Ausgabe 
26.7.1881
 
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W em er ig. 9 IL 3 Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und; 5;: Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta

ux Ell. Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. f Donnerstag und Sensag. 9

g die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. en Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. ein Fug 5 We

. Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Vertilgung der Kleeseide.

Das Großherzogliche

Mit Verweisung auf das unten abgedruckte Reglement vom 6. August 1 5 ungen sofort eintreten zu lassen und uns falls das Vorhandensein dieser

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4 Reglement zum Schutze der Felder und Wiesen gegen 4 Mit Zustimmung des Kreis-Ausschusses des Kreises Friedberg und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 4. August laufenden Jahres zu Nr. M. d. J. 10658 werden für den Kreis Friedberg zur Vertilgung der Kleeseide nachstehende Vorschriften erlassen: 1) Zum Schutze der Felder und Wiesen gegen die Ver

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tet Sum breitung der Kleeseide wird in jeder Gemeinde des Kreises vom Ge iller. meinderath eine Commission von 3 beziehungsweise 6 Mitgliedern(je nach der Größe der Gemarkung) alljährlich zu Johannis auf 1 Jahr gewählt; die Bildung der Commission wird unter Nennung der Mit glieder in der Gemeinde publicirt. 2) Die Commission hat die Auf saschinen. gabe, zu ermitteln, ob sich in der Gemarkung Kleeseide vorfindet und 8 44 wird hierin von den Feldschützen unterstützt, welche bei Strafe gehalten

sind, jeden einzelnen Fall des Vorkommens von Kleeseide in der Ge markung der Commission sofort anzuzeigen. Hat die Commission irgendwo in der Gemarkung Kleeseide entdeckt, so macht sie sofort dem Bürgermeister Anzeige davon, indem sie zugleich die zur Einschränkung resp. Ausrottung der Kleeseide erforderlich scheinenden Maßregeln dem selben vorschlägt. 3) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe wird die Commission verpflichtet, 8 Tage nach allgemeiner Beendigung der Getreide-Ernte die neuen Klee- und Luzernefelder auf Kleeseide zu untersuchen und diese Untersuchung in Zwischenräumen von höchstens 14 Tagen während der Monate August, September und October und ebenso im Früh jahre von Mitte Mai an mehrere Male zu wiederholen, auch auf jede etwaige Anzeige von Seiten der Feldschützen, oder irgend welcher 1 anderer Personen von dem Vorkommen der Kleeseide Untersuchung der betreffenden Stellen eintreten zu lassen. Ebenso wie die Felder sind 8 die Wiesen, Raine, Gräben, Böschungen ꝛc. von der Commission zu

besichtigen, da die Kleeseide hier häufig auf den verschiedenen Kleearten, auf Ginster, Quendel, Heidekraut, Wicken ze. vorkommt. Ueber den 2 Rundgang der Commission in der Gemarkung ist ein Protokoll von 8 derselben aufzunehmen. 4) Ist dem Bürgermeister von der Commission ute, das Vorhandensein von Kleeseide auf irgend einer Stelle der Gemarkung cracken,

angezeigt, so gibt derselbe sofort dem Naturalbesitzer der Fläche auf, en schräukung resp. Ausrottung der Kleeseide spätestens innerhalb 6 Tagen

Friedberg den 23. Juli 1881. Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Großherzogliches Polizeicommissariat Wickstadt. Nach uns gewordener Mittheilung soll in verschiedenen Gemarkungen des Kreises das Vorkommen von Kleeseide ermittelt worden sein.

876 geben wir Ihnen daher auf, die hierin vorgeschriebenen Untersuch Schmarotzerpflanze in Ihren resp. Gemarkungen festgestellt wird, sofort

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unter Angabe der von Ihnen angeordneten Vertilgungsmaßregeln Anzeige zu erstatten.

baden. die Verbreitung der Kleeseide für den Kreis Friedberg. sprochen worden ist, mit öffentlichen Mitteln auf Kosten des Betreffenden aus. Die Commission wacht darüber, daß die von ihr vorgeschlagenen Maßregeln richtig und ordnungsmäßig befolgt werden. Außerdem macht der Bürgermeister von dem Auftreten der Kleeseide in der Ge markung dem Kreisamt Anzeige, welches im Laufe des Herbstes oder Frühjahrs die von dem Kreis-Ausschuß für diesen Zweck zu erwählende Commission nach den von der Kleeseide heimgesuchten Districten sendet, damit sich dieselbe von den zur Vertilgung der Kleeseide angewendeten Maßregeln überzeugen kann. Dem Kreisamte ist über das Resultat der Inspection von Seiten der letztgedachten Commission Bericht zu erstatten. 5) Die Maßregeln zur Einschränkung resp. Ausrottung der der Kleeseide sind folgende: Zeigt sich die Kleeseide nur an einer oder an einzelnen kleinen nicht über ein Meter im Durchmesser be⸗ tragenden Stellen und in einer durchschnittlichen Entfernung derselben von mindestens 15 bis 20 Metern, so werden die betreffenden Stellen in einem etwas größeren Umkreise auf etwa 2025 Centimeter tief (je nach Beschaffenheit des Bodens) sorgfältig umgegraben, so daß nirgends eine Spur von Klee sichtbar bleibt. Finden sich im wieteren Verlaufe nach Ausführung dieser Maßregel wieder neue Stellen mit Kleeseide, oder zeigt sich letztere überhaupt bald in größerer Ausdehnung und Menge als eben angeführt, so daß eine Einschränkung derselben durch bloses Umgraben der betreffenden Stellen von sehr zweifelhaftem Erfolge zu bleiben verspricht, so ist das ganze Feld in einer Tiefe von mindestens 1215 Centimeter umzupflügen. Es bleibt der Commission überlassen, an Stelle des Umgrabens auch das Verbrennen der be treffenden Kleeseidestellen mit Stroh, welches zur Beschleunigung und sicheren Wirkung des Verfahrens vorher mit Petroleum getränkt wird, als Vertilgungsmittel anzuordnen. Uuter allen Umständen ist aber die Vertilgung der Kleeseide vor deren Blüthe bezw. Samenbildung vorzunehmen. 6) Gegenwärtiges Reglement wird innerhalb des Monats Juli jeden Jahres, nach welchem die Kleeseide in der Gemarkung auf getreten ist, in der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht und so lange aufrecht erhalten, bis nachweislich jede Spur von Kleeseide in der Ge markung verschwunden ist.

Friedberg den 6. August 1876.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

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die von der Commission in Vorschlag gebrachten Maßregeln zur Ein in Anwendung zu bringen und führt dieselben, falls nicht innerhalb

der festgesetzten Zeit Seitens des Naturalbesitzers der Verfügung ent

Trapp.

Verzeichniß 25 5 1. derjenigen Personen, welche auf Grund des§. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes von Großherzoglichem Kreisamte Heppenheim auf die

Dauer von 3 Jahren aus dem Großherzogthum Hessen im Monat Mai und Juni laufenden Jahres ausgewiesen wurden.

Max Johann Wilhelm Ewert aus Bessien, Wilhelm Walter aus Rauenberg, Kreis

ö Kreis Rügen. f Wertheim. Adolph Pudewill aus Reichnau, Kreis Karl Friedrich Becker aus Trebsen, Kreis Schlochau. Grimma.

Hans Heinrich Sievers aus Neumünster,

ceorg Weigand aus Gersfeld. Kreis Kiel.

Brunno Schwarz aus Krotoschin. Philipp Merkelbach aus Königstein. Friedrich Hinkel aus Wetzlar. Narl Heier aus Karekowitz. Wilhelm Trebbien aus Hanau. Friedrich Gustav Grunwald aus Pillkallen. Otto Glaschke aus Berggieshöbel, Kreis Karl Reinhard Spröder aus Breslau. Dresden. Karl Hannemann aus Juüterbogk. Clemens Moritz aus Cösfeld. Peter Joseph Bonninghoven aus Düsseldorf. Hermann Michaelis aus Duckerow. Franz Eduard Frenzel aus Blankenhain. Ernst Köster aus Kopenhagen. Adolph Kreger aus Berlin. Albert Kühnel aus Langendorf, Kreis Neiße. Joseph Jolllet aus Bonn. Rudolf Winter aus Herrstein. Hermann Wechsung aus Wernigerode. Heinrich Terhorst aus Crefeld. Anton Müller aus Orb, Kreis Gelnhausen. Albert Trüschel aus Herzfelde, Kreis Nieder Irnst Abolf Weiße aus Reichenau, Kreis Barnim.

Zittau. Eduard Koch aus Tann, Kreis Gersfeld. Johann August Kyhnast aus Wittenberg. Karl Riemer aus Osterode, ProvinzHannover

Abraham Singer aus Kowno. Julius Petrie aus Graborv, Kreis Randow. 7 a 1 ö ö Albert Oskar Wolf aus Naumburg. 1 .

f N 228

Wilhelm Schuhmacher aus Aachen.

Otto Max Hugo Wendt aus Perleburg. Arnold Wolf aus Berlin. Johann Waldschmidt aus Oberreifenberg, Ludwig Schant aus Aldenhoven, Kreis Aachen. Kreis Königstein. Heinrich Kairts aus Tilsit. Friedrich Wenzel aus Perleburg, Theodor Seifert aus Lübeck. Witten a. R. Heinrich Sieger aus Eisenbach, Kreis Idstein. Karl Kirsten aus Zwenkau, Kreis Leipzig. Franz Karl Bartholomäus aus Unterteusch- Karl August Seifert aus Treuen.

thal, Kreis Halle. Wolf Damschen aus Bislich. 8 Julius Mathäus Knoblauch aus Stargard. Hermann Wilhelm Wagschal aus O berneu⸗

Karl Gustav Meding aus Oschatz.

Kreis

Heinrich Klein aus Balde, Kreis Berlenfels. land. N 1 Wilhelm Heubach aus Euskirchen. Hermann Bleschke aus Schribus, Kreis Johann Strauch aus Birnbaum. Zillich au.

Friedrich Wilhelm Metterhausen Gustav Geede aus Bogen.

Walter Wolters aus Hau, Kreis Cleve. Johann Hubert Esser aus Blindert. Heinrich Bausch aus Köln.

Heinrich aus Celle.

Karl Brendel aus Hasselbach.

Peter Helfen aus Schweich, Kreis Trier.

Ernst Pfeiffer aus Clausthal, Kreis Zellerfeld. August Rittershaus aus Barmen.

Paul Neutschmann aus Wieh. Christian Bernhard Friedler aus Gottscheing.

Karl Wagner aus St. Goarshausen. Hermann Heinrich Kreßmann aus Weinberge,

Theodor Adolph Richter aus Berlin. Kreis Liebenwerda. N

Jäschke aus Kunzendorf, Kreis Christtan Friedrich Hartmann aus Köthen.

Richard Fri m Wilhelm Schippel aus Demmin.

Habelschwerdt.

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