o Shlähs
7
Dermehl,
Leismchl.
Jer 1 Aaigttedieszen
Atukens-IItract
alt ton a. N.,
J Batmeistet
mien: hildenstein
ngen,
ten
f r. Notthes,
K. Fricbtig
Vrzoglichen Hofe eingetroffen.
1882.
Samstag den 2. September.
2 103.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Aanoncen von auswärtigen Eilnsendern(sowelt Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen—
——
— 9
Amtlicher Theil.
Letreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 6. Periode 1881/82.
Friedberg den 30. August 1882.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 6. Periode von 1881/82 zukommenden Forststrafen resp. Antheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen. Dr. Braden.
Assenheim 42 Pf., Bad⸗Nauheim 49 Pf., Büdesheim 1m M. 20 Pf., Burg⸗Gräfenrode 1 M. 39 Pf., M. 20 Pf., Griedel 2 M. 17 Pf., Griedel(Mark) 2 M. 25 Pf., Groß⸗Karben 3 M. 78 Pf., Hausen 1 M. 80 Pf., Heldenbergen 28 Pf., Kirch-Göns 3
Butzbach 84 Pf., Fauerbach v. d. H. 1 M. 20 Pf., Gambach M. 96 Pf.,
Klein⸗Karben 4 M. 95 Pf., Langenhain 4 M. 90 Pf., Nieder-Erlenbach 2 M. 18 Pf., Nieder⸗Florstadt 27 M. 28 Pf., Nieder-Mörlen 1 M. 26 Pf., Nieder⸗Weisel 25 Pf., Ober⸗Florstadt 9 M. 38 Pf., Ober⸗Mörlen 1 M. 20 Pf., Stammheim 5 M. 68 Pf., Trais⸗Münzenberg 10 Pf., Vilbel 10 M. 47 Pf., Wölfersheim 11 M. 27 Pf.
Letreffend: Die landwirthschaftliche Landes ausstellung zu Darmstadt 1882.
Friedberg den 3m. August 1882.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Die Ihnen unter Couvert zugehenden Plakate wollen Sie in einem Ihnen geeignet scheinenden Locale Ihrer resp. Gemeinde anheften.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Zufolge Auftrags Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 19. laufenden Monats zu Nr. M. J. 16,150 wird gachstehend das Programm der Großherzoglich Hessischen Wiesenbauschule zu Darmstadt zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Friedberg den 31. August 1882.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Programm der Großherzoglich Hessischen Wiesenbauschule zu Darmstadt.
IJ. Zweck der Anstalt.
Die unter der Leitung des Großherzoglichen Landes eultur-Inspeetors stehende Instalt bezweckt die Ausbildung von Cultur-Aufsehern und Wiesenbaumeistern für zie in Ausführung kommenden Landes cultur-Arbeiten(Wiesenculturen, Consolida— zonen, Bachregulirungen, Drainagen zc.). Die theoretische Ausbildung erfolgt durch den Unterricht in den Wintermonaten November bis März in der Wiesenbauschule n Darmstadt. Für die praktische Ausbildung werden die Zöglinge während der Sommermonate den vom Staate beschäftigten Cultur-Ingenleuren und Geometern leigegeben. Die Schüler haben sich diejenigen theoretischen und praktischen Kennt lisse und Fertigkeiten anzueignen, welche für die sachgemäße Leitung und Ausführung er Meliorationsarbeiten, wie auch zur Anfertigung von Kostenanschlägen und ein lacheren Projeeten nothwendig sind.
II. Aufnahme⸗ Bedingungen.
Die Zöglinge müssen beim Eintritt über 16 Jahre alt sein, einen gesunden, gäftigen Körper, sowie gute geistige Anlagen haben und diejenigen Kennlnisse be— zen, welche in der Volksschule erworben werden können; auch muß ihr seitheriger bebenswandel tadellos gewesen sein. Die Aufnahmebedingungen sind nachzuweisen: 1 durch den Geburtsschein; 2. durch das Schulzeugniß; 3. durch das Zeugniß eines approbirten Arztes; 4. durch das Leumundszeugniß der Heimathsbehörde und 5. durch ene Aufnahmeprüfung, falls solche noch für nothwendig erachtet werden sollte. Die Anmeldungen sind bis zum 15. October d. J. bei dem Großherzoglichen Landesecultur— Inspector einzureichen. Diejenigen Schüler, welche sich dem Hessischen Landes cultur— denste widmen wollen und sich hierfür der Landes cultur-Inspection zur Verfügung stellen, erhalten während der dreijährigen praktischen und theoretischen Ausbildung bie Bezeichnung: Culturgehülfen. Für dieselben ist der Unterricht unentgeltlich und halten sie außerdem während des Winterunterrichts pro Tag 1 Mark Unterstützung abs der Staatskasse. Bei der praktischen Verwendung während des Sommers wer— den den jüngeren Culturgehülfen 1.75 Mark, den älteren bis zu 2.5 Mark Tage— bühren gewährt. Für diejenigen Schüler, welche freien Schulbesuch und die Un— ürstützung des Staates in Anspruch nehmen, hat sich deren Vater oder sonstige ge— sitzliche Vertreter durch einen Revers dahin zu verpflichten, daß dieselben mindestens fünf Jahre, vom Eintritt in die Schule ab, als Culturgehülfen und Culturaufseher üsp. Wiesenbaumeister dem hessischen Landesculturdienste sich zu widmen haben, andernfalls die Unterrichtskosten und die erhaltene Staatsunterstützung zurückzuer— tatten. Die Rückzahlung der erhaltenen Geldunterstützung wird auch verlangt, wenn ür Schüler wegen Mangel an Fleiß oder wegen ungebührlichen Betragens entlassen werden muß. Es werden nur höchstens 10 Culturgehülfen aufgenommen. Solche Schüler, welche die Schule ohne die Absicht, sich dem hessischen Landeseulturdienste zu widmen, besuchen, haben für einen jeden Wintereursus ein Honorar von 40 Mark zu entrichten. l
III. Lehrplan.
Der theoretische Unterricht erstreckt sich auf die drei Wintereurse 1882/83, 1888/84, 1884/85. Bei der Auswahl des Lehrstoffs und der Methode des Unter nachts ist auf den künftigen Beruf der Schüler stets Ruͤcksicht zu nehmen.
Vetreffend: Die Errichtung einer Wiesenbauschule.
Erster(unterer) Cursus in 1882/83. 1) Deutsche Sprache: Schoͤn- und Rechtschreiben, Anfertigung von Briefen und Geschäftsaufsätzen. 2) Rechnen: Repe⸗ tition der vier Species und Bruchlehre. Deeimalbrüche. Einfache und zusammen⸗ gesetzte Regel de tri. Metrische Maße und Gewichte und Ausziehen der Quadrat⸗ wurzel. 3) Geometrie: Gerade Linien und Winkel. Das Dreieck und Parallelogramm und das Berechnen dieser Flächen. 4) Naturlehre: Pflanzenkunde mit besonderer Berücksichtigung der Futterkräuter und Wiesengräser. 5) Zeichnen: Einfache geome⸗ trische Construetion in der Ebene. 6) Wiesenbau: Einfluß von Boden, Klima, Neigung der Oberfläche und Wasser auf den Graswuchs. Pflege der Wiesen.
Zweiter(mittlerer) Cursus in 1883/84. 1) Deutsche Sprache: Fortsetzung im Schön⸗ und Rechtschrelben. Beschreibungen und Abhandlungen. 2) Rechnen? Einheitsrechnung. Gewinn- und Verlustrechnungen. Mischungs-, Zins- und Zinses⸗ zins rechnungen. Ausziehen der Cubikwurzel. 3) Geometrie: Flächenberechnung der
Vielecke. Theilung und Verwandlung der ebenen Figuren. Die Kreislehre. 4) Na⸗ turlehre. Die wichtigsten Grundsätze aus der Chemie. Die Gesteins- und Boden⸗ kunde. 5) Zeichnen: Einführung in die darstellende Geometrie. 6) Feldmessen:
Kreuzscheibe und Winkelspiegel. Abstecken und Messen der Aufnehmen, Zeichnen und Berechnen der Flächen. Das Abstecken, Auf⸗ 8) Baukunde: Bau⸗ 9) Wiesen⸗ Anfertigung von Gräben, Daͤm—
Längenmeßinstrumente Geraden und der Kreislinten. 7) Pivelliren: Die Nivellirinstrumente und deren Anwendung. nehmen und Zeichnen horizontaler und geneigter Linien. materialien und deren Verwendung. Holz-, Eisen- und Steineonstruktion. bau: Wiesenbausysteme. Regulirung der Bäche. men und Stauwerken. Voranschläge.
Dritter(oberer) Cursus in 1884/85. 1) Deutsche Sprache: Schwierigere Aufsätze und Abhandlungen über Fachgegenstände. 2) Rechnen: Gleichungen des ersten Grades mit einer Unbekannten. Proportionslehre. Uebungsbeispiele. 3) Geo⸗ metrie: Lehre von den Körpern. Praktische Beispiele. 4) Naturlehre: Die wich⸗ tigsten Grundsätze aus der Physik und Mechanik. 5) Landwirthschaftslehre: Klima. Lage. Boden. Bodenbearbeitung. Duͤngung. Saat und Ernte. Urbarmachung. Roh- und Reinertrag. 6) Zeichnen: Profeetions- und Schattenlehre. 7) Feldmessen und Nivelliren;: Aufnahme und Darstellung des Terrains. 8) Baukunde: Häng⸗ und Sprengwerke. Dohlen. Brücken. Aquadukte. Wasserleitungen. Erdmasse— bewegungen und Massedispositionen. Kostenüberschläge. 9) Allgemeines Mellorations— wesen: Die Grundzüge des Parzellenvermessungs- und Consolidation swesens. Die Landeseulturgesetzgebung. 10) Wiesen- und Wasserbau und Drainage: Wasserbau. Ursachen schädlicher Nässe. Entwässerungsmethoden. Vortheile der Entwässerung.
IV. Examen.
Am Schlusse des dritten Wintereursus wird ein Examen abgehalten und den Schülern, welche dasselbe bestehen, ein entsprechendes Zeugniß ertheilt. Nachdem der Inhaber dieses Zeugnisses ein weiteres Jahr praktisch thätig war, kann der— selbe zu der Wiesenbaumeister-Prüfung zugelassen werden.
Darmstadt im August 1882.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Friedberg den 31. August 1882.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Unter Bezugnahme auf das vorstehend veröffentlichte Programm der Großherzoglich Hessischen Wiesenbauschule zu Darmstadt empfehlen
wir Ihnen, den Besuch der Wiesenbauschule in
Ihren resp. Gemeinden anzuregen und thunlichst zu fördern.
Dr. Braden.
Deutsches Reich. Berlin.
Darmstadt, 31. Aug. Die Kronprinzessin des deutschen Reichs und von Preußen, nebst weltältester Tochter, Prinzessin Victoria von Jeaßen, sind heute Abend zu Besuch am Groß—
kann nur den
*
unterstützen, daß sich Rußland für eine diplo matische Campagne gegen England rüste und zum Commandeur des Gardecorpss, der Com—
Gerüchte, daß in Petersburg ders sich mit der Absicht trage, es nach dem egypt— Einfluß Ignatieff's wieder im Wachsen sei, ischen Kriege England zu vergelten, daß dieses finden hier wenig Glauben. zweck haben, die Behauptung zufschmälert habe.
Die Ausstreuungs den Erfolg des russisch⸗türkischen Feldzuges ge—
— 30. Aug. Graf Brandenburg ist heute


