Ausgabe 
14.3.1882
 
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An die Bewohner Friedbergs und der Umgegend.

1882. Dienstag den 14. März. 231.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

7 11* 1* 1 Zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm findet Mittwoch den 22. März er., Nachmittags 5 Uhr, im Hötel Trapp dahier ein Festessen statt, zu welchem die Bewohner der Stadt und der Umgegend hierdurch freundlichst eingeladen werden. Auswärtige, sowie solche hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden bis zum 20. laufenden Monats ihre Anmeldungen im Hötel Trapp zu machen. Die Bewohner der Stadt Friedberg werden ersucht, durch Schmücken ihrer Haͤuser zur Feier des Tages mitzuwirken. Das Comité:

gebeten

Dr. Braden, Brentano, Dr. Köhler, Dr. Möller, Roemheld, Schäfer, Kreisrath. Post⸗ Director. Professor. Realschul- Director. Major z. D. und Bezirks-Commandeur. Director des Schullehrer-Seminars. Dr. Schwabe, Scriba. Sellheim.

Director des Prediger-Seminars. Bürgermeister. Ober⸗ Amtsrichter.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Prämiirung von Dienstboten aus der Sparkasse(Mathildenstift) Friedberg-Butzbach in 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien im Sparkassebezirk Friedberg-Butzbach und das Großherzogliche Polizeicommissariat Wickstadt. Für Prämiirung von Dienstboten, welche über 15 Jahre bei ein und derselben Herrsch aft gedient und sich gut betragen haben, stehen 500 Mark zur Disposition. Behufs Vertheilung dieser Summe sehen wir der Mittheilung der Namen dieser Dienstboten, welche dermalen in Ihren Gemeinden in Diensten stehen, unter Angabe der Herrschaften und der Dienstzeit, sowie Ihrer Aeußerung über Betragen

2 binnen 14 Tagen entgegen. Dr. Braden.

Friedberg am 10. März 1882.

Bekanntmachung.

Die Frübjahrs⸗Controlversammlungen pro 1882 im Kreise Friedberg, 1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Großh. Hess. Landwehr⸗Regiments Nr. 115 werden in nachstehender Weise abgehalten: A. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel.

1. Apell am 11. April, Vormittags Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und Landwehrleute, sowie die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehorden beur laubten Mannschaften aller Waffen excl. derjenigen Wehrleute, welche

im Herbst d. J. zum Landsturm übergeführt werden(das sind die

jenigen Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und

30. September 1870 in den Militärdienst eingetreten sind und bei

der diesjährigen Herbst-Controlversammlung zu erscheinen haben

gemäß F. 12, 4 E. O. und F. 11, 4 alin. 3 K. O. aus den Ort⸗

schaften Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder Eschbach, Vilbel.

2. Apell am 11. April, Vormittags 10 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Büͤdesheim, Groß-Karben, Heldenbergen, Klein Karben, Ober⸗Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel.

B. In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn-Viaduct über der Friedberger Chaussee.

1. Apell am 11. April, Nachmittags 2 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg Gräfenrode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Ober-⸗Florstadt, Staden, Stammheim, Wickstadt.

2. Apell am 11. April, Nachmittags 3 ½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Holzhausen, Kloppenheim, Nieder-Rosbach, Nieder zoͤllstadt, Ober⸗Wollstadt, Ober⸗Rosbach, Okarben, Petterweil, Rodheim. C. In Friedberg, im Hofe der Kloster-Kaserne.

1. Apell am 12. April, Vormittags 8 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien

aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Friedberg, Fauerbach b. Fr., Ockstadt, Rödgen, Schwalheim, Wisselsheim.

2. Appell am 12. April, Vormittags 9 ½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Langen⸗ hain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ossenheim,

Reichelsheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wölfersheim.

D. In Butzbach, auf dem Viehmarkt.

1. Appell am 12. April, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach,

Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Goͤns, Wohnbach.

2. Apell am 12. April, Nachmittags 4 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg,

Maibach, Muͤnster, Münzenberg, Trais-Münzenberg, Pohl-Goͤns.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.

Sollten Mannschaften wegen haͤuslicher ꝛc. Verhaltnisse Dispen sations-Gesuche von den Control-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese, von der Ortsbehoͤrde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem betreffenden Bezirks- Feldwebel vorzu legen. Nur für außerordentliche Faͤlle ist eine kürzere Frist statthaft. Wer Dispensation von der Control-Versammlung erhalt, hat sich spätestens 14 Tage nach der Control-Versammlung bei dem Bezirks Feldwebel zur Nachcontrole zu melden.

Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Ge stellung ausgegeben werden.

Das Großherzogliche Bezirks-Commando Friedberg. Roemheld.

Bekanntmachung.

Um ferneren Irrthümern bezüglich der Forst und Feldgerichtstermine vorzubeugen, werden dieselben von jetzt ab fürs gauze Jahr

öffentlich bekannt gemacht werden und sind die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien des

hiervon allemal Kenntniß zu geben.

Freitag den 21. April, Vormittags 9 Uhr, Donnerstag den 22. Juni, Vormittags 9 Uhr, Donnerstag den 24. August, Vormittags 9 Uhr,

Forstgerichtstermine:

Amtsgerichtsbezirkes ersucht, den betreffenden Offieianten

October, Vormittags 10 Uhr,

Freitag den 20. 21. Dezember, Vormittags 10 Uhr.

Donnerstag den