1882. FJDiansag den 15. Juli. N
Sberhessischer Anzeiger.
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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeb Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, reitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag and Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen—
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Amtlicher Theil. 9 nn Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der J. und 5. Periode 1884/82. Friedberg den 13. Juli 1882. Jücgenben Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ae Cutie l Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 3. und 5. Periode von 1881/82 zukommenden Forststrafen Derbe resp. Antheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen. — Dr. Braden. f Von der 3. Periode: Reichelsheim 60 Pf.— Von der 5. Periode: Bönstadt 95 Pf., Burg⸗Gräfenrode 1 M. 23 Pf., Butzbach 42 Pf., Griedel(Mark) 1 M. 2 Pf., Groß⸗Karben 8 M. 75 Pf., Holzhausen 1 M. 57 Pf., Kirch⸗Göns 1 M. 89 Pf., Klein-Karben 1 M. 89 Pf., Langenhain 1 M. 90 Pf., Maibach 10 Pf., Nieder-Erlenbach 1 3 M. 26 Pf., Nieder⸗Florstadt 11 M. 47 Pf., Nieder⸗Mörlen 36 Pf., Nieder⸗Weisel 1 M. 22 Pf., Ober⸗Mörlen 2 M. 58 Pf., Ober⸗Rosbach 4 M. 54 Pf., Petterweil 1 52 Pf., Pohl⸗Göns 52 Pf., Södel 1 M. 26 Pf., Stammheim 1 M. 50 Pf., Trais-Münzenberg 1 M. 37 Pf., Vilbel 27 M. 36 Pf.
Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung, hier insbesondere die Beschaffenheit der zur i 5. 2 Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung einzureichenden Pläne. Friedberg den 12. Juli 1882.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
˖ Wir müssen fortgesetzt die Wahrnehmung machen, daß noch immer gegen die Vorschriften der Bauordnung und der Ausführungsver— ordnung vom 1. Februar d. J. verstoßen wird und sehen uns deßhalb, unter Hinweis auf unsere Ausschreiben in Nr. 53, 54 des Oberhessischen l Anzeigers vom 6. und 9. Mai dieses Jahres, veranlaßt, Ihnen dringend anzuempfehlen, ganz besonders darauf zu achten, daß die 1 1 Ober behufs Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung nach Artikel 66 der Bauordnung einzureichenden Pläne, den Vorschriften dieses Artikels, sowie den Bestimmungen des§. 85 der Ausführungs verordnung entsprechen und daß namentlich die Baurisse von dem Bau— herrn und dem Techniker, von welchem sie herrühren, unter Angabe des Datums unterzeichnet sind. e e eee
Betreffend: Den Verkauf von Geheimmitteln. Friedberg den 13. Juli 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
un die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliches Polizeicommissariat Wickstadt und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises.
Es ist zu unserer Kenntniß gebracht worden, daß im Großherzogthum durch Agenten und Verkäufer eine Brochüre verbreitet wird, welche unter dem Titel„Dr. Airy's Naturheilmethode“ folgende Zubereitungen 1) Pain-Expeller, 2) Sasaparillian, 3) Airy's Pillen(Calminy— und Regulating⸗Pillen) zu Heilzwecken gegen alle möglichen Krankheiten empfiehlt. Die Zusammensetzung dieser Zubereitungen ist nicht angegeben, es enthalten dieselben aber Stoffe, welche bei gewissen Krankheitszuständen geradezu gesundheitsschädlich und verderblich zu wirken im Stande ö sind; zudem läuft der Vertrieb dieser Geheimmittel zu unverhältnißmäßig hohen Preisen auf eine Ausbeutung des unkundigen Publikums hinaus. ö 6. b. b.. Unter dem Anfügen, daß die Zubereitung, das Feilhalten, Verkaufen oder sonstige Abgeben dieser Arzneimischungen an Andere ö
f nach§. 367 Ziffer 3 des Reichsstrafgesetzbuchs und Artikel 342 des Polizeistrafgesetzes, und zwar— da es sich um medicinische Geheimmittel machen handelt— Jedermann, auch den Apothekern, bei Strafe verboten ist, beauftragen wir Sie, dieser Sache Ihre volle Aufmerksamkeit
g zuzuwenden und jede diesbezügliche Verfehlung unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Dr. Braden.
lischen Hof,
Main.
achlbrannigtil b Einladung. 1 Zu der zweiten Bezirksconferenz der Lehrer des Kreises Friedberg werden hiermit eingeladen:
a. die Herren Lehrer des Bezirks Friedberg auf Dienstag den 18. Juli laufenden Jahres, r b die Herren Lehrer des Bezirks Butzbach auf Mittwoch den 19. Juli laufenden Jahres, 10. 30 Pi. c. die Herren Lehrer des Bezirks Vilbel auf Samstag den 22. Juli laufenden Jahres.
n Fertsch.
N Die Versammlungen finden in den bekannten Localen statt, mit Beginn um 10 Uhr. In Friedberg und Butzbach gehen an denselben 20„ won 9 bis 10 Uhr in den Stadtschulen Probelectionen voraus. Die Herren Vorsitzenden im Schulvorstande und Großherzoglichen Buͤrger— liger de f meister ersuche ich ergebenst um Mittheilung dieser Einladung an die Lehrer.
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* 1* Friedberg den 12. Juli 1882. Schmidt, Kreis-Schulinspector.
ö 5—* 14 r r 8 Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Wilhelm Walter aus Ohren, Unter⸗ fl lahnkreis; Friedrich Karl Besikh aus Kenneberg, Kreis Wittenberg; Paul Wiesner aus Potsdam; Stephan Dürschmidt aus Vordamm, Kreis
* Ii Friedeberg, Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O.; Hermann Ingelt, Schlossergeselle aus Eibenstock, Königreich Sachsen; Eduard Louis Franke zu, Nthell, nus Kohren, Sachsen.— Wegen Bettels bestraft: August Albert Stöcker aus Essen a. d. Ruhr; Karl Friedrich Christoph Robert Hadrian aus Habril. Heringen; Karl Friedrich Heinrich August Otto aus Holzminden, Verwaltungsbezirk Holzminden, in Preußen; Karl Ulrich aus Silzhausen,
a SGroßherzogthum Oldenburg; Rebecka Haas aus Gelnhausen, Kreis Hanau; Karl Rudolf Schoppmaun aus Elberfeld; Georg Röpke aus Hanover; — Richard Heerbrand aus Neustadt a. d. O.; Eduard Louis Franke aus Kohren, in Sachsen; Franz Philipp Ludwig Pluwatz aus Potsdam. l,——
* 155 1 5 8 Auszug aus der von Großh. Ober⸗Rechnungskammer abgeschlossenen Rechnung der Provinzialkasse der Provinz Oberhessen für 1880. ö Abschluß. de.
Lutze, un Nubr.⸗Nr. Einnahmen. M. Nubr. Nr. Ausgabe. M. Gesammtsumme der e„ 411358
(er ela) Kassevorrath aus vorhergehenden Jahren. 279.87 14) Besoldungen.. 1100.— Gesammtsumme der Ausgabe.... 2913.36 1 zertsch.) Aufstande. 13.50) Diäten and Gebühren::... 444.93 baligen diele K 120008 bels J Bellräge der Krels e. 3010.40 16) Votenlohn und Verkündigungskosten:. 141.9 1 ißt Re 1200.02
rn 200.— 17) Fur Bureaugegenstände und Geräthschaften 190.66 welcher besteht a. in liquidirten Ausständen. 85.35 4 0 Prozeßkoste n. 518.3119) Feuerversicherungs-Prämie. 1 20.80 b. in Vorlagen 632.83 pre dig 4 Summe der Einnahme 4118.8 Summe der Ausgabe 2918.36 eee— 10 gleiche Summe wie oben 1200. n Gießen den 1. Mai 1881. Der Rechner der Provinzlalkasse Oberhessen. 1 Grüneberg. 9 vldirt e daß sich für den v enden Abschluß eine Veränderung ergeben hat. Bara te 1 5 1852. 1555 a Großherzogliche Ober-Rechnungskammer. 1 n Hahn. e äßhei. inzial⸗O ird der vorstehende Aus ur öffentlichen Kenntniß gebracht. 1 Artikel 93 beziehungsweise 43 der Kreis- und Provinzial-Ordnung wir r vorstehende Auszug z 9 10 e. 10 den 85 3914862 Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen.
Dr. Boekmann.


