Feuerungsanlagen zu verbinden; kommen jedoch bei einem Bauwesen solche Kamine und Feuerungsanlagen nicht vor, so hat obige Prüfung selbstständig zu erfolgen. Dem Techniker beziehungswelse dem Visttator sind zu diesem Zwecke die genehmigten Pläne einzuhändigen, auf welchen die vorschriftsmäßige Ausführung demnächst zu bescheinigen ist. Von der erfolgten Revision des Baues ist der Behörde, welche den Baubescheid ertheilt hat, durch die Localpoltzeibehörde Anzeige zu erstatten und dabei zu bemerken, ob die Ausführung des Baues vorschriftsmäßig erfolgt ist, oder ob und welche Anstände sich bei der Revision ergeben haben und binnen welcher Frist der Bauherr diese Anstände beseitigen will. Die Behörde, welche den Bau⸗ bescheid ertheilt hat, wird den Befolg überwachen. Die Bestimmung des Art. 138 des Polizeistrafgesetzes, wonach neu angelegte oder wesentlich veränderte Kamine, Feuerungsanlagen und Malzdarren nicht eher benutzt werden dürfen, als bis solche polizeilich untersucht und für benutzbar erklärt worden sind, wird auf alle in§ 64 dieser Verordnung erwähnten Anlagen ausgedehnt.
welchem sie herrühren, unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Die Unter⸗ zeichner sind für die Richtigkeit der Pläne und der eingetragenen Maßverhältnisse verantwortlich. Für Eisenconstruetionen, für ungewöhnliche Bauten, oder sonst auf Erfordern, können zu den Bauplänen schriftliche Erläuterungen, revisionsfähige Festigkeitsberechnungen ꝛc. verlangt werden. Nach Lage der Verhältnisse kann die Polizeibehörde auch andere Maßstäbe, als die zu b, o, d und e bezeichneten, zulassen.
101. Jedes genehmigungspflichtige Bauwesen ist nach Beendigung des Rauhbaues hinsichtlich seiner plan- und vorschriftsmäßigen Ausführung zu prüfen. Die Localpolizeibehörde wird zu diesem Zwecke stets einen bei dem fraglichen Bau⸗ wesen unbethelligten Bauverständigen zuziehen, beziehungsweise denseben mit der Prüfung beauftragen. Ist kein besonderer von der Gemeinde oder dem Kreise an— gestellter Techniker hierfür angenommen, so hat die Prüfung durch denjenigen Feuer— visitator(in der Regel den Maurermeister) zu geschehen, welchem die im Art. 138 des Poltzeistrafgesetzes vorgeschriebene Untersuchung neuer Feuerungsanlagen ohnehin obliegt. Jene Prüfung ist regelmäßig mit der Untersuchung der Kamine und
Betreffeud: Die Tilgung der Schafräude im Großherzogthum Hessen. Friedberg den 6. Mai 1882.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 3. laufenden Monats zu Nr. M. J. 10036 ist nach neuerer Mittheilung des Reichskanzlers ein gemeinsames Vorgehen gegen die Schafräude im deutschen Reich beabsichtigt. Es kann deshalb das mit Verfügung vom 19. vorigen Monats angeordnete Desinfections-Verfahren zunächst ausgesetzt bleiben.
entsprechend bedeuten. Dr. Braden.
Betreffend: Die Einsendung der für die Landes-Waisenanstalt zu erhebenden Colleeten und Büchsengelder. Friedberg den 5. Mai 1882.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Einzelne von Ihnen sind noch mit der Einsendung der eingegangenen Waisenhaus-Büchsengelder im Rückstande. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 9. Januar laufenden Jahres, Kreisblatt Nr. 5, sehen wir nunmehr der baldigen Ablieferung der qu. Gelder entgegen. J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Wahlen zu den Kreistagen, insbesondere durch Bevollmächtigte der Gemeinde-Vorstände im Kreise Friedberg.
Nachdem innerhalb der gesetzlichen, vierwöchentlichen Frist Beschwerden gegen die in Nr. 3 des„Oberhessischen Anzeigers“ von 1882 bekannt gegebene Eintheilung des Kreises Friedberg in 14 Wahlbezirke nicht vorgebracht worden sind, bringen wir nachstehend die Zahl der von den einzelnen Gemeinden zu wählenden Bevollmächtigten mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß Einwendungen hiergegen bezw. Anträge auf Berichtigung binnen einer unerstrecklichen Frist von 4 Friedberg anzubringen sind, gegen dessen Entscheidung die Berufung an den Provinzial-Ausschuß innerhalb 10 Tagen offen steht.
Friedberg den 5. Mai 1882. Der Kreis-Ausschuß des Kreises Friedberg.
Dr. Braden.
Sie wollen die Interessenten
Wochen nach Ausgabe des Kreisblattes bei dem Kreis-Ausschusse des Kreises
Zahl der zu Zahl der zu Zahl der zu Einwohner⸗ ernennenden Einwohner⸗ ernennenden Einwohner⸗ ernennenden zahl. Bevollmächtigten. zahl. Bevollmächtigten. zahl. Bevollmächtigten. a I. 3 VII. 2115 Friedberg FEE 1402 6 1. Ober⸗Mörlen 1910 8 5 555„. Der aserh le 9009% b Le 5 2. Nieder⸗Mörlen 713 3 4. Fauerbach b. Fr.. 578 2 4. Langenhain mit Ziegenberg 483 2 75 55 8 5 5. Staden 805 396 2 5. Münster.. 231 1 3. Schwalheim 601 2 8 i 0 J. Rödgen 223 1 6. Ossen heim 305 1 6. Maibach 184 1 5. Wisselsheim 249 1 75 Ober⸗Florstadt. 279 1 7. Bodenrod 149 1 l 5 5 e ii 8. Bauern heim 206— 8. Hausen mit Oes 134 1 Husen Zusammen 4607 19 Zusammen 4320 19 III. ö 2. Arc Göne f 659 13 VIII. XII. J. Pohl⸗Göns 589 2 1. Reichelsheim 876 4 1. Heldenbergen 1625 7 einn 462 2 2. Wölfersheim 850 3 2. Büdes heim. 906 4 Zusammen 4530 e 110 5 1 8 10 5 4. Södel 704 3 1 Kaichenn 606 2 IV. 0 1 8 405 9 5. Burg⸗Gräfenrode. 519 2 1. Vilbel g 3628 15. Beienheim 0 usammen 4448 18 2. Dortelweil. 537 2 7. Weckesheim. 40⁵. 15 3. Massenheim. 278 1 Zusammen 4499 19 XIII Zusammen 4443 N 7 5 1. Ober⸗Erlenbach 967 1 * IX. 2. Harheim 903 4 1. Assenheim 5 111⁵ 4 1. Nieder⸗Weisel 1330 5 3. Nieder⸗Erlenbach. 804 3 2. Nieder⸗Wöllstadt. 1035 4 2. Rockenberg. 132⁴ 5 4. Nieder⸗Eschbach 649 3 3. Ilbenstadt 102 4 3. Steinfurth. 965 4 5. Ober⸗Eschbach. 604 2 4. Bönstadt. 721 3 4. Oppershofen 609 2 6. Petterweil 61¹ 2 5. Okarben. 57 e Ge 2 Zusammen 4538 1 Zusammen 4468 17 VI. X. XIV 1. Ober⸗Ros bach. 1280 5 1. Gambach. 1471 6 1. Rodheim 1534 6 2. Ockstadt. 1229 5 2. Münzenberg 891 4 2. Groß-Karben 963 4 3. Ober⸗Wöllstadt 756 3 3. Griedel. 826 3 3. Holzhausen. 822 3 4. Bruchenbrücken. 593 2 4. Wohnbach 636 3 4. Klein⸗Karben 700 3 5. Nieder⸗Nosbach 542 2 5. Trais⸗Münzenberg 243 1 5. Kloppenheim 259 1 Zusammen 4400 17 Zusammen 4067 1 Zusammen 4278 1 Handel und Verkehr. 915 7 5 e ee M. 4.50—7., A 1 e Franken M. 19.00 bis Nieden o Me ö hendarkt das 60— 70 Pf., Spinat sehr billig, Rothkraut 19.25, Hafer eff. M. 15.70 17.25, Reps M. 30.00 bis 5 55 10 0 175 1 5 N 2535 Pf., Weißkraut 18—25 Pf., Blumenkohl 30 bis 31.00, Repskuchen M. 000., Rüböl eff. ohne Faß M. 30.30 Gießen, 6. Mai. Wochenmarkt. Butter per Pfd. 70 Pf., Meerrettig 15— 20 Pf., Radieschen der Pack bis 30.40, per Mai mit Faß M. 30.40— 30.70.— M. 1.00— 1.05, Eier 1 St. 5 Pf., 2 St. 9 Pf., Käse per 6 Pf., Wirsing 12— 15 Pf., 1 Hahn M. 1. 70 2.00, Vieh⸗Markt. Ochsen 1. Qual. M. 64., 2. Qual⸗ St. 5—9 Pf., Tauben das Paar 60— 75 Pf., Hühner per 1 Huhn M. 2.— 2.50, Poularde M. 3., Ente M. 3.50, M. 58—62., Kühe 1. Qual. M. 60., 2. Qual. M. 48—56, Stück M. 1.20— 1.40, Hahnen per Stück M. 1.50— 1.70, Welsche M. 8.— 12. Kälber das Pfd. 55—60 Pf., Schweine das Pfd. 54 Enten per Stück M. 2—2.50, Ochsenfleisch per Pfund Mainz, 5. Mai. Markt- Preise. Kartoffeln per bis 60 Pf. 64-66 Pf., Kuh⸗ und Rindfleisch 50— 54 Pf., Kalb⸗ 100 Kilo M. 4.75— 5.25, Heu per Centner M. 4.50— 5., fleisch 44— 50 Pf., Schweinefleisch 62—64 Pf., Hammel Stroh per Ctr. M. 3.50.—.75, Butter ½ Kilo M. 0.95 Geld⸗Cours. fleisch 60 66 Pf., 1 15 100 Kilo M. 3.00— 3.60, bis 1.15, Butter in Partien M. 0.75— 0.80. Eier Frankfurt am 6. Mai 1882. Zwiebeln der Centner Me 15. ½ Hundert M. 1.00— 1.10, Handkäse 48 Pf., Roth⸗ 20 ⸗Frankenstückeee WM. 16 21—24 Frankfurt, 6. Mai. Marktpreise. Heu kostete je kraut 30—40 Pf., Weißkraut 8 10 Pf., Blumenkohl do. 10 e 16 18—22 nach Qual. M. 3.50—5., Stroh M. 3.50. Ochsenfleisch 20—30 Pf., Wirsing 3—4 Pf., Zwiebel ½ Kilo 15 bis] Englische Sovereigngs. 20 3742 65—70 Pf., Kuh- und Rindfleisch 45 55 Pf., Kalb⸗ 20 Pf., 1 Ente M. 2.50 3, 1 Hahn M. 1.50 2, 1 Huhn Russische Imperiales 895 5 16 71— 76 fleisch 40— 60 Pf., Hammelfleisch 4065 Pf., Schweine-] M. 1.50—2., 1 junge Taube 40—45.— Fruchtmarkt.] Ducaten 1 9 51-56 fleisch 70— 80 Pf., Eter 100 Stück deutsche M. 4.50] Waizen hies. M. 25.25— 25.80, fremder M. 24.50—26., 0 al marg 0 N 7 9 59—64 bis 5.50, Butter im Detail 1. Qual. M. 1.20, 2. Qual.] Roggen, hiesiger und franz., M. 19.60 bis M. 19.80, Dollars in Gold. 5 4 2024
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