Ausgabe 
20.1.1881
 
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1881.

Donnerstag den 20. Januar.

N29.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 5 b 1 Ercchkeint dreimal wöch 53 war Dlensta 0 Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg 5 dee. 3 0 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet ei größerem Tabellen⸗ oder mit 14 Pf., bei Reclgmen mit 22 Pf.; Neleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres Conto bei uns haben), welcher r Betr 10 eigefügt werden stets Best nachgenommen.

Amtlicher Theil.

12 Uhr, über das Project

abstimmenden Stimmberechtigt

den 25. Februar laufenden person noch durch gehörig angesehen werden sollen.

Jahres, Vormittags von 9 legitimirte Bevollmächtigte

zustimmen, mit

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Okarben

Nachdem im Anschluß an den früher von dem Ortsvorstand von Okarben gestellten Autrag auf Zusammenlegung der Grundstücke in einem Theil der Gemarkung Okarben ein weiterer Antre ag von Seiten einer Reihe von Grundbesitzern gestellt worden ist, der einen weiteren Theil d der Gemarkung in das Verfahren einzubeziehen beabsichtigt, wird Offenlegung des Antrags der summarischen Darlegung und des Namens⸗ verzeichnisses der betheiligten Grundbesitzer auf dem Gemeindehause zu Oka n Freitag d 28. laufenden Monats bis Freitag den 25. Februar laufenden Jahres hierdurch angeordnet. Zugleich werden die rechtigten Grundbesitzer aufgefordert im Termin Freitag

1, daß die weder in Selbst⸗ enlegung stimmend

für die Ausf

Auswärtige Stimmberechtigte haben bis zu dem genannten Termin einen Bevollmächtigten in der Gemeinde zu bestellen, als sonst bei weiter nöthig werdenden Handlungen eine besondere Auffor derung nicht mehr ergehen wird.

Schließlich wird darauf hingewiesen, daß nur diejenigen Grundbesizer, welche im Grund- oder Flurbuche stehen, oder deren Erben, zur Abstimmung legitimirt sind, daß jedoch bei zeitigem Antrag das Ab- und Zuschreiben noch während der Dauer der Offenlegungsfrist erwirkt und durch das Großherzogliche Steuercommissariat Friedberg gewahrt werden kann.

Friedberg am 15. Januar 1881.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg e 241 Küchler, Kreisassessor Bekanntmach ung. Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund vor ilzeugnissen.

a Diezenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse W einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen und zu verpflegen; e. ein Unbes choltenheitszeugniß, welches für Zoͤglinge werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu] von hoheren Schulen(Gymnasien, Realschulen f Progymnasien und beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen ausmerksam gemacht, daß höheren Vürgerschulen] durch den Director der Lehranstalt, für alle hiernach 9 Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs Commission Dienstbebörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird nur dann anzubringen,* 5 sich Meldende im Großherzogthum noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in 0 N Einwilligungs-Attest

Hessen nn, gspflichtig ist, d. h. seinen dauernden n hat.] die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den

2) Die Berechtigung zum ein jährig freiwilligen Dienst darf nicht[Freiwilligen während des ujäl f uterhalten zu können vor vollendetem 7. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar nicht fehlen darf. Zu pos. d.: da f mit Auna

8 8 1 2 4* 121 1* 71 4 52 8 s 1*

2 8825 nachgesucht werden, in weld em der sich Meldende das der N fezeugr sse fi e Unir sit und die derselben gleichgestellten

20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein Hochschule d Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und jährigen D Dbenst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April Realschulen Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersagz⸗ desselben Jahres zu erbringen. ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein[Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen. und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen. angegeben wird. Darmstadt im December 1878

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: u. Geburts zeugniß; b Hein Einwilligungs Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Faͤhigkeit, den Freiwilligen

*

Johannes Saltenberger VIII., Johannes Saltenberger VI. und Ruppel von

Gemarkung in Pflichten genommen.

Jacob

Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz Diese Ausweisungsverfuͤgung datirt vom 15.

Wetzlar.

des Januar d. J. und wird durch *

Großberzogliche

Dienstnachrichten aus dem Kreise Constantin Heß von Petterweil wurde als Wiesenvorstandsmitglied für diese Gemarkung in Maibach wurden als Wiesenvorstandsmitglieder für

Freizügigkeitsgesetzes:

Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Spamer. * Friedberg. Pflichten genommen. Konrad Althen III., diese

Peter Johannes aus Allendorf, die Berichtigung in dem Oberhessischen

Kreis

dieselbe Anzeiger

Nr 7. wieder hinfällig. Apollinar Risch von Bonn; Wilhelm Heidenreich von Demmin in Preußen; Gustav Julius Zimbehl von Riesenberg, kreis Rosenberg. Wegen Bettels bestraft: Wilhelm Kaͤhne aus Neustadt bei Magdeburg. Der Aufenthaltsort des Louis Schauermann von Vilbel ist unbekannt und zu ermitteln. Edictalladung. Nachdem wider den Rekruten Lorenz Andreas Weber aus dem Aus hel ngsbezirk des 2. U Gr. Hess wehr Regime Rr. 11 geboren am 15. November 1860 zu Ober Erlenbach, Kreis Friedberg, der förmliche Desserttonsprozeß eroͤffn 8 erselbe forde sich zu gestellen, spaͤtestens aber n dem auf Mittwoch den 18. Mal 1881 vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin zu erscheinen, widrigenfalls d a E geleitete Untersue schloffe 0 1 enfluͤchtig Aiklärt und in eine Geldbuße von 150 bis 3000 Mark verurthellt werden wird. Darmstadt, 14. Januar 1881. Grothe es G 1 0 He Divis Ebdictallabung. Nachdem wider den Rekruten Georg Karl Veck aus dem Aus hebungsbezirk de 2 Gr. 4 a egimen al J. October 1859 zu Rendel, Kreis Frledberg, der förmliche Deserttensprozeß eröffnet worden ist, wirkt sges 1 dem auf Mittwoch den 18. Mai 1881 vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin zu erscheinen, widrigenfalls wider ihn eingeleitete tersue er 1 füd klärt und in eine Geldbuße von 150 bis 3000 Mark verurthellt werben wii Darmstadt, 14. Januar 1881. Grossherzogliches Gericht der Gr. Hess.(25 vin dr

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