Ausgabe 
26.4.1881
 
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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

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0 32 Die einspaltige Petttzeile wird bel Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersaz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 3 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 0

Für die Monate Mai und Juni kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnitt werden.

desen Amtlicher Theil. 72 4 Zu publiciren sind aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 8: Uebereinkunft des Weltpostvereins, betreffend den Austausch von Postpacketen ohne Weerthangabe. Uebereinkunft mit Frankreich wegen Bewilligung des Armenrechts. Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 3. und 5. Periode 1880/81. Friedberg den 20. April 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 3. und 5. Periode 1880/81 zukommenden Forststrafen resp. Antheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für orduungsmäßige Controlirung zu sorgen.

Dr. Braden.

der Von der 3. Periode: Wohnbach 1 M. 17 Pf., Reichelsheim 1 M. 99 Pf., Weckesheim 37 Pf. Von der 5. Periode: Stammheim 98 Pf., Bönstadt 31 Pf., l Nieder⸗Florstadt 3 M. 42 Pf., Burg⸗Gräfenrode 35 Pf., Groß-Karben 1 M. 89 Pf., Büdesheim 98 Pf., Butzbach 42 Pf., Gambach 98 Pf., Kirch-Göns 9 Pf., Griedel 98 Pf., Pohl⸗Göns 2 M., Södel 1 M. 75 Pf., Klein⸗Karben 60 Pf., Bodenrod 38 Pf., Hausen 1 M. 38 Pf., Maibach 22 Pf., Nieder⸗Weisel 75 Pf., Langenhain 4 1 M. 80 Pf., Mark Trais⸗Münzenberg 5 M. 52 Pf., Rodheim v. d. H. 12 M. 36 Pf., Petterweil 52 Pf., Holzhausen 13 M. 56 Pf., Harheim 56 Pf., Ober⸗Erlenbach 8 4 M. 80 Pf., Ober⸗Eschbach 8 M. 70 Pf., Massenheim 2 M. 60 Pf., Vilbel 10 M. 78 Pf., Bad-Nauheim 42 Pf., Ober-Mörlen 5 M. 40 Pf., Ockstadt 45 Pf.,

5 Niieder⸗Ros bach 27 Pf., Ober-Rosbach 35 Pf. 2 1

Betreffend: Die Wahlen zum XXIV. Landtag. Friedberg den 23. März 1881.

1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. mm Wir bringen die Erledigung unserer Verfügung vom 1. April 1881, Oberhessischer Anzeiger Nr. 41, für Diejenigen von Ihnen, welche noch damit rückständig sind, hiermit in Erinnerung. Dr. Braden. Betreffend: Den im Monat März laufenden Jahres vorzunehmenden Wiesengang. Friedberg den 22. April 1881.

1 1 ö f.. 1. a 1 243 3 a 8 L Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Trotz unserer wiederholten Erinnerungen ist noch eine Anzahl von Ihnen mit der Einsendung der Wiesengangsprotokolle vom März 2

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laufenden Jahres im Rückstaude. Wir verstatten Ihnen nunmehr zur Nachholung des Versäumten eine letzte Frist bis zum 1. Mai laufenden Jahres und werden wir bei fruchtlosem Ablauf derselben Ordnungsstrafen gegen die Rückständigen erkennen. 5 J. V. d. K.: Küchler, Kreis-Assessor.

IIstireffend: Outstafeln. Friedberg den 22. April 1881

f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 0 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bodenrod, Burg-Gräfenrode, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Harheim, Hoch-Weisel, Holzhausen, Kirch-Göns, Kloppenheim, Langenhain, Maibach, Massenheim, Müuster, Muͤnzenberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Mörlen, Ober Florstadt, Ober⸗Wöllstadt, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns, Rockenberg, Roͤdgen, Schwalheim, Soͤdel, Stammheim, Steinfurth, Trais Münzenberg, Weckesheim, Wisselsheim. Wir erinnern Sie an die Erledigung unseres Ausschreibens vom 2. Februar dieses Jahres, Oberhessischer Anzeiger Nr. 17. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Regierungs-Aceessist.

Bekanntmachung.

leiftt Betreffend: Ausbruch der Hundswuth in Nieder-Kleen. e geg Nachdem am 12. April dieses Jahres zu Nieder-Kleen, Kreises Wetzlar, ein Hund als wuthverdächtig getödtet werden mußte, ordnen wir in Gemäßheit des§. 38 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, sowie des F. 20, 21 und 66 der entabe Instruction vom 23. Juni 1880 an, daß sämmtliche Hunde in den Gemarkungen Pohl-Goͤns und Kirch-Göns bis auf Weiteres angekettet npfobla beziehungsweise eingesperrt werden. Das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine ist gestattet, jedoch bedarf

die Ausführung der Hunde aus dem gefährdeten Bezirke polizeilicher Erlaubniß. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen kann unter der Bedingung stattfinden, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem schweren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Hunde, welche frei umherlaufen, werden eingefangen und alsbald getödtet werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft werden. Friedberg den 23. April 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Zur Verhütung von Unglücksfällen wird auf Ersuchen des Garnisons-Commando's in Butzbach zur Kenntniß gebracht, daß vom

27. laufenden Monats ab an den Wochentagen, mit Ausnahme des Sonntags, Nachmittags-Schießübungen mit scharfer Munition auf dem Nieder⸗Weiseler Schießplatz abgehalten werden. Im Besonderen empfehlen wir den Großherzoglichen Bürgermeistereien Nieder-Weisel und den anderen jenem Schießplatze zunächst gelegenen Orten, durch ortsübliche Bekanntmachung in ihren Gemeinden jeden Verkehr auf den im Feuerbereiche gelegenen Wegen während jener Zeit zu untersagen. Sobald die Schießübungen beendigt sein werden, wird weitere Bekanntmachung erfolgen. Friedberg den 25. April 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Martin Brauburger III. von Ober-Wöllstadt wurde auf den Feldschutz für diese Gemeinde verpflichtet.

Wegen Bettels bestraft: Wilhelm Schott von Schotten.