins in den drei Provinzen einen gemeinschaftlichen Ankauf von Stutfohlen. Die Ankaufs⸗ termine werden vom Vorstande jeweils zeitig bekannt gegeben und ist in der be treffenden Einladung zur Betheiligung der voraussichtliche Ankaufspreis anzugeben.

§. 2. Angekauft werden halbjährige Stutfohlen in den durch eine vorzüg⸗ liche Pferdezucht ausgezeichneten Gegenden, welche alljährlich näher zu bestimmen sind.

§. 3. Der Ankauf wird durch vom Ausschusse gewählte und vom Vorstand mit Instruction versehene Commissionen, bestehend: a. aus einem Vorstandsmikglied als Leiter, b. aus einem Veterinärarzt, c. aus Pferdezüchtern in der vom Ausschusse beschlossenen Zahl, auf Bestellung der Kauflustigen bewerkstelligt.

§. 4. Zur Betheiligung am Bezuge sind alle Mitglieder des Pferdezucht vereins berechtigt.

§. 5. Die Anmeldungen zur Vetheiligung haben nnter Angabe der Zahl der gewünschten Fohlen bei dem Direktor des landw. Bezirks-Vereins, in Rheinhessen bei dem Präsidenten oder den Vereinsbezirk-Vorstehern des landw. Provinzial-Vereins, oder bei dem Vorstande des Pferdezuchtvereins in Darmstadt bis zu dem durch den Vor⸗ stand bekannt zu gebenden Termine zu geschehen. Die Besteller sind gehalten auf Erfordern des letztgenannten Vorstandes sich durch eine besondere Erklärung den

Bezugsbestimmungen zu unterwerfen(Formular hierzu wird denselben zugesendet) und pro Stück der bestellten Fohlen eine Anzahlung von fünfzig Mark zu leisten.

§. 6. Die in der Zahl der eingelaufenen Bestellungen angekauften Fohlen werden unter den Bestellern an den vom Ausschusse bestimmten Orten versteigert. Die Besteller werden vom Versteigerungstermin rechtzeitig benachrichtigt.

§. 7. Das erstmalige Ausgebot erfolgt zum durchschnittlichen Ankaufspretse. Der etwaige Mehrerlös wird nach Maßgabe der Steigpreise an die Steigerer zurück⸗ vergütet, einen etwaigen Mindererlös haben dieselben nach demselben Maßstabe zu ersetzen. Jeder Besteller ist verpflichtet wie berechtigt, sich an der Versteigerung maßgeblich seiner Bestellung zu betheiligen. Die beiden letzten Thiere werden den durch die Versteigerung noch nicht versorgten Bestellern durch das Loos zugewiesen. Bleiben bei der Versteigerung weitere Thiere übrig, so werden solche ebenfalls durch das Loos denjenigen Bestellern zugeschlagen, welche an der Versteigerung sich nicht be⸗ theiligt, beziehungsweise Fohlen in der bestellten Zahl nicht ersteigert haben. Der hierfür zu bezahlende Preis wird nach dem Ausfalle der vorhergehenden Versteigerung bemessen.

§. 8. Der Steigpreis ist sofort baar zu erlegen und erfolgt die Ueberweisung nach Schluß der Versteigerung.

§. 9. Die allgemeinen Kosten der Commission, terung der Thiere bis zum Versteigerungsort, der Landes-Pferdezucht-Verein

des Transports und der Füt⸗ sowie der Versteigerung selbst trägt

Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei lage Nr. 10, enthält:

J. Bekanntmachung, die Herstellung einer allgemeinen Berufsstatistik betr.

11. Bekanntmachung, den Gehalt des Rabbinen zu Offenbach für 1882/83 betr.

III., IV., V. und VI. Uebersichten der Umlagen in den Gemeinden des Kreises Bingen und in den israel.. Rel.⸗Gem. der Kreise Bingen, Offenbach und Worms für 1882/83.

Vit. Abwesenheitserklärung.

VII, Zulassung zur Rechts anwaltschaft.

IX. Dienstnachrichten.

Klein-Auheim übertragen.

Der Ge⸗

richtsaecessist Hallwachs aus Darmstadt wurde bei dem Oberlandesgerichte und bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg als Rechtsanwalt zugelassen.

Es wurde: dem Schullehrer Rall zu Frankenhausen die Lehrerstelle zu Wimpfen im Thal übertragen; dem Karl Spieß aus Leusel das Patent] gegen ieb d

als Gömeker 2. Kl. für den Kr. Gießen ertheilt; dem Beraten Schullehrer Winter zu Dorndiel eine Lehrerstelle zu

X. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die Lehrer stelle zu Breitenbrunn, Gehalt 900 M.; dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Grafen zu Erbach-⸗Schönberg steht das Präsentationsrecht zu. Stelle des 2. Lehrers an der IdistenanstaltAlieestift

bei Darmstadt, Gehalt 1400 M. Die Lehrerstelle zu Bermuthshain, Gehalt 900 M.; eine Lehrerinnenstelle zu Weisenau, Gehalt 1000 M.

Berlin, 15. Mai. Reichstag. Ein Schreiben des Reichskanzlers theilt mit, daß das Strafverfahren ingestellt ist. Die ersten Berathungen des Unfallversicherungs- und des Kranken⸗ versicherungs-⸗Gesetzes werden vereinigt von Staatsseeretär Bötticher eingeleitet. Redner gibt eine Uebersicht über den bisherigen, durchaus unzulänglichen Zustand, das Gebiet der eingeschriebenen Hilfskassen sei nicht' nach Möglichkeit ausgebeutet und die Arbeiterversicherung stehe durchaus im Mißverhältniß zu ihren Aufgaben. Der den Gemeinden neu zugedachten Last, gewisse Leistungen

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