Ausgabe 
4.4.1882
 
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pg.

Man

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1.882.

W 40.

her Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Dienstag den 4. April.

Oberhessis

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 5 ist zu publiciren: Gesetz, die Prorogation des Finanzgesetzes betreffend. Detreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom J. Quartal laufenden Jahres. Friedberg den 28. März 1882. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Ausschwörung des Verfassungseides durch die im I. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rück stande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde wohnen, haben wir auf Mittwoch den 5. April laufenden Jahres, Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten des

früheren Kreises Vilbel und Dienstag den 4. April laufenden Jahres, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause dahier für die zur Aus schwörung des Verfassungseides Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. Zugleich werden wir in dem erstgenannten Termine anderen Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Sie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Ruͤckstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei Z Mark Strafe vorladen lassen und bis zum 3. kommenden Monats unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind, an uns einsenden' Dr. Braden. Heinrich Carl Dietrich zu Friedberg, Jacob Hengst zu Kirch-Göns, Heinrich Hitzel zu Münzenberg, Franz Hainstadt zu Oppershofen, Johannes Steiger zu Pohl⸗Göns, Friedrich Mohr zu Wisselsheim, Georg Seng daselbst, Jean Wolf zu Nieder-Erlenbach, Johannes Christian Ludwig Schenk zu Stammheim. e

Betreffend: Das Gesetz über den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen. Friedberg den 1. April 1882. 2 2 72 5 5 1 a a 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

N Unserer Erinnerung in rubricirtem Betreffe vom 22. vorigen Monats, Kreisblatt Nr. 36, ungeachtet, steht noch eine Anzahl von Ihnen mit der Berichterstattung zurück. Sollten die Berichte nicht bis zum nächsten Mittwoch eingelaufen sein, so werden wir solche durch Wartboten abholen lassen. Dr. Braden. Friedberg am 30. Marz 1882.

Schulvorstände des Kreises.

Hetreffend: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsse erledigter Schullehrerstellen an den Provinzialschulfonds.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und

Unter Verweisung auf unser Ausschreiben vom 5. Februar 1881 obigen Betreffs in Nr. 18 des Oberhessischen Anzeigers von 1881 ud dasjenige vom 26. Juli 188, betreffend:Das Rechnungsjahr für die Provinzialschulfonds in Nr. 90 des Oberhessischen Anzeigers

ringen wir für diejenigen von Ihnen in deren Gemeinden in der Zeit vom 1. Januar 1881 bis 31. März 1882 Schulstellen erledigt waren, lie Einsendung der von den Schulvorständen geprüften und bescheinigten Berechnungen des Einkommens und der Ueberschüsse der in der zenannten Zeit erledigten Schulstellen hierdurch in Erinnerung. Wir wiederholen, daß die Berechnungen getrennt für das Jahr 1881 und fur sie Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1882 aufzustellen und in doppelter Ausfertigung vorzulegen sind.

& N d K* 5 Dr. f Ge. preis- Assessar

J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis-Assessor.

Bekanntmachung. Anfang dieser Woche beginnen die Schießübungen der Garnison Butzbach, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zunächst gelegenen Orte wollen dies noch besonders in der Gemeinde bekannt machen. Friedberg den 3. April 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung. etreffend: Zusammenlegung der Grundstücke zu Nieder-Erlenbach.

Bei der am Heutigen in Gemäßheit des Artikel 25 des Gesetzes vom 18. August 1871 stattgehabten Commissionswahl wurden als suchverständige Mitglieder der Commission seitens der J. Abtheilung Wilhelm Rach, seitens der II. Abtheilung Franz Möser, seitens der II. Abtheilung Julius Wilhelm Werner und als deren Stellvertreter seitens der I. Abtheilung Friedrich Mutz, seitens der II. Abtheilung Wilhelm Kötter III., seitens der III. Abtheilung Wilhelm Ullmann, sämmtlich von Nieder-Erlenbach, gewählt. Dieses Wahlresultat wird mit zem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß, wer Einwendungen gegen die Rechtsbeständigkeit der Abstimmung oder deren Resultat heben zu können glaubt, solche mittelst eines an den Kreisausschuß des Kreises Friedberg zu erhebenden Recurses binnen 14 Tagen von der Beröffentlichung dieser Bekanntmachung ab gerechnet bei Meidung des Ausschlusses geltend zu machen hat.

Friedberg den 1. April 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung. Vetreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in Flur J. und II. der Gemarkung Kloppenheim und Entwässerung eines Theils derselben. Nachdem der Gemeinderath von Kloppenheim und eine Anzahl von Grundbesitzern daselbst die Zusammenlegung der rubrieirten Grund tücke nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. August 1871 die Zusammenlegung der Grundstücke, Theilbarkeit der Parzellen und Feldwegeanlagen

fetreffend Regierungsblatt Nr. 29 sowie deren theilweise Entwässerung maßgäblich der Vorschriften des Gesetzes vom 2. Januar(858, die Entwässerung der Grundstücke betreffend Regierungsblatt Nr. 4 beantragt haben, so haben wir die Offenlegung der Anträge, der

summarischen Darlegung und des Nameunsverzeichnisses der betheiligten Grundbesitzer auf dem Gemeindehause zu Kloppenheim für die Zeit von Montag den 17. April bis Montag den 15. Mai dieses Jahres angeordnet. Die stimmberechtigten Grundbesitzer werden aufgefordert im Termin Montag den 13. Mai dieses Jahres, Vormittags 10 bis 12 Ubr, über das Projekt abzustimmen mit dem Anfügen, daß die

beder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmenden Stimmberechtigten als fur die Ausfuͤhrung des Projekts

timmend angesehen werden. Auswärtige Stimmberechtigte haben bis zu dem genannten Termin einen Bevollmaͤchtigten in der Gemeinde fbloppenheim umsomehr zu bestellen als sonst bei weiter noͤthig werdenden Handlungen eine, besondere Aufforderung au dieselben nicht mehr ergehen wird. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur diejenigen Grundbesitzer, welche im Grundbuch eingetragen sind oder deren Erben 1 ur Abstimmung legitimirt sind, daß jedoch bei zeitigem Antrag das Ab- und Zuschreiben noch während der Dauer der Offeulegungsfrist erwirkt und durch das Großherzogliche Steuercommissariat Friedberg gewahrt werden kann.

Friedberg den 30. März 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. f J. V. d K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis Assessor.

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