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1882. Samstag den 11. März. M30.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Drainirung der Fluren J. und IV. der Gemarkung Welbach.
Die Abstimmung über das rubr. Project vom 11. Januar l. J. hat die Annahme desselben ergeben. Abstimmungsprotokoll mit Ver⸗ zeichniß der Grundbesitzer liegt vom 12. J. M. ab 14 Tage auf dem Bürgermeisterei-Bureau zu Melbach zur Einsicht der Interessenten offen. Einwendungen gegen die Rechtsbeständigkeit des Abstimmungs-Resultates müssen innerhalb der Offenlegungsfrist bei dem Kreis-Ausschuß des Kreises Friedberg bei Meidung des Ausschlusses geltend gemacht werden.
Friedberg den 8. März 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.
In der Hofraithe des Gilbert Bender zu Trais-Münzenberg ist der Notz ausgebrochen.
Friedberg den 8. März 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. e b J. V. d. K.: Küchler, Kreis⸗Assessor.
Die in der Stallung des Gustav Marloff zu Melbach ausgebrochene Notzkrankheit ist erloschen.
Friedberg den 8. März 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 3 J. V. d. K.: Küchler, Kreis⸗Assessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Kling und Heinrich Delwig zu Dorheim wurden als Nachtwächter für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.— Bernhard Rudolph Haas von Fauerbach b. Fr. wurde als Fleischbeschauer für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet. Johannes Bockenheimer II.
von Harheim wurde als Jagdaufscher dieser Gemarkung ernannt und verpflichtet.— Heinrich Wettner II. von Rockenberg wurde als Polizei⸗ diener für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.— Adam Odemer von Nieder-Erlenbach wurde als Fleischbeschauer dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.— Gottfried Werner von Okarben wurde als Fleischbeschauer dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Konrad Wiegand aus Waldaschaft, Bezirksamt Aschaffenburg; Peter Rebchen aus Ehrenbreitenstein; Joseph Fuchß gus Waldhirbesheim.— Wegen Bettels bestraft: Wilhelm Heinrich Weigard aus Fulda; Jacob Weber aus Weisenau; Heinrich Breidenstein aus Ober-Rosbach.— Der Aufenthaltsort des Kaufmann Adolph Will aus Bockenheim, der Margarethe Bickert aus Schlitz, des Kaspar Mehring, Knecht, früher in Nieder-Woͤllstadt, des Johannes Bach und dessen Chefrau aus Sichenhausen und des Karl Langsdorf aus Rockenberg ist unbekannt und zu ermitteln.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei— lage Nr. 3, enthält:
1. Bekanntmachung, die Anstellung des Rechners der bischöflichen Dotationsverwaltung zu Mainz betr.
11. Uebersicht der Rechnung der Landes-Waisen-An⸗ alt zu Darmstadt für 1880/81.
111. Verzeichniß der Vorlesungen, welche im Sommer— Semester 1892 an der technischen Hochschule zu Darm— dadt gehalten werden.
IV. Abwesenheitserklärungen.
V. Ordensverleihungen.
VI. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen remder Orden.
VII. Namens veränderungen.
VIII. Dienst⸗ Nachrichten. Es wurde der auf die Lehrerste lle zu Vullau präs. Schulamtsasp. Krämer aus Hiltersklingen bestätigt; dem Schulamtsasp. Jung von Holzhausen eine Lehrerstelle zu Leihgestern, dem Schnl— sehrer Linn zu Nieder-Erlenbach die Lehrerstelle zu Rumpen— zeim übertragen; der Schullehrer Combecher zu Groß— Jelda wurde auf Nachsuchen auf seiner bisher. Stelle velassen; die auf die erste Mädchenlehrerstelle zu Bensheim präs. Schulamtsasplrantin Lang aus Lörzweiler bestätigt; der Bauaufseher Engler zum Steueraufseher ernannt; der auf die 1. Lehrerstelle zu Mümling-Grumbach präf. Schulamtsasp. Mengler aus Vielbrunn bestätigt; dem Schullehrer Vockius zu Rinderbügen die Lehrerstelle zu Köngernheim, dem Schullehrer Schreiber zu Kostheim die Lehrerstelle zu Laubenheim, dem Schulamtsasp. Goll tus Babenhausen die 2. Lehrerstelle zu Götzenhain über— ragen; der Gerichtsvollz. Asp. Lahm aus Alzey zum Gerichts vollzieher zu Offenbach ernannt; dem Schulamts asp. Schuckmann aus Framersheim eine Lehrerstelle zu Alzey übertragen; der FIinanzasp. Keil zu Mainz zum Steueraufseher ernannt; dem Schulamtsasp. Sattig aus Dieburg eine Lehrerstelle zu Viernheim übertragen; der Wardist Deuchert zum Kanzlelwärter zu Darmstadt er— bannt; der auf die Lehrerstelle zu Weckesheim prä. Schulamtsaspirant Steinberger aus Beienheim bestätigt; em Schullehrer Eck zu Hesselbach und dem Schulamts— p. Weber aus Hainhausen Lehrerstellen zu Fürth über sragen; die auf die zweite Lehrerstelle zu Groß-Steinheim rä. Schulamtsasp. Kath. Bund aus Heiligenkreuz sestätigt.
IX. Dienstentlassungen. Der ev. Pfarrer Stebel zu Holzheim wurde auf Nachsuchen, der Gerichtsvollzieher
iger zu Mainz auf Nachsuchen, der Reallehrer Vatten—
erg zu Alzey auf Nachsuchen, der Reallehrer Nechel zu
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Alsfeld behufs Ueberitts in den Dienst der ev. Landes kirche entlassen.
X. Erledigt sind: Eine Lehrerstelle zu Heldenbergen, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Heimertshausen, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Ober-Mockstadt, Gehalt 900 M.; dem Fürsten zu Bsenburg und Büdingen in Büdingen steht das Präsentationsrecht zu. Eine Lehrer— stelle zu Fürfeld, Gehalt 900— 1000 M. Die Lehrer— stelle zu Klein-Linden, Gehalt 900 M.
Darmstadt, 8. März. Bei der gestrigen Verhandlung über den Neubau eines zweiten Gymnasiums lehnte die Kammer den Neubau mit allen gegen 9 Stimmen ab, bewilligte dann die Erbauung einer landwirthschaftlichen Ver— suchsstation, die Errichtung von Menageküchen in dem hiesigen Gefaͤngniß und Provinzial— Arresthaus, sowie die nothwendig gewordene Erweiterung der meisten Strafanstalten unseres Landes. Heute wurden die Gesetzentwürfe wegen Reform der Einkommensteuer⸗Gesetzgebung, Ein führung einer Kapital-Rentensteuer vorgelegt. Pennrich und Wasserburg beantragten Aufhebung der Art. 234 und 235 des Polizeistrafgesetzes, Spiel in auswaͤrtigen Lotterien betr. Auf der Tagesordnung stand sodann die technische Hoch— schule. Die angeforderte Summe von 143,000 M. wurde mit 38 gegen 10 Stimmen bewilligt. Hierauf wurde die eventuelle Aufhebung mit 28 gegen 20 St. abgelehnt. Die Kammer genehmigte sodann die zu 184,000 M. veranschlagte Erhohung der Staatsstraße zwischen Nierstein und Nacken— heim mit 29 gegen 19 Stimmen und trat als— dann in die Berathung des Einnahmebudgets ein. Hier wurde mit Ruͤcksicht auf die zu er— wartende Steigerung der Holzpreise der Ertrag der Waldungen um 300,000 M. hoher, wie veranschlagt, eingestellt.— 9. Maͤrz. Bei der heute sortgesetzten Berathung handelte es sich zunächst um das Budget der Badeanstalt Nau— heim, wo Tecklenburg und Weith sich gegen die projectirte Erhöhung der Kurtaze erklärten, die Seitens der Regierung um so unbedenklicher
bezeichnet wurde, als sie nur von 10 auf 12 M. erhöht werden soll. Weiter geäußerte Wünsche betrafen bessere Ausstattung der älteren Bade— hauser. Hierauf erklärte die Regierung auf desfallsige Anfrage Schroͤder's, daß die Vor⸗ bereitungen für eine Vorlage wegen Erbauung von Secundärbahnen in vollem Betrieb seien und man hoffe bald in dieser Beziehung eine eingehende Vorlage machen zu können. Die Neuregulirung der Gehalte der Main-Neckarbahn⸗ Beamten fand keine Beanstandung. Der Etat, Einnahme aus Reichssteuern: eine Million M., gab der Regierung Veranlassung, dem Ausschuß— bericht gegenüber zu bestreiten, daß den Einzel— staaten über die Verwendung fraglicher Ueber— schüsse irgendwelche Verpflichtungen auferlegt worden seien, daher ihre Verwendung zu laufen— den Ausgaben um so gerechtfertigter erscheine, als sonst eine Steuererhöhung unvermeidlich gewesen ware. v. Rabenau bestritt Dem gegen— über die Richtigkeit dieser Ansicht, da der Reichs— tag die Absicht gehabt, daß diese Summen nur zu Steuererleichterungen zu verwenden seien, eine Auffassung, der auch Schroͤder beipflichtete, desgleichen Wolz, wonach dieser Gegenstand vorläufig verlassen wurde. Hierauf begann die Berathung des Finanzgesetzes. Zunächst wurde die Beibehaltung des seitherigen Steuerausschlags beschlossen.
Berlin, 8. Maͤrz. In der Kirchen-Com mission wurden heute die conservativen Anträge zu§1, 2 und 3 im Wesentlichen angenommen, hierauf wurde das Ganze mit allen gegen die Stimmen der Conservativen und des De. Bruel abgelehnt; das Centrum stimmte wegen 84 dagegen.— Die Centrumspartei des Abgeord— netenhauses brachte im Hause den Entwurf eines Gesetzes ein, welcher wiederum die Straffreiheit des Sakramentspendens und des Messelesens von Seiten staatlich nicht anerkannter Priester


