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Wird hier und in Naubeim Montag, Mittwoch und Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Freitag Abend ausgegeben.
Donnerstag und Samstag—
Rreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die elnspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bet uns haben),
welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
ein Beleg kostet 9 Pf.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Idioten-Anstalt„Alieestift“ bei Darmstadt.
Friedberg am 14. April 1882. Das Großherzogliche Kreisamt
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir benachrichtigen Sie, daß der Großherzogliche Ober-Domänen-Calculator i. P. Merk zu Darmstadt zum Rechner der rubr. Anstalt nicht mehr, wie bisher, an den Rentner Gerschlauer zu leisten sind.
ernannt worden ist und Zahlungen für dieselbe an den Genannten und Sie wollen solches ortsüblich bekannt machen lassen. Dr. Braden.
Betreffend: Ausführung des Gesetzes, den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im Großherzogthum, hier die Organisation des technischen Personals für den Kreis Friedberg.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Ju Ausführung der Bestimmung des Art. 14 des rubr. Gesetzes und nach Beschluß des Kreistages wurde der Großherzogliche Bau— Accessist Limpert zum Kreis-Ingenieur für den Kreis Friedberg bestellt und demselben die Leitung des Straßenbauwesens des Kreises und die obere Aufsicht über das gesammte Gemeindebauwesen übertragen. Weiterhin wurden bezüglich des Personals der Bezirksbauaufseher und in der Eintheilung der Bezirke derselben die nachfolgenden Aenderungen vorgenommen, welche mit dem 1. April l. J. in das Leben getreten sind.
Demnach besteht der Kreis Friedberg nunmehr aus 4 Baubezirken mit folgender Eintheilung:
I. Baubezirk.(Bezirksbauaufseher H. Zörb zu Friedberg). Gemeinden: Bad-Nauheim, Beienheim, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, heim und Wölfersheim.
II. Baubezirk.(Bezirksbauaufseher Wenk zu Assenheim). Gräfenrode, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. Fr., Staden, Stammheim, Weckesheim und Wickstadt.
III. Baubezirk.(Bezirksbauaufseher Metzger zu Butzbach). Gemeinden: Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch⸗Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Muͤnster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Pohl⸗Göuns, Rockenberg, Trais⸗Münzenberg und Wohnbach.
IV. Baubezirk.(Bezirksbauaufseher Brod zu Vilbel). Holzhausen, Klein-Karben, Kloppenheim, Rendel, Rodheim und Vilbel.
Die Dienstgeschäfte der Bezirksbauaufseher halb die Großherzoglichen Bürgermeistereien in allen
Friedberg am 15. April 1882.
Dorheim, Friedberg, Melbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Rödgen, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Wissels⸗
Gemeinden: Assenheim, Bauernheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg⸗ Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Ober-Florstadt, Ossenheim, Reichelsheim,
H., Gambach, Griedel, Oppershofen, Ostheim
7 U Gemeinden: Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Harheim,
rb Heldenbergen, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder⸗Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach,
Okarben, Petterweil,
sind bezüglich des Gemeindebauwesens dieselben geblieben wie seither und haben sich deß⸗
„das Gemeindebauwesen betreffenden Angelegenheiten, an diese zu wenden.
Die periodischen Voranschläge über Bauarbeiten, sowie Pläne und Voranschläge über alle wichtigeren im Laufe des Jahres ein—
tretenden und in den Gemeindevoranschlägen nicht vorgesehenen Bauten bedürfen jedoch einer Revision und Begutachtung des Kreis-Ingenieurs. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen sich hiernach bei eintretenden Fällen bemessen.
Dr. Braden
Betreffend: Schluß und Beginn des Schuljahres. Die Großherzogliche Kreis- Schul-Commission Friedberg Da nach dem wiederholt bekannt gegebenen Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten zu Nr. M. J. S. 3035 vom 22. Februar 1875 das Schuljahr allgemein mit dem ersten Montag im Monat Mai beginnen soll und nach der gleichfalls bekannt gemachten Ferienordnung vom 1. Mai 1878 zwischen den Schuljahren 7 Tage Ferien stattfinden sollen, so empfehlen wir Ihnen, überall da, wo nicht wegen der noch abzuhalteuden Schulprüfungen, oder wegen Verlegung dieser Ferien von uns eine Abänderung getroffen werden sollte, das laufende Schuljahr mit Samstag dem 22. April l. J. unter entsprechender Entlassung der dazu fähigen Schüler schließen und den Unterricht für das neue Schuljahr mit Montag dem 1. Mai l. J. anfangen zu lassen.— Wegen der an letzterem Tage aufzunehmenden Schüler wollen Sie sich von dem Civilstandesbeamten, diesmal zum ersten Male von Großherzoglicher Bürgermeisterei, eine Liste der nach Art. 19 und 20 des Volksschulgesetzes(von 1874) schulpflichtigen Kinder bezw. zur Aufnahme berechtigten Kinder, unter genauer Angabe deren Namens, Geburtstags und Eltern, erwirken und darauf achten, daß die gesetzlichen Bestimmungen genau beobachtet und in diese Liste bezw. in die Schule auch die nicht im Orte geborenen, vielmehr erst später mit ihren Eltern zugezogenen Kinder, deren Alter aber zu beurkunden ist, aufgenommen werden.— Sollten Kinder da sein, welche nach achjährigem Schulbesuche Schuld das Ziel der Volksschule nicht erreicht haben, so wollen Sie uns wegen Befolgung der von jetzt an noch streuger als bisher zu beachtenden Vorschrift in Art. 21 des Volksschulgesetzes besondere berichtliche Vorlage machen.— Der Aufstellung und Einsendung neuer Stundenpläne(in doppelter Ausfertigung) bedarf es nur da, wo durch Errichtung einer weiteren Schulklasse, oder sonstwie wesentliche Ver— änderungen gegen früher eingetreten sind. Wir sehen der berichtlichen Vorlage derselben bis spätestens zum 5. Mai l. J. entgegen. Dr. Braden.
Steckbrief.
Klös, Katharine, von Weckesheim, 21 Jahre alt, ledige Tochter des Heinrich Klös II. daselbst, Dienstmagd, die sich in Frank⸗
furt a. M. und Umgegend herumtreibt, ist wegen Betrugs und Unterschlagung auf Grund richterlichen Haftbefehls im Betretungsfalle fest—
zunehmen und in das Amtsgerichtsgefangniß zu Vilbel einzuliefern. Friedberg am 3. April 1882.
Friedberg am 15. April 1882. an sämmtliche Schul- Vorstände des Kreises.
durch ihre eigene
Der Großherzogliche Amtsanwalt Lorenz.
Aufforderung. Ende Februar d. J. ist dem Wirth Philipp Welter zu Holzhausen, Kreis Friedberg, eine silberne Cylinderuhr mit Goldrand und der Nummer 5268 im Werthe von 24 Mark entwendet worden. Da die angestellten Recherchen bis jetzt zu keinem Resultat geführt haben,
so werden alle Diejenigen, welche Auskunft, die zur Entdeckung des Thäters fuhren könnte, geben konnen, ersucht, solche alsbald anher gelangen zu lassen.
Friedberg am 6. April 1882.
D 1
er Großherzogliche Amtsanwalt Lorenz.


