Ausgabe 
22.3.1881
 
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Dienstag den 22. Mürz

N 35.

Oberhessischer Anzeiger.

anden

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 6 Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

1

1 einspaltige Petitzeile wird bet Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bel größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. e Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

8 ver Theil. 5 Sallettigs treffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom 1. Quartal laufenden Jahres. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

1 Zur Ausschwoͤrung des Verfassungseides durch die im 1. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie die hiermit sich noch im Rück⸗

Friedberg den 20. März 1881.

g ande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind,

1 F 4 1 1 0 1 50* 1 5 N 1 54 aben wir auf Freitag den 8. A pril 1881, Vormittags 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben für die aus den Orten s früheren Kreises Vilbel und Samstag den 9. April 1881, Vormittags 11 Uhr, 7 g 2 8 3 1 5 9 1 9. 55 2 8 7 5 1 1 hwoͤrung des Verfassungseides Verpflichteten aus den Gemeinden des früheren Kreises Friedberg Termin anberaumt. Zugleich werden wir in

auf dem Rathhause dahier für die zur Aus⸗

Sag. Serbe In erstgenannten Termine anderen Angehörigen der ersteren Orte, welche Beschwerden und Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. 8 bie wollen hiernach Einladung ergehen lassen und die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen * 18 7 0 1 N 1 A* 1 2 2 7 N J 7 8 Nätt Fssen und bis zum 5. April 1881 unfehlbar Verzeichnisse mit Bescheinigung, daß Vorladung erfolgt oder Bericht, daß keine zu laden sind,

uns einsenden.

Dr. Braden.

0 l f. 1 2 N N a f Kaspar Alban von Bruchenbrücken, Ludwig Kreh von Butzbach, Carl Schneider von Melbach, Martin Heinrich Wilhelm Kroner von Vilbel.

Mobel. Bekanntmachung.

47 letreffend: Den Zudrang mittelloser Deutscher nach Frankreich.

Friedberg den 18. März 1881.

5 Zuverlässigen Nachrichten zu Folge ist in neuerer Zeit wieder eine erhebliche Zunahme des Zuströmens mittelloser Deutscher nach

Jaris, und zwar nicht allein aus der! Arbeiterstande, sondern auch von Lehrern, Lehrerinnen und andern der gebildeten Klasse angehörigen

sersonen, bemerkbar geworden. Trotzdem, daß kaum Einer irgend welchen Anhalt in Paris besitzt, hoffen dennoch Alle, ein gutes Fortkommen

bert zu finden. Erfahrungsgemäß ader finden solche Personen sehr schwer irgend eine Ansteklung und ein erheblicher Theil derselben sinkt

U Hrettbar in tiefes Elend, welchem zu steuern weder der deutsche Hülfsverein in Paris, noch private Wohlthätigkeit im Stande ist. Wir 1 bmerken insbesondere, daß die nach Paris Auswandernden auf keine Unterstützung von Seite des gedachten Hülfsvereins zu rechnen haben, in dessen Mittel durch die Unterstützung zahlreicher bereits in Paris ansässiger bülfsbedürftiger Deutscher schon vollständig in Anspruch

* Schloß. sach Frankreich insbesondere nach Paris.

ketreffend: Den Zudrang mittelloser Deutscher nach Frankreich.

enommen sind. Indem wir diese Verhäͤltnisse zur öffentlichen Kenntniß bringen,

warnen wir mittellose Personen wiederholt vor dem Zuzug Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Friedberg den 18. März 1881

u Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Weise in Ihren Gemeinden zur offentlichen Kenntniß bringen. Gleichzeitig ünken wir Ihre Aufmerksamkeit auf unsere früheren Ausschreiben rubricirten Betreffs(Ausschreiben vom 17.

Dezember 1874, Oberhessischer

inzeiger Nr. 150, vom 14. September 1876, Oberhessischer Anzeiger Nr. 111 und vom 10. März 1878, Oberhessischer Anzeiger Nr. 33). Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Die Frühjahrs⸗Kontrolversammlungen pro 1881 im Kreise Friedberg, und 3. Kompagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Großh. Hess. landwehr⸗Regiments Nr. 115 werden in nachstehender Weise abgehalten: J. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. 1. Appell am 4. April, Vormittags Uhr. hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und Landwehrleute, pwie die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beur nubten Mannschaften aller Waffen ezel. derjenigen Wehrleute, welche un Herbst d. J. zum Landsturm übergeführt werden(das sind die nigen Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 0. September 1869 in den Militaͤrdienst eingetreten sind und bei zer diesjährigen Herbst⸗Kontrol-Versammlung zu erscheinen haben gemäß F. 12, 4 E. O. und§. 11 4 alin. 3 K. O. aus den Ort⸗ schaften Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder

Eschbach, Vilbel. 2. Appell am 4. April, Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien bels zus den Ortschaften Büdesheim, Groß-Karben, Heldenbergen, Klein 9 Karben, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel. b. In RNieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn⸗Viaduct über der Friedberger 1 Chaussee. 1 1. Appell am 4. April, Nachmittags 2% Uhr. bierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien kus den Ortschaften Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfen N sode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder Florstadt, Ober-Florstadt, Staden, Stammheim, Wickstadt.

2. Appell am 4. April, Nachmittags 3 Uhr.

bierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien zus den Ortschaften Holzhausen, Kloppenheim, Nieder-Rosbach, Nieder

Wollstadt, O ber⸗Wöllstadt, Ober-Rosbach, Okarben, Petterweil, Rodheim. C. In Friedberg, im Hofe der Kloster-Kaserne.

1. Appell am 5. April, Vormittags 8 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien

ibrik

aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Friedberg, Fauerbach b. Fr., Ockstadt, Roͤdgen, Schwalheim, Wisselsheim.

2. Appell am 5. April, Vormittags Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Langen⸗ hain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder-Moͤrlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Soͤdel, Steinfurth, Weckesheim, Woͤlfersheim, Wohnbach.

D. In Butzbach, auf dem Viehmarkt. 1. Appell am 5. April, Nachmittags 3 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Goͤns.

2. Appel am 5. April, Nachmittags Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Trais-Münzenberg, Pohl⸗Goͤns.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militarpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.

Sollten Mannschaften wegen haͤuslicher ꝛc. Verhaͤltnisse Dispen sations-Gesuche von den Kontrol-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese von der Ortsbehoͤrde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Kontrol-Versammlung dem betreffenden Bezirks-Feldwebel vorzu legen. Nur für außerordentliche Faͤlle ist eine kürzere Frist statthaft. Wer Dispensation von der Koutrol-Versammlung erhalt, hat sich spätestens 14 Tage nach der Kontrol-Versammlung bei dem Bezirks, Feldwebel zur Nachkontrole zu melden.

Außerdem werden die Großherzoglichen Burgermeistereien ersucht, jeden Kontrolpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Ge stellung ausgegeben werden.

Das Großherzogliche Bezirks-Commando Friedberg. Roemheld.

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