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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Samstag den 20. August.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. U
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bet größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Betreffend: Statistische Ermittelungen behufs Begründung des Gesetzes wegen Unfallversicherung der Arbeiter. Friedber g am 17. August 1881.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Mit Bezugnahme auf den in Abdruck nachstehenden Erlaß Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 20. vorigen Monats ad Nr. 15,726 weisen wir Sie an, die Ihnen kurzer Hand zukommenden Formulare A und B(auf einem Bogen) den betreffenden Gewerbeunternehmern, nachdem Sie auf Seite 1 die Adresse des betreffenden Gewerbtreibenden, sowie das Datum der Zustellung ausgefüllt und die vorgedruckte Anleitung mit Dienststelle und Namen unterzeichnet haben, in je einem Exemplar für jeden besonderen Gewerbebetrieb unverzüglich zustellen zu lassen. Die Namen der Empfänger wollen Sie zum Zweck der Rückforderung der Formulare in ein Verzeichniß ein— tragen und solches aufbewahren. Präcis am 3. Dezember laufenden Jahres sind die ausgegebenen Formulare wieder einzusammeln und ohne Verzug mit Bericht anher einzusenden. Zuviel geliefertes Formular ist sogleich wieder anher abzuliefern, wie denn auch ein etwaiger Mangel bei uns anzuzeigen ist. Wenn in Ihren Gemeinden beziehungsweise Gemarkungen Unternehmer existiren, welchen in Ihren Betrieben durch Führung von Unfall-Journalen ein zuverlässiges Material aus der Vergangenheit zu Gebote steht, so wollen Sie nach Anhörung derselben sofort angeben, ob dieselben bereit sind, auch hinsichtlich der Vergangenheit die nöthigen Notizen zu liefern, damit wir denselben das erforderliche Formular hierzu zustellen können. Dr. Braden.
Zu Nr. M.. 15,726. EN 50 l 2 Betreffend: Statistische Ermittelungen behufs Begründung des Gesetzes wegen Unfallversicherung der Arbeiter. Darmstadt am 20. Juli 188].
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.
Nach einer Mittheilung des Reichskanzlers wird beabsichtigt, bei der demnächstigen Wiedereinbringung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, dem Reichstage, wenn irgend thunlich, ein ausgiebigeres statistisches Material für die Berechnung der Prämien vorzulegen. Zur Beschaffung desselben ist von sachverständiger Seite neben anderen gleichzeitig vorzunehmenden Ermittelungen eine Unfallstatistik ad boc vorgeschlagen, welche in den unter den F. 1 des Gesetzentwurfs fallenden Betrieben für einen vorher zu bestimmenden Zeitraum von den Betriebsunternehmern selbst auszuführen sein würde. Die letzteren würden zu dem Ende aufzufordern sein: 1. sämmtliche in den Monaten August, September, October und November dieses Jahres in ihren Betrieben vorkommenden Unfälle mit ihren Folgen zu verzeichnen und am Schlusse dieses Zeitraums das unter A in zwei Exemplaren beigefügte Formular auszufüllen; 2. über die Vertheilung der in ihren Betrieben an einem bestimmten Tage(dem 5. October laufenden Jahres) beschäftigten Personen auf die verschiedenen Altersklassen eine Nachweisung durch Ausfüllung des unter B anliegenden Formulars zu liefern. Es darf vorausgesetzt werden, daß die Mehrzahl der Unter— nehmer einer solchen Aufforderung nachkommen wird, und daß bei der großen Zahl von Betrieben, in welchen die Erhebung stattfinden wurde, trotz des verhältuißmäßig kurzen Zeitraums ein immerhin werthvolles Material gewonnen werden würde. Einem Ersuchen des Reichskanzlers entsprechend, weisen wir Sie daher an, zur Ausführung dieser Statistik jedem innerhalb Ihres Kreises wohnenden Unternehmer eines unter den K. 1 des Gesetzentwurfs fallenden Betriebes(ef. Seite 4 der Anlage) je ein Exemplar der Formulare A und B mit der dringenden Empfehlung zustellen zu lassen, dasselbe entsprechend auszufüllen und innerhalb der ersten Tage des Monats Dezember zur Abholung bereit zu halten. Unternehmern, welche mehrere gewerbliche Anlagen betreiben, ist für jede der letzteren je ein Exemplar der Formulare A und B zuzustellen. Von großem Werthe würde es sein, wenn von denjenigen Unternehmern, welche in ihren Betrieben durch Führung von Unfall- Journalen ein zuverlässiges Material aus der Vergangenheit zu Gebot steht, das Formular auch für die Vergangenheit und zwar soweit zurück, als es mit Sicherheit geschehen kann, ausgefüllt wurde. Sie wollen daher geeigneten Falls an die Unternehmer auch eine dahingehende Aufforderung richten und denjenigen, welche derselben entsprechen wollen, die Nachlieferung der nöthigen Formulare in Aussicht stellen. Die erforderliche Anzahl von Exemplaren der Formulare wird Ihnen auf deßfallsige Bestellung von der Reichsdruckerei in Berlin geliefert werden. Sie wollen die Bestellung thunlichst beschleunigen, damit die Unternehmer womöglich bis Anfang, spätestens aber in den ersten Tagen des Monats August in den Besitz der Aufforderung und der Formulare gelangen. Die ausgefüllten Formulare sind bis spätestens zum 5. Dezember laufenden Jahres an uns einzusenden. Weiter weisen wir Sie in Folge Ersuchens des Reichskanzlers an, bei Einsendung der Formulare eine Uebersicht vorzulegen, aus welcher hinsichtlich derjenigen Staͤdte Ihres Kreises, welche Krankenhäuser besitzen, die Verpflegungssätze, welche a. für einhei— mische, b. für nicht einheimische Krauke pro Tag berechnet werden, ersichtlich sind.
v. Starck. Betreffend: Statistische Ermittelungen der Personen, welche der Armenpflege anheimgefallen sind. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zufolge der Verhandlungen des Reichstags über Revision des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz und über das Unfallversicherungs— Gesetz sind statistische Ermittelungen angeordnet worden über die Zahl der dauernd oder vorübergehend aus offentlichen Armenmitteln unter— stützten Personen, mit Angabe der Grunde ihrer Verarmung, beziehungsweise Bedürftigkeit. Das gewonnene statistische Material wird einerseits die Höhe der gesammten Armenpflegekosten, wie sie unter dem Unterstützungswohnsitzgesetz herangewachsen sind, nachweisen und andererseits klar stellen, welche Erleichterungen in Beziehung auf die Unterstützungskosten das Unfallversicherungs-Gesetz für die Gemeinden resp. Armenverbände herbeifuͤhren würde. Es wird diese kurze Andeutung genügen um Ihnen die hohe Wichtigkeit der fraglichen Ermittelungen zur Erkenntniß zu bringen. Das erforderliche Formular wird Ihnen kurzer Hand zugestellt werden. Indem wir genaueste Beachtung der vorgedruckten Auweis⸗ ungen empfehlen, bemerken wir noch besonders: 1. die Ermittelungen sollen sich auf das Jahr 1880 beziehen; 2. in der Spalte 1 ist der Name der Gemeinde, mit Angabe der Einwohnerzahl nach dem Ergebniß der 1880er Zählung einzutragen; 3. es sind nur die aus Gemeinde— mitteln verpflegten beziehungsweise unterstützten Personen aufzunehmen, also diejenigen Landarmen nicht, deren Unterstützung den Gemeinden im Rechnungsjahr 1880 zurückvergütet worden ist. Diejenigen Landarmen dagegen, deren Unterstützungen im Rechnungsjahr 1880 nicht ersetzt worden sind, müssen in das Verzeichniß aufgenommen werden; 4. die Rücksendung des ausgefüllten Formulars hat sp ätestens bis zum 10. September laufenden Jahres zu erfolgen. Dr. Braden.
Betreffend: Das Ober⸗Ersatzgeschäft pro 1881. Friedberg den 18. August 1881.
Fuhr. 81.
Friedberg den 18. August 188
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Wir erinnern die Säumigen an sofortige Erledigung unserer Verfügung obigen Betreffs vom 19. vorigen Monats, Kreisblatt Nr. 85. Dr. Braden. Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Johannes Ledwoch von Weichnik, Gu stav Ferdinand Julius Geißler von Dresden, Konrad Heckert von Rauschenberg, Philipp Toͤppe von Etgersleben, Ludwig Dipper von Er eusberg.— Wegen Bettels bestraft: Karl Muller von Staußenbach, Friedrich Löchel aus Burg- Gemünden, Heinrich Keutzer III. ven ha usen, die Chefrau des Heinrich Keutzer III. von Udenhausen, Karl Witt von Voland, Kreis Grimma, Gustav Adolph Theodor Wilhelm
Ju reske von Beuthen, Kreis Freistedt.
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