Ausgabe 
31.3.1881
 
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1881. Donnerstag den 31. März. N 39.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 2 5 ö 5 5 Freitag Abend N N Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

1 Donnerstag und Samstag. 8 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. a Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

N

* Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Militär⸗Ersatz⸗Geschäft pro 1881. Friedberg den 16. März 1881. Bekanntmachung.

Das diesjährige Musterungs-Geschäft wird für den diesseitigen Kreis Falle durch ein Mitglied der Ersatz-Commission die Loosungsnummer zu Friedberg im Nathhaussaale 8 ee ee unentschuldigt aus⸗

in folgender Weise ee e Mittwoch den 20. April l. J., Vormittags 9 Uhr Musterung der Milttärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad

bleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben.

N Außerdem wird gegen dieselben das im§ 48 der Ersatz-Ordnung an⸗ f Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchen gedeutete Strafverfahren eingeleitet. brücken, Büͤdesheim, Burg-Gräfenrode und Butzbach. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche Ihrer Donnerstag den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Gemeinde angehoͤrigen oder in Ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen 5 Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Dorheim,[Mili tärpflicht igen die auswärts sich aufhaltenden schriftlich auf 1 1 Dorn ⸗Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H.] Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der f 5 und Friedberg. Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vor ö here. Freitag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr, ladung der beiz Z 1 a N 0 Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, en. r l a eee welche durch die Groß⸗Karben, Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen und Hoch-Weisel. 5 e e el eee cousta tirt werden l önnen, wie Harthörigkeit, Schwachsinnig ꝛc. sind durch amtlich aus⸗ Samstag den 23. April ll. J., Vormittags 8 Uhr, gestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. kusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Holzhausen, Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Ilbenstadt, Kaichen, Klein-Karben, Kirch⸗-Göns, Kloppenheim, Langenhain[ Kosten drei Zeugen zu stellen, 23. das Vorhandensein eidlich zu i mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Muͤnzen- erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder ö berg und Nieder-Erlenbach. Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er f Montag den 25. April l. J., Vormittags 8 Uhr, sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher ö Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Eschbach, Anschauung derut 20 25 Zengniß E der Bürgermeisterei Nieder⸗Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder-Weisel, eee eiue escheinigung des Gerichts zu W Ist* 1 Nieder⸗Woͤllstadt und Ober-Erlenbach. eee eee 1 ing des Militärdienstes N 1 Dienstag den 26. April l. J., Vormittags 8 Uhr, nsain dir Pre her 7 1 hierauf auf⸗ 0 a A ee e ee eee. merksam zu machen u g die erforderlichen Nachweise amtlich 8 Musterung der Militäxpflichtigen aus den Gemeinden: Ober Eschbach, eee. ö Lekule Ober⸗Florstadt, Ober-Mörlen, Ober Rosbach, Ober Wönstadt. en Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit ö 1 5 Okarben, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim und Pettermeil. es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Mittwoch den 27. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits-Unfähigkeit eines Familien⸗ Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Pohl-Goͤns,[angehörigen gegründet wird, so hat der betres ende Familienangehöͤrige Reichelsheim, Rendel, Rockenberg, Rodheim, Rödgen, Schwalheim, sich selbst persoͤnlich im Termine vor der 77255 Commission einzufinden. f 3 Södel, Staden, Stammheim und Steinfurth. Reclamationen, welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen haben, 1 1 24 Donnerstag den 28. April l. J., Vormittags 8 Uhr, werden von der Großherzoglichen Ober Ersatz Commission unnachsichtlich f Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Trais Münzen zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu N nt Tic berg, Vilbel, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und[der Reclamation erst nach dem Kreis-Ersatzgeschaͤft entstanden ist. 0 Wohubach. Mit dem Kreisersatzgeschaft ist die Classification der Reserve- und 0 1. i Landwehr-Mannschaften sowie der Ersatz-Reservisten J. Classe verbunden. * Freitag den 29. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeich 1 im Rathhaussaale zu Friedberg: neten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer haͤuslichen ö Loosziehung sammtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg. und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen der⸗ N 1101* 5 In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche selben, welche im Falle einer Einberufung auf Juräckstellung Anspruch N Militärpflichtigen des Jahrgangs 1861 mit Ausnahme der zum einjährig- machen zu koͤnnen glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags freiwilligen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen der 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuchk 900 sofort bei dem Unter⸗ früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch zeichneten einzur eichen 1 naher zu kehren. 1 4 i nicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzu 2 Die Großherzoglichen N oder Beigeordneten daten ö finden. Diejenigen Mülltärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafur Male erscheinen, haben ihre Gestellungsscheine mitzubringen. Für] zu sorgen, daß die Leßteren zur bestimmten Zeit zur Bötelle sind, Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, nüchtern und reinlich dettten en und während des Mi usterungs * ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. f geschaͤfts ein auständiges und ruhiges Verhalten an, 1 4 nanse Nach§ 65 der Ersatz Ordnung ist das Erscheinen der Loosungs Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatz Commisston des Kreises Friedberg. ö f berechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem! Dr. Braden. n be, Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz⸗ Commission des Kreises Friedberg ö * 2 1 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt. 1 offeln Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, Dun ge d pflichtigen, welche gestellungspflichtig sind, speciell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür N gegebenen Vestimmungen pünktlich zur Ausführung kommen. Rinn 1* 1* 3 5 Aull An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Districts-Einnehmereien Friedberg und Medeke Wöllstadt 0 1 Wir ersuchen Sie in dun Gemeinden durch d een 5 15 N 14 eee 19 Forst⸗ und Feldstrafen für die 1. Periode 188 4 6 25. April dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Vonnerstags ohne Mahnung e 1 N 58 g 5 Ines om ngap. 7 1 8 am 20. März 1881. b f Großherzogliche ai e dae eee Nleder Woͤllstadt.

9 ft: Hei zersrod,! 8 Studenhe Deinr 0 0 Zeibertenrod, Kath. Grün von Bernsfeld. Wegen Bettels bestraft: Heinr. Sommerlad von Versrod, Ant. Fluch von Studenheim, Heinr. Frank von Ober-Seibertenr 0