Ausgabe 
11.5.1882
 
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Donnerstag den 11. Mai.

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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Kriedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

i 1 einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reclamen mit 22 Pf.; Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

ein Beleg kostet 9 Pf.

Betreffend: Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.

Ueberwachungsbogen den Herren Aerzten zur Verfügung stehen.

*

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu Heachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission ur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April

Desselben Jahres zu erbringen. 1

ö 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und st hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts zeugniß; b. ein Eiunwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen

Amtlicher Theil.

Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde

Friedberg den 6. Mai 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir weisen Sie an in den von dem Großherzoglichen Kreisgesundheitsamt beziehungsweise den delegirten Großherzoglichen Kreisärzten abgehalten werdenden Impfterminen wenn thunlich persönlich gegenwärtig zu sein, im Falle Ihrer dienstlichen Verhinderung aber den Groß herzoglichen Beigeordneten mit Ihrer Vertretung zu beauftragen und in allen Fällen dafur besorgt zu sein, daß in den gedachten Terminen die

J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis⸗Assessor.

Bekanntmachung.

1 ze Pacht 3 3 i 2 8 1 Zetreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, fuuͤr alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§F§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen. Großherzoglich Hessische Prüfungs-Commission für einjährig

zu Darmstadt. Gros.

Freiwillige

Patent als Geometer 2. Kl. theilt; dem Schulamtsasp. Jung aus Wöllstein die

Friedberg am 5. Mai 1882.

Steckbrief.

Brückmann, Jakob, von Vilbel, Schreiner, in mittleren Jahren, groß und schlank, schwarzem Schnurrbart, am linken Bein hinkend, ist uf Grund richterlichen Haftbefehls wegen Betrugs in das Amtsgerichtsgefängniß zu Friedberg einzuliefern.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. J. V.: Sander.

J.

Deutsches Reich. Darmstadt. Schluß des Regierungsblatts,

Beilage Nr. 9, enthält:

VI. Dienstnachrichten. Es wurde: dem Schulamts alp. Dirlam aus Röthges die Lehrerstelle zu Nieder Noos übertragen; dem Jakob Nohl aus Bessungen das für den Kreis Darmstadt

Lehrerstelle zu Salz übertragen; der Schullehrer Linn zu Nieder⸗Erlenbach von der ihm übertragenen Lehrerstelle zu Rumpenheim auf Nachsuchen enthoben und auf seiner

Stelle belassen; dem Schullehrer Fried zu Massenheim

die Lehrerstelle zu Rumpenheim, dem Schullehrer Maurer zu Flensungen die Lehrerstelle zu Heuchelheim, dem Schul amtsasp. Bernd aus Gaulsheim eine Lehrerstelle an der Schule zu Herbstein, dem Schulamtsasp. Mann aus Uffhofen die Lehrerstelle zu Metzlos übertragen; dem Jh. Adam aus Weinheim und dem Ph. Eller aus Wons heim Patente als Geometer 2. Kl. für den Kreis Alzey eitheilt; dem Schulamtsasp. Jung aus Vendersheim die Lehrerstelle zu Gunzenau, dem Schulamtsasp. Weber aus Groß-Zimmern die Lehrerstelle zu Dieburg, dem Schul amtsasp. Metzler aus Hackenheim die Lehrerstelle zu Wöll stein übertragen.

VII. Charakterertheilungen.

VIII. Dienstentlassungen. Es wurde: der Bahn wärter Crößmann zu Wixhausen, der Schullehrer Greb in Nieder⸗Ohmen, der Gerichtsvollzieher Müssig zu Groß Umstadt auf Nachsuchen und der Schullehrer Meiß zu Egels bach entlassen.

IX. Dienstenthebung.

Xx. Ruhestandsversetzungen. Es wurden: der Münz mechanlker Haaß, der Hauptsteueramtsassisteent 1. Kl. Schreiber in Gießen bis zur Wiederherstellung seiner Ge sundheit, der Kreiswundarzt Kunz zu Birkenau auf Nach suchen, der Gerichts schrelber Siebert in Langen auf Nach suchen bis zur Wleberherstellung selner Gesundheit, der 1

Schullehrer Cobei zu Kirtorf auf Nachsuchen, der Schul lehrer Nies zu Unter⸗Schmitten auf Nachsuchen, der Schullehrer Hoch zu Babenhausen auf Nachsuchen, der Schullehrer Dörsam zu Gras- Ellenbach auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. i

XI. Coneurrenz-Eröffnungen. Erledigt sind: eine Lehrerstelle zu Steinbach, Gehalt 900 M.; dem Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentattonsrecht zu. Eine Lehrerstelle zu Gundersheim, Gehalt 9001000 M.

XII. Sterbefälle. Gestorben sind: der Oberförster Eckstorm zu Darmstadt; der Schullehrer Weimar zu Dreieichenhain; der Schullehrer Germann zu Offenbach; der Steuer-Rath Jungk zu Auerbach; der Schullehrer Zinser zu Ellenbach.

9. Mai. Sitzung der zweiten Kammer. Bevor die Kammer in die Tagesordnung eintritt, gibt sie ihrer Theilnahme an dem kürzlich er folgten Ableben des Landtagsabgeordneten Strö bel durch Erheben von den Sitzen Ausdruck. Den ersten Punkt der Tagesordnung bilden die Recommunicationen der 1. Kammer bezüglich des Budgets. Cap. 1 Tit. 5,Forstdomäuen. Die 2. Kammer hatte den eingestellten Betrag auf jährlich 2,710,957 M. erhöht, während die 1. Kammer denselben auf nur 2,570,957 M. erhöht. Die 2. Kammer beharrt auf ihrem Be schlusse. Ordentliche Ausgabe. Hauptabtheilung!: Lasten und Abgänge. Zu Cap. 7:Staats renten und Cap. 8:Ausfälle, Abgänge und Nachlaͤsse beharrt die Kammer ebenfalls bei ihren früheren Beschlüssen. Hauptabtheilung VI: 1 11 1 7 Per* Staatsministerium. Zu Cap. 17Verwal tungsgerichtshof lehnt die Kammer,

stimmend mit dem früheren Beschlusse, die Creirung der Stelle des Präsidenten dieses Ge richtshofes wiederum ab. Hauptabtheilung VII: Ministerium des Innern und der Justiz. Cap. 21Ministerium selbst. Hierzu verwilligt die Kammer entgegen ihrem früheren Beschluß und in Uebereinstimmung mit der 1. Kammer 5200 M. als Gehalt fur einen weiteren ärzt lichen Rath. Zu Cap. 26Gendarmerie be harrt die Kammer bei e ihren früheren Beschlüssen. Zu Cap. 32Landeszuchthaus beharrt sie be bezüglich der widerruflichen Anustellung der Direktionsbureaugehilfen auf ihrem früheren Be schluß, indem sie dieselbe ablehnt, während sie dem diesmaligen Ausschußantrag gemäß für den Anstaltsarzt einen Gehalt bis zu 2400 M. ein⸗ stimmig bewilligt. Zu Cap. 34Katholische Kirche hält die Kammer die bereits beschlossene und wieder beantragte Beschränkung aufrecht. Zu Cap. 35Landesuniversität acceptirt die Kammer die Errichtung einer 5. theologischen Professur, bewilligte conform mit dem Beschlusse der l. Kammer 14,000 M. für die Universitäts⸗ bibliothek, sodaun bewilligte sie 700 M.. für einen Assistenten am mineralogischen Cabinet; für den Referenten der academischen Admini strationscommission hatte die 1. Kammer 4900 M. bewilligt und kommt die 2. Kammer heute diesem

Beschlusse insoweit entgegen, als sie die Be

überein- willigung dieser Summe mit der Beschrankung

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