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n 1882. a VDonnersiag den 13. Juli. 5 2 81.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Ote einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Zur Aufklärung für unsere Nauheimer Abonnenten.
Mehrfach wurde die Ansicht von Seiten unserer Nauheimer Abonnenten geäußert, wir hätten, trotzdem A. Oertel uns keine Bestellung zukommen ließ, den Anzeiger dennoch weiter übersenden sollen. Dies ist jedoch unmöglich, da wir ein Verzeichniß der Nauheimer Abonnenten nicht besigen. Oertel erhielt einfach soviel Anzeiger, als er bezahlte; um die Namen der Abonnenten hatten wir uns gar nicht zu kümmern. Auch bezuͤglich allenfallsiger Vorauszahlung des Abonnementsgeldes wolle man sich lediglich an Oertel halten, wie denn auch die Abonnements— Quittungen nicht von uns, sondern von Oertel ausgestellt wurden. Um den Anzeiger ferner beziehen zu können, ist es nothwendig, eine allen— falls bei Oertel gemachte Bestellung nochmals zu wiederholen und zwar bei dem dortigen Postamte, oder aber bei Heinrich Bernhard (Schnurstraße), der den Anzeiger für eigene Rechnung, per Quartal M. 1. 30, vertreibt. Die Expedition.
Amtlicher Theil. Das Reichsgesetzblatt Nr. 14 euthält: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 188283. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 15. Februar 1882.
Betreffend: 1 e Kreistagen, insbesondere durch Bevollmächtigte der Gemeindevorstände im Friedberg den 12. Juli 1882.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Einzelne von Ihnen sind noch mit Erledigung unserer Verfügung vom 26. vorigen Monats, Kreisblatt Nr. 75, im Rückstande. Wir erwarten nunmehr Einsendung der betreffenden Protokolle bis zum 20. laufenden Monats unfehlbar. Dr. Braden.
Betreffend:. über Versicherung von Immobilien im Großherzogthum gegen Friedberg den 11. Juli 1882.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und Feuerstätten-Besichtiger des Kreises. Nach einer uns von Seiten der Großherzoglichen Brandversicherungs-Commission gewordenen Mittheilung sind in den Declarationen und Abgangs⸗Verzeichnissen vielfach folgende Angaben nicht enthalten: 1. hinsichtlich des Zugangs von Gebaͤuden: ob das neue Gebäude an einer Stelle, wo bisher noch kein Gebäude gestanden, aufge— führt(ganz neu erbaut)— oder ob dasselbe au der Stelle eines abgebrochenen, abgebrannten ꝛc. Gebäudes errichtet worden ist(Ersatzbau); 2. hinsichtlich des Abgangs von Gebäuden: ob dieser durch Abbruch, durch Feuer, durch Wasser, oder durch andere Ereignisse erfolgt ist. Indem wir Ihnen die genaueste Befolgung der diesbezüglichen Vorschriften einschärfen, weisen wir Sie des Weiteren darauf hin, daß von dem Bürgermeister im Eingange der Declarationen die bisherige Versicherung genau so angegeben werden muß, wie sie im Orts— exemplare des Katasters eingetragen ist, auch bei beabsichtigten Veränderungen, oder bei Aufnahme neuer Gebäude, die bestehenden Verhältnisse klar und bestimmt anzugeben sind; daß die Experten die Gebäude, welche sie abschätzen, genau bezeichnen, auch überall angeben müssen, ob das zur Versicherung beantragte Gebäude an der Stelle eines abgebrochenen oder abgebrannten Gebäudes, oder au einer Stelle, wo bisher kein Gebäude gestanden, aufgeführt worden ist; bei Verbesserungen älterer Gebäude diese Verbesserungen, resp. die Gründe für Erhöhung oder Verminderung seitheriger Versicherungsanschläge namhaft zu machen und näher zu entwickeln haben; hinsichtlich derjenigen Gebäude, bei welchen eine Verbindung mit solchen feuergefährlichen Gebäuden besteht, auf welche die Vorschrift im§. 4 der Brandversicherungs-Ordnung Anwendung findet, diese Verbindung erläutern und beschreiben müssen; auch die vorgeschriebene„Nähere Darlegung der Abschätzung der Sachverständigen“, sowie Angabe von„Zustand und ungefährem Alter der Gebäude“ an den dafür in den Declarations-Formularien vorbehaltenen Stellen, nöthigen Falls in Beschreibung auf besonderem Blatte, umfassend und völlig verständlich ausführen müssen. Nur so kann die nöthige Ordnung und Zuverlässigkeit in Führung der Brandkataster erreicht, und eine weitläufige, kostspielige Correspondenz vermieden werden, weßhalb wir von Ihnen pünktlichste Nachachtung erwarten müssen. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Es soll ein vollkommen arbeitsunfähiger Mann von 48 Jahren auf Kosten der Kreiskasse in Pflege gegeben werden. Personen, welche geneigt sind den Hülfsbedürftigen bei sich aufzunehmen, wollen ihre Anmeldungen nebst Pflegegeldforderung bei dem betreffenden Großherzog⸗ lichen Bürgermeister einreichen. Die Großherzoglichen Bürgermeister wollen die Anmeldungen mit Bericht über die Qualifikation und den Leumund, sowie die Familienverhältnisse des Anmeldenden an uns einsenden. 0 8 28
Friedberg den 11. Juli 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
3 Dr. von Gemmingen.
N* J. B.
Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach§. 12 des Regulativs vom, 26. Februar 1875 der Provinzial-Ausschuß während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien halt. Wahrend dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen, dagegen wird der Lauf der gesetzlichen Fristen dadurch nicht unterbrochen. 1 a Gießen am 6. Juli 1882. Der Provinzial Ausschuß der Provinz Oberhessen. Dr. Boekmann, Provinzial-Director.
Steckbrief.
Henkel, Elise, von Romrod, Kreis Alsfeld, ist auf Grund richterlichen Haftbefehls wegen gewerbsmäßiger Unzucht zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Friedberg einzuliefern.
Friedberg den 28. Juni 1882. Der Großherzogliche Amtsanwalt.
Sander.
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wurde zum Straßenmeister ernannt und dem Schulamts-— Asp. Kraußmüller aus Strebendorf die Lehrerstelle zu Heimertshausen übertragen.
VIII. Dienstentlassungen.
Der vormalige Lehrer Munk zu Mainz und der vor— malige Lehrer Münzenberger zu Drais wurden entlassen.
IX. Charakterertheilung.
X. Coneurrenzeröffnung.
Umlagen in den Landgemeinden des Kr. Offenbach und in den Gemeinden der Kr. Schotten und Darmstadt.
V. Uebersicht der für 1882 genehmigten Umlagen der israel. Religlonsgem. im Kr. Mainz.
VI. Ermächtigung zur Annahme und eines fremden Ordens.
VII. Dienstnachrichten. i
Der Kreisbauaufseher-Asp. Geipert von Biebesheim
Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei— lage Nr. 17, enthält: J. Bekanntmachung, den Locomotlpbetrieb auf der Material- Transportbahn längs des Rheines bis zur
Baustelle der neuen Rheinbrücke betr. 11, II., IV. Uebersicht der für 1882/83 genehmigten
zum Tragen


