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Kleidern
1856
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Betreffend: Die für die Landeswaisen-Anstalt zu erhebenden Colleeten und Büchsengelder.
* Dienstag den 24. Mai. 1 61.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dretmal wöchentlich und zwar Dienstag,
areisblatt für den Kreis Friedberg. eee
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere ä——
bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf.,
bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 8 nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), 5 3 0
welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. —————
Amtlicher Theil. Bekanntmachung.
Nachstehendes Verzeichniß der in 1880 eingegangenen Waisenhausbüchsengelder wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht. Friedberg den 19. Mai 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Kreisamtsbüchse 20 Pf., Assenheim 77 Pf., Bad-Nauheim 49 M. 35 Pf., Bauernheim 45 Pf., Beienheim—, Bodenrod 77 Pf., Bönstadt 1 M. 72 Gruchenbrücken 8 M. 76 Pf., Büdesheim 2 M. 19 Pf., Burg⸗Gräfenrode 2 M. 63 Pf., Butzbach 19 M. 78 Pf., Dorbeim 2 M. 76 Pf., Dorn Assenheim 48 455 Dortelweil 2 M. 10 Pf., Fauerbach b. Fr. 51 Pf., Fauerbach v. d. H. 3 M. 26 Pf., Friedberg 47 M. 27 Pf., Gambach 2 M. 50 Pf., Griedel 30 Pf., Groß⸗Karben 4 M. 27 Pf., Harheim 2 M. 52 Pf., Hausen mit Oes 93 Pf., Heldenbergen 11 M. 52 Pf., Hoch-Weisel 75 Pf., Holzhausen 8 M. 40 Pf., Ilbenstadt 8 M. 20 Pf. Kaichen 80 Pfe, Klein Karben 2 M. 40 Pf., Kirch⸗Göns—, Kloppenheim—, Langenhain mit Ziegenberg 1 M. 50 Pf., Maibach—, Massenheim 70 Pf., Melbach 1 M. 6 Pf., Munster 65⁵ Pf., Münzenberg 1 M. 20 Pf., Nieder⸗Erlenbach 36 Pf., Nieder-Eschbach 1 M. 25 Pf., Nieder⸗Florstadt 86 Pf., Nieder-Mörlen 5 M. 30 Pf. Nieder Rosbach—, Nieder⸗Weisel 1 M. 32 Pf., Nieder-Wöllstadt—, Ober Erlenbach 12 M. 19 Pf., Ober⸗Eschbach 2 M., Ober⸗Florstadt—, Ober⸗Mörlen 5 M. 50 Pf., Ober⸗Ros bach 2 M. 84 Pf., Ober⸗Woͤllstadt 8 M. 75 Pf., Ockstadt 5 M. 96 Pf., Okarben 7 M. 40 Pf., Oppershofen 28 Pf., Ossenheim 61 Pf., Ostheim 4 M. 16 Pf., Petterweil 3 M. 31 Pf., Pohl⸗Göns—, Reichelsheim 14 M. 49 Pf., Rendel 5 M. 25 Pf., Rockenberg 5 M. 8 Pf., Rodheim 19 M. 60 Pf., Nödgen 52 Pf., Schwal⸗ heim 81 Pf., Soͤdel 1 M. 48 Pf., Staden 1 M., Stammheim 15 M., Steinfurth 3 M. 17 Pf., Trais⸗Münzenberg 15 Pf., Vilbel 13 M. 83 Pf., Weckes heim 69 Pf. Wickstadt 90 Pf., Wisselsheim 68 Pf., Wölfersheim 63 Pf., Wohnbach 1 M. 20 Pf. 5 8
Bekanntmachung.
Die auf der Homburger Landstraße unmittelbar vor der Ortschaft Bonames gelegene Brücke über die Nied zeuen eisernen Gebaͤlks vom 24. Mai dieses Jahres an voraussichtlich bis einschließlich den 4. Juni dieses gesperrt. Für Fußgänger wird ein Nothsteg errichtet werden.
Friedberg den 21. Mai 1881.
ist wegen Einlage eines Jahres für allen Fuhrverkehr
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
JJJJJJJJ)%CJCVV%VV%VVVVVVVVC0V0C0CC0( c Auszug aus der von Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer abgeschlossenen Rechnung der Provinzialkasse der Provinz Oberhessen für 1879. ubr.⸗Nr. Einnahme.„M. Abschluß. WM. 1. ge. aus vorhergehenden Jahren 17 65 01 Gesammtsumme der Einnahme 6566. 50 2 l Kreise 5 200 67 Gesammtsumme der Ausgabe 1 6181. 83 Vozeßkosten N Verglichen bleibt Rest 384. 67, 1 12. Zurückempfangene Kapitalien.„„„ 1000.— welcher befeht: 5 Perthetdinet 8; 5566. 5 n. 2„ der Einnahme 6566. 50 a. in liquidirten Ausständen 113. 80 ngen 1000.— b. in Vorlagen N 220.— 15. Diäten und Gebühren 1465. 37 c. in baarem Vorrath... 50. 87 n 16. Botenlohn und Verkündigungskosten 163.— Gleiche Summe wie oben“ 384. 67. 17. Für Bureaugegenstände und Geräthschaften. 3553. 46 Gießen am 16. Juni 1880. Summe der Ausgabe 6181. 83 Grüneberg. Revidirt, ohne daß sich für vorstehenden Abschluß eine Veränderung ergeben hat. Darmstadt den 30. März 1881. e 5 55 Rechnungskammer. Heß, Geheimer Ober⸗Rechnungsrath. Beckenhaub.
gtrunntt. Gemaͤßheit des Art. 93 beziehungsweise 43 der Kreis- und Provinzialordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 1 Gießen am 9. Mai 1881. Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen. Schultheiß. Dr. Boekmann. be⸗ e 5 ele * Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. f Philipp Heppner von Stammheim wurde als Feldschuͤtze für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet. — Wegen Bettels bestraft: Johann Konrad Jacob Böller von Ober-Seemen. Deutsches Reich. der Schiedsgerichte eine Berufung auf den Rechts- fällt damit weg. Richter(Hagen) und Karsten Darmstadt. Der Steuerrath Bernhard] weg offen steht. Der Reichstag hat die beiden] brachten einen Antrag ein, der Reichstag wolle
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Oppenheim wurde auf Nachsuchen unter An—⸗ kennung seiner Dienste, sowie unter Verleihung es Ritterkreuzes I. Klasse des Verdienstordens hilipps des Großmüthigen in den Ruhestand ersetzt und der Districtseinnehmer Schäcker zu utzbach zum Steuercommissaͤr in Oppenheim nannt.
Berlin, 20. Mai. Der Reichstag setzte je Berathung der Novelle zur Gewerbe-Ordnung rt nud genehmigte den§ 100 b unverandert, en§ 100 e mit dem Zusatzantrag von Böttcher, gelcher Gesellen, die bereits einer Hülfskasse gugehören, vom Beitritt zur Innungskasse ent— kndet, und den§ 100 d mit dem Zusatzantrage on Stumm, wonach gegen alle Entscheidungen
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ersten Absätze des§. 100e nach sehr aus— gedehnter Debatte mit 140 gegen 123 Stimmen angenommen. Der dritte Absatz, welcher den in Absatz 1 erwähnten Arbeitgebern von einem bestimmten Zeitpunkt an die Annahme von Lehrlingen untersagt, wurde bei namentlicher Abstimmung mit 132 gegen 127 Stimmen ab— gelehnt. Ebenso wurde auch der vierte Absatz, welcher Alle, die eines der in der Innung ver— tretenen Gewerbe selbstständig betreiben, zum Beitritt zu Kranken-, Sterbekassen u. s. w. der Innungsgenossen verpflichtet, ebenfalls abge— lehnt. Der also abgeänderte Paragraph wurde mit 133 gegen 120 Stimmen angenommen. Der von der Commission beantragte§. 100 f
in Betreff der im Bundesrathe eingebrachten Anträge auf Einverleibung der unteren Elbe in den Zollverein und der Aufhebung des Haupt— zollamtes in Hamburg erklaren, daß es weder dem bundesstaatlichen Verhältniß noch der Acht⸗ ung vor dem geltenden Verfassungsrecht ent— spreche, wenn der Bundesrath Aenderungen in den Zolleinrichtungen vornehmen sollte, lediglich um einzelne Bundesstaaten im freien Gebrauche ihres verfassungsmaͤßigen Rechtes zu beschränken. — 21. Mai. Das Centrum lehnte die Unter— stützung des Antrags v. Delbrück ab, daß die Verlegung der Zollgrenze auf der Elbe nur durch Gesetz erfolgen könne. Blos Windthorst befürwortete den Antrag; die Nationalliberalen


