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Johannes
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Oberhessischer Anzeige
1882. Samstag den 13. Mai.
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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Aus dem Reichsgesetzblatt Nr. 11 ist zu publiciren: Verordnung, betreffend die Verwendung giftiger Farben.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Entschließung vom 3. Mat 1882 ad Nr. M. J. 8323 dem Comité für die Kinderheilanstalt„Elisabethhaus“ zu Bad-Nauheim auf sein Nachsuchen eine einmalige Collekte in sämmtlichen Gemeinden des Großherzogthums zum Besten des fuͤr die genannte Anstalt errichteten Neubaues in gleicher Weise, wie solche für Rettungshäuser u. dergl. stattzufinden pflegt, gestattet.
Betreffend: Die für die Anzeigen von Uebertretungen zu verwendenden 58 Friedberg den 10. Mai 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die Mehrzahl von Ihnen unser Ausschreiben vom 14. Januar 1881— Oberhessischer Anzeiger Nr. 8— zum Nachtheil Ihrer Gemeinden außer Acht lassen. Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit wiederholt auf das gedachte Ausschreiben. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis-Assessor.
Betreffend: Die allgemeine Berufsstatistik vom 5. Juni 1882. Friedberg den 11. Mai 1882. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Die fuͤr die allgemeine Berufsstatistik nothwendigen Formulare sind nunmehr eingetroffen und empfehlen wir Ihnen, solche innerhalb Tagen auf unserem Bureau abholen zu lassen und die Vertheilung derselben vorzunehmen. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 6. vorigen Monats, Kreisblatt Nr. 43, weisen wir Sie an, nach erfolgter Erhebung die ausgefüllten Zählformulare, Controllisten und Gemeindebogen, geordnet nach Zählbezirken und Nummern, in gehöriger Verpackung an uns einzusenden, und zwar für Gemeinden von unter 2000 Einwohnern längstens bis zum 22. Juni, für größere Gemeinden längstens bis zum 5. Juli laufenden Jahres.
Dr. Braden.
Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspretse der nachbemerkten Artikel für den Monat April 1882 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 17.—, Heu M. 9.—, Stroh M. 7.—. Friedberg den 12. Mai 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
N Bekanntmachung. Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in einem Theile der Flur J, Gemarkung Ober-Mörlen.
Die Abstimmung der betheiligten Grundbesitzer über die rubricirte Zusammenlegung hat eine Annahme des Projects ergeben. Indem wir das Abstimmungsprotokoll und Zusammenstellung des Abstimmungsresultats zur Einsicht der Interessenten von Montag den 15. bis Montag den 29. laufenden Monats auf dem Gemeindehause zu Ober-Mörlen anordnen, geben wir zugleich bekannt, daß Anfechtung der Zulassigkeit
schirme der Rechtsbeständigkeit der Abstimmung durch Recurs an den Kreisausschuß des Kreises— einzureichen bei unterzeichnetem Kreisamt— inner— 7
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Iritdtich.
halb der Offenlegungsfrist bei Meidung des Ausschlusses erfolgen muß. Friedberg am 9. Mai 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Einladun zu der Samstag den 20. Mai 1882, Nachmittags 2 Uhr, f dem Steinhäußer'schen Gartensaale zu Friedberg stattfindenden General-Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Friedberg den 10. Mai 1882. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Dr. Braden.
1) Verwilligung eines Zuschusses zu der mit dem 50 jährigen Jubiläum der landwirthschaftlichen Vereine verbundenen
Landes-Ausstellung und etwaigen Vergütungen für Aussteller. 2) Vorlage der Vereins rechnung pro 1881/82. 3) Festsetzung des Voranschlags pro 1882/83. 4) Neuwahl des Ausschusses pro 1882/85. 5) Vortrag des Großherzoglichen Kreis-Veterinär-Arztes Herrn Dr. Gebb zu Friedberg über Schafräude. 6) Verschiedene Mittheilungen.
Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Peter Joseph Engels von Pforz, Kreis Mühlheim a. Rh.; Gustav Schnabel von Görlitz in Nieder-Schlesien; Georg Reinhard von Hersfeld; Peter Joseph Hubert Schmidts von Elsen, Kreis Grevenbach, Regierungsbezirk Düsseldorf; Johannes Heinrich Steubing von Ricken, Kreis Herborn. l
Wegen Bettels bestraft: Joseph Eckerts von Lüdenscheid, Kreis Altenau; Katharina Müller, Ehefrau des Adam Muller von Hauau; Kilian Hartmann aus Gemünden, Kreis Lohr in Baiern.
Tagesordnung:
därbahnen in Oberhessen.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 10. Mai. Zweite Kammer. Heute erstattete Baur mündlichen Bericht über verschiedene Petitionen um Erbauung von Seeun— Der Ausschuß ver— mied es, vorläufig auf die Sache näher einzugehen und beantragte deshalb einfach, diese Petitionen der Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. Vei der sodann fortgesetzten Budgetberathung wurde nunmehr der Gehalt eines Kostenrevisors
am Oberlandesgericht mit 3600 M. bewilligt,
dagegen der angeforderte Kanzlist wiederholt abgelehnt, ebenso die Kanzlisten bei den Land— gerichten. Annahme fand dagegen der Beschluß erster Kammer, den Durchschnittsgehalt der Amts— gerichtsdiener auf 700 M. zu erhöhen, wogegen die Anstellung eines Criminal-Commissärs in Darmstadt abermals verworfen wurde. Die früher abgelehnte Neuregulirung und Erhöhung der Gehalte der Dammwärter auf 940 M. fand nunmehr die gewünschte Zustimmung. Die erste Kammer hatte im Gegensatz zu der zweiten die
Mittel für Remuneration von 31 Bezirks-Geo— metern bewilligt. Die Mehrheit des Ausschusses beantragt nunmehr Beitritt zu diesem Beschluß. Die zweite Kammer lehnte jedoch diesen Posten wiederholt ab. Der eventuelle Antrag des Abg. Möͤllinger und Genossen auf Bewilligung einer Summe von 10,000 M. zu Zwecken des Cata— sters, wurde unter gleichzeitiger Verwilligung von 58,000 M. für Kosten des Catasters bewilligt. Zu Cap. 106,„Centralbauwesen im Ressort der inneren Verwaltung“, beharrt das Haus auf


