Ausgabe 
6.7.1882
 
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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet,

e Donnerstag den 6. Jult. 2

Oberhessischer Anzeiger.

Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres

bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. ⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

stande befindenden Ortsbürger und die, Montag den 10. Juli lau früheren Kreises Vilbel und Dienstag den 11. Juli lauf schwörung des Verfassungseides Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedb dem erstgenannten Termine anderen Angehörigen der ersterer wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstan zum 8. kommenden Monats unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß

Hofen, Heinrich Fried von Wohnbach. Betreffend: Die Bildung der Einschätzungs-Commi

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Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch

Amtlicher Theil.

Zetreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom II. Quartal laufenden Jahres.

welche ohne Ortsbürger zu werden, geheir

fenden Jahres, Vormittags 10 Uhr, auf dem Sel enden Jahres, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause dahier für die zur Aus⸗

1 Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. d befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3Z Mark Strafe vorladen lassen und bis Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden.

Friedberg den 27. Juni 1882.

Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

die im II. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rück

athet haben, aber in der Gemeinde wohnen, haben wir auf zerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten des

Zugleich werden wir in

Sie

erg Termin anberaumt.

Dr. Braden.

Friedrich Wilhelm Koch von Assenheim, Jo

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 23. April 1877,

lichen Einkommensteuer-Einschätzungscommissionen unter Zuziehung des binnen 14 Tagen unfehlbar vorzulegen.

Betreffend: Die im Jahr 1881 durch die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler bedeckten Stuten und die

davon gefallenen Fohlen.

ssionen für die Steuerregulirung pro 1883/84.

seph Fürth von Friedberg, Jacob Hengst von Kirch-Göns, Georg Hildebrand von Oppers⸗

Friedberg am 4. Juli 1882. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Kreisblatt Nr. 48, laden wir Sie ein, die Wahl der Mitglieder der ört Gemeinderaths sofort vorzunehmen und uns das diesbezügliche Protokoll

Dr. Braden.

Friedberg den 4. Juli 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

In die Ihnen kurzer Hand zugehenden Verzeichniss Stuten wollen Sie einzeichnen, ob und welche Fohlen gefall

Betreffend: Statistische Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im

Jahr 1882.

e über die im Jahre 1881 durch die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler bedeckten en sind und uns die Verzeichnisse sodann wieder, mit Unterschrift versehen, zurücksenden. Dr. Braden.

Friedberg den 3. Juli 1882.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Indem wir auf unser Ausschreiben vom 1. August vorigen Jahres, Oberhessi nen in den nächsten Tagen je 2 Exemplare des zu verwendenden Formulars für die Gemarkung mittheilen

g des einen Exemplars bis zum 1. November laufenden Jahres.

benachrichtigen wir Sie, daß wir Ih werden und empfehlen Ihnen Einsendun Bürgermeistereiregistratur aufzubewahren.

Betreffend: Die Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbefallszählkarten an das Großherzogliche Kreis⸗

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bad⸗Nauheim, Bauernheim, ünzenberg, Nieder-Florstadt, Nieder-Weisel, Ober-Florstadt, Petterweil, Rockenberg, Roͤdgen,

gesundheitsamt Friedberg.

Griedel, Groß-Karben, Kloppenheim, Maibach, M

scher Anzeiger Nr. 91, zur Beachtung Ihrerseits verweisen,

Das andere Exemplar ist in der Dr. Braden.

Friedberg am 5. Juli 1882.

Bodenrod, Bruchenbrücken, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Gambach,

Schwalheim, Steinfurth, Vilbel, Weckesheim, Wölfersheim.

Die Einsendung der Todeszeugnisse bringen wir in

Erinnerung mit Bezug auf unser Ausschreiben, Kreisblatt Nr. 52. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung z

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst 1882 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Mei⸗ dung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. August 1882

bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. a

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts zeugniß; b. Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei Obrigkeit oder der vorgesetzten Dieustbehörde auszustellen ist; d. einen

Dienstnachrichten aus

vor vollendetem

um einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst 1882.

Franz Conrad von Reichelsheim wurde als Wiesenvorstandsmi

selbstgeschriebenen Lebenslauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Einwilligungsattest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(von Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Pruͤfung ein gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten heitszeugniß beizulegen.

Ueber die Auforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Pruͤfungs-Ordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) Ausschluß. Bezüglich des Pruͤfungstermins, sowie des Locals in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt den 16. Juni 1882.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Gros.

dem Kreise Friedberg.

itglied dieser Gemarkung ernannt und in Pflichten genommen.