Ausgabe 
23.6.1881
 
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Oberhessischer Anzeiger.

2*. Donnerstag den 23. Juni. 73.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 5 f. 5 Erscheint drelmal wöchentlich und zwar Dienstag Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. g

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen. Friedberg am 21. Juni 1881.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.

Die Großherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik hat, unter Bezugnahme auf das seiner Zeit bekannt gegebene Ministerial

Ausschreiben vom 1. März 1879, von uns abermals sowohl uͤber die einfachen und erweiterten Volksschulen nach dem Stande der⸗

selben bei Beginn des Schuljahres 188/82, als auch über die Fortbildun gsschulen nach dem Stande nach Beginn des Unterrichts im

vorigen Herbste, sowie über die Privatunterrichtsanstalten nach dem Stande Ende Mai 1881 die vorgeschriebenen Nachweisungen

Berichten über den Stand Ihrer Schulen die nöthigen Angaben für unsere Nachweisungen nicht entnommen werden konnten, besonders liniirte Bogen zugehen, die Sie ohne Verzug ausfüllen lassen und uns berichtlich wieder einsenden wollen. Dr. Braden.

9 f 1 1 eingefordert. Um dieser Aufforderung entsprechen zu können, lassen wir Denjenigen von Ihnen, aus deren vor Kurzem an uns erstatteten j g 1 3 7 7 1 *

Nachdem die Wahlperiode der gewählten Mitglieder der Großherzoglichen Kreis-Schulcommission Friedberg mit Ende vorigen Jahres abgelaufen war, sind auf Grund von Artikel 76 des Volksschulgesetzes vom Kreisausschusse auf die Dauer von sechs Jahren, also von 1881 bis Ende 1886 die Herren: 1. Seminardirector Schäfer von hier, 2. Buͤrgermeister Scriba von hier, 3. Decan Kalbhenn zu Burg⸗ Gräfenrode als unsere Mitglieder wieder gewählt worden, was wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringen.

Friedberg den 21. Juni 1881. Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Dienstag den 28. laufenden Monats, Vormittags 9 Uhr, fidet die diesjährige regelmäßige öffentliche Sitzung des Kreistags des Kreises Friedberg in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. Gegenstände der Tagesordnung sind: 1. Prüfung der Ergänzungs⸗ wahlen zum Kreistage. 2. Wahl der Mitglieder der Einschätzungs⸗Commission zur Einkommensteuer J. Abtheilung. 3. Verwaltungsbericht des Kreisausschusses pro 1880. 4. Prüfung der Rechnung der Kreiskasse pro 1880. 5. Ausdehnung des Kreiskasse-Voranschlags bis 1. April 1882. 6. Wahl dreier Mitglieder des Kreisausschusses. 7. Wahl von 4 Mitgliedern des Provinzialtags. 8. Wahl von 2 Mitgliedern und 2 Ersatz⸗ Mitgliedern der Ersatz-Commission. 9. Anträge zur Ausführung des Gesetzes über Bau- und Unterhaltung von Kunststraßen vom 27. April 1881.

Friedberg den 20. Juni 1881. Der Vorsitzende des Kreistags.

Dr. Braden.

Polizei-Reglement, betreffend Sicherungs⸗Maßregeln gegen die Verbreitung des Typhus. Im Hinblick auf die stattgehabte Einschleppung und die drohende zunehmende Verbreitung des Rückfallfiebers und verwandter gemein gefährlicher Ansteckungskrankheiten im Kreise und den Nachbarkreisen hat sich die Nothwendigkeit sanitärer Maßnahmen ergeben, deren Wirk

samkeit und Erfolg nur dann erwartet werden kann, wenn der einzelne Erkrankungsfall unverzüglich zur Kenntniß der Polizeibehörde gelangt.

Es ist deßhalb auf Grund der Kreisordnung vom 12. Juni 1874 Artikel 78, unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmi ung 9 2 9 hmig

1 Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 1. April 1881 für den Kreis Friedberg und zunaͤchst für die Dauer von

6 Monaten das nachstehende Polizei-Reglement von uns erlassen worden.§. 1. Von jedem Falle einer Erkrankung an einer typhus artigen

Krankheit(Unterleibstyphus, Rückfalltyphus, Flecktyphus) hat der behandelnde Arzt, sowie Jeder, welcher nach Besichtigung

eines Kranken auf die Heilung desselben bezügliche Rathschläge ertheilt hat, un verzüglich und zwar unter Angabe des Namens, des Alters und der Wohnung des Erkrankten an das einschlägige Kreisamt schriftliche Anzeige zu erstatten.§. 2. Unterlassung der nach F. 1 vor⸗

Verpflichteten, so doch von anderer Seite unverzüglich erstattet worden ist. Diese Vorschriften werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Friedberg den 20. Juni 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 5 Dr. Braden.

Polizei-Reglement.

635 Anzeige wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Bestrafung tritt dann nicht ein, wenn jene Anzeige zwar nicht von dem x

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* 1 eee eee 1 4 0

Mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 5. April laufenden Jahres zu Nr. 7353, unter Zustimmung des Kreis-Ausschusses und nach Anhörung des Gemeinderaths zu Ockstadt wird auf Grund des Artikel 48 pos. V 2 und 78 ver Kreisordnung Folgendes verordnet:§. 1. Das Tränken von Pferden und Rindvieh an den folgenden öffentlichen Brunnen zu Ockstadt und war: a. dem Laufbrunnen am Plan, b. dem Laufbrunnen am Rathhaus, c. dem Laufbrunnen in der Brunnengasse, d. dem Laufbrunnen, in der Hintergasse, sowie das Verunreinigen derselben und der zugehörigen Brunnentröge ist verboten. 8. 2. Zuwiderhandlungen werden, insofern ie nicht nach§. 803 des Reichsstrafgesetzbuchs mit höherer Strafe zu belegen sind, mit Geldstrafe bis zu 3 Mark geahndet.

Friedberg den 20. Juni 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

J. U d e ener, e Assessor,

Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges am 15. Juni 1881 von dem commandirenden General des XI. Armee-Corps bestaͤtigtes Erkenntniß vom 0. Juni 1881 sind die nachstehenden im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade ausgehobenen Rekruten 1. Kaspar Borig aus Ober Erlenbach, Freis Friedberg, 2. Lorenz Weber aus Ober⸗Erlenbach, Kreis Friedberg, 3. Karl Beck aus Rendel, Kreis Friedberg, in contumaciam für fahnen Cüchtig erklärt und Jeder in eine Geldstrafe von fünfhundert Mark verurtheilt worden. 18 10 1

Darmstadt den 17. Juni 1881. Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen(25.) Division.

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Wegen Bettels bestraft: Adam Krieger von Fulda, Heinrich Suppes von Lauterbach, Andreas Stauß von Voöͤlkershausen, Karl Schmidt ron Großenengliß, Karl Montesbach von Hagen. Der Aufenthaltsort des Konrad Koch von Lauterbach, des Wilhelm Römer von Belters

heim ist unbekannt und zu ermitteln.

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