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Jonnerstsag den IJ. Mai.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint drelmal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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betreffend: Beitreibung der Communal-Intraden, hier
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Das Großherzogliche Kreisamt
175 Zu publiciren ist aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt 0 pegen Herbeiführung übereinstimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fisch
Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß die administrative
dle einspaltige Petitzelle wird bet Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- ober Ziffersaz mit 1 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowett Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post Sai
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Amtlicher Theil.
insbesondere Beitreibung von Holzkaufgeldern
in den vormals Kurhessischen nunmehr Preußischen Gemeinden.
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Nr. 11: Bekanntmachung, das zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen erei abgeschlossene Uebereinkommen betreffend.
Friedberg den 14. Mai 1881.
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
. 8 u am,! Beitreibung von Holzkaufgeldern in den geringeren Städten und Land⸗ emeinden des vormaligen Kurfürstenthums Hessen nach§. 88 der Kurhessischen Gemeinde Ordnung unzulässig ist und solche Gemeinde-Einkünfte
f. daher nur auf dem Wege gerichtlicher Exekution beigetrieben werden können. Um diese letztere und insbesondere die durch dieselbe entstehenden keosten zu vermeiden, empfiehlt es sich Steigerer aus vormals Kurhessischen nunmehr Preußischen Gemeinden bei den Holzversteigerungen nur
* betreffend: Die Reblauskrankheit. Das Großherzogliche Kreisamt Ur In Ausführung des Gesetzes vom 6. Y
lichen Ministeriums des Innern und der Justiz
dann zuzulassen, wenn entweder Baarzahlung geleistet oder ein in diesseitigem Gebiete wol
verständigen für das Weinbaugebiet des Großherzogthums berufen worden,
J. V. d. K.: Küchler, Kreisassessor.
Friedberg an die Großherzoglichen
hneuder selbstschuldnerischer Bürge gestellt wird.
Friedberg den 17. Mai 1881. Bürgermeistereien des Kreises.
zärz 1875, die Maßregeln gegen die Reblauskrankheit betreffend, ist auf Vorschlag Großherzog—
der Großherzogliche Kreisschulinspector Dosch
Falls die zur Erfüllung seiner Functionen erforderliche Unterstützung zu Theil werden zu lassen,
Dr. Braden.
zu Worms von dem Reichskanzler zum Sach⸗
was wir Ihnen unter der Empfehlung, dem Genaunten eintretenden
andurch mittheilen.
u det Bekanntmachung. be Betreffend: Die Entwässerung und Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ober-Florstadt. b Mit Abhaltung der auf Samstag den 21. laufenden Monats, Vormittags von 11 bis 12 Uhr, anberaumten Commissionswahl zu ent. Ober⸗Florstadt ist der Großherzogliche Bürgermeister Dauernheim von Ober⸗Florstadt beauftragt worden. 1 1 J Friedberg den 17. Mai 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1865 Dr. Braden. 5 1 Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. 1 talen, Gerhard Loth von Fauerbach b. Fr. wurde als Bahnwärter und Hülfsbahnwärter ernannt und verpflichtet.— Peter Koch von — Konrad Mohr V., Friedrich Mathäus III.,
e n u Fauerbach v. d. H. wurde als Fleischbeschauer
für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Kaspar Wächter IV. und Johann Georg Ratz III. von Gambach wurden als Nachtwächter für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Theodor Herhold von Mulhausen in
Thüringen, Xaphier Rapp von Trillfingen.— Wegen Bettels bestraft: Heinrich David Ludwig
Kalbitzer von Uslar.
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. Deutsches Reich.
— Darmstadt. Das Regierungsblatt, Bei⸗ 11 2 lage Nr. 13, enthält:
2 J. Bekanntmachung über die Bestätigung von Stift⸗ 1 Bak⸗ ungen und Vermächtnissen.
II. Bekanntmachung über die Aufbringung des Be⸗ dürfnisses der Großh. Landes⸗Brandversicherungs-⸗Anstalt für 1880. Das Bedürfniß der Großh. Brandversicherungs— kasse aus dem Jahr 1880 berechnet sich in der Provinz Ober⸗
U hessen auf 317,052 M. 33 Pf.(darunter 44,499 M. 4 Pf.
* vom Brande zu Grebenau am 2/3. Mai 1880, 22,129 M. vom Brande zu Herbstein am 27/8. September 1880,
21,691 M. 74 Pf. vom Brande zu Herchenhain(durch
Blitz entstanden) am 3. April 1880, 15,526 M. 95 Pf. vom 0 Brande zu Lang⸗Göns am 18. Nov. 1880, und 15,290 M. 50 Pf. vom Brande zu Rendel am 2. Sept. 1880). Zur
Deckung sollen auf je Einhundert Mark Versicherungs⸗
kapital, das nach dem Stande am Schlusse von 1880
in der Provinz Oberhessen 247,588,080 M. beträgt,
12 Pfennig Beltrag ausgeschlagen und in Einem Ziele, cn. in den ersten fünfundzwanzig Tagen des Monats Juli erhoben werden.
— III. Ordensverleihungen. hen bel IV. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tratzen fremder Orden.
V. Namensveränderungen.
VI. Dienstnachrichten. Es wurde: dem ev. Pfarrer Seriba von Burkhards die Pfarrstelle zu Alt-Buseck über⸗ tragen; der auf die ev. Pfarrstelle zu Zotzenbach präs. Pfarrer Seeger zu Seckmauern bestätigt; dem ev. Pfarr⸗ amts⸗Cand. Brand aus Ober-Hilbersheim die Pfarrstelle zu Stadecken, dem 2. ev. Pfarrer Weber zu Ober-Nos bach
zu Wachenheim eine Lehrerstelle zu Dittelsheim über— tragen; der auf die Lehrerstelle zu Utphe präs. Schul⸗ amtsasp. Neumann aus Langsdorf bestätigt; dem Schul⸗ amtsasp. Schnellbacher aus Lützel⸗Wiebelsbach die Lehrer— stelle zu Dornberg übertragen
VII. Dienstentlassungen.
VIII. Ruhestandsversetzungen. Der Kreisbauaufseher Wahl zu Gießen, der Bauaufseher Müller zu Offenthal und der Bauaufseher Maisenbach zu Langen wurden auf Nachsuchen temporär, der Schullehrer Imgrund zu Hain⸗ grund, der Schullehrer Würth zu Biblis und der Schul- lehrer Reinheimer zu Gimbsheim auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.
IX. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die franz. reform. Pfarrstelle zu Neu⸗Isenburg, Gehalt 1156 M.; das Präsentationsrecht steht der ev. Kirchengemeinde Neu⸗Isenburg zu. Die ev. Pfarrstelle zu Schornsheim, Gehalt 3448 M.
der Oberhessischen Eisenbahnen betr. Darmstadt.
die Pfarrstelle zu Bernsburg übertragen; dem Schullehrer Wolf zu Vilbel eine Lehrerstelle zu Lampertheim über⸗ tragen; der Heizer bei der Main⸗Neckar⸗Vahn Pfeiffer zu Frankfurt zum Locomotivführer befördert; der prov. Helzer bei der Maln- Neckar-Vahn Heyder zum Heizer, 9 der prov. Heizer Zimmer zum Heizer, der prov. Wagen— * wärter Preiß zum Wagenwärter ernannt; der auf die Lehrerstelle zu Rimbach präsentirte Schulamtsasp. Adam
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aut Klein-Bleberau bestätigt; dem Schullehrer Bauer
herkömmlicher Weise begangen werden wird.
Berlin, 16. Mai. nehmigte den Gesetzentwurf üb des Rauminhalts der Gefäße in zweite
Die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth gehen am 17. d. Mts. auf Ein⸗ ladung der Königin von England von Mainz aus über Köln und Vlissingen nach Windsor um von dort mit der Königin nach Balmoral zu reisen, woselbst das Geburtsfest der hohen Regentin in
Der Reichstag ges 7*
er die Bezeichnung genannte Blatt—
r Lesung zeiamte bereits die
nach den Anträgen der Commission. Bei der dritten Lesung der Vorlage über zweijährige Budget- und vierjährige Legislatur Perioden erklärte Staats-Minister v. Bötticher, daß der Bundesrath dem Beschlusse zweiter Lesung wegen Einberufung des Reichstages alljährlich im October nicht zustimmen könne. Dieser Beschluß wird gleichwohl in namentlicher Abstimmung mit 147 gegen 132 Stimmen angenommen und die Verlangerung der Legislaturperioden auf vier Jahre mit 153 gegen 122 Stimmen genehmigt. Bei der Abstimmung über das Gesetz im Ganzen wird die Vorlage des zweijährigen Etats und der vierjährigen Legislaturperiode nahezu ein⸗ stimmig abgelehnt. Die Resolution Rickert's
— Die Regierungsblätter Nr. 11 und 12 lun 9 der Reichsetat v enthalten: Bekanntmachung, das zwischen Hessen wurde r e wonach der 1 4 vor und Preußen wegen Herbeiführung überein⸗ den Etats der Einzelstaaten festzustellen ist.— stimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fischerei abgeschlossene Ueberein— kommen betr. und das Gesetz, die Anwendung u I 1 der für die Civildiener bestehenden Bestimmungen Lesung des Handelsvertrags mit China, nahm auf die übernommenen Beamten und Bediensteten
17. Mai. Der Reichstag genehmigte in erster und zweiter Lesung unverändert die elsaß⸗loth⸗
ringische Eisenbahn-Anleihe, erledigte die erste
in dritter Lesung die§§ 1—5 und 7 des Aich⸗ gesetzes an und wies den§ 6 nochmals an die Commission zurück.
Leipzig. Der„Hannov. Cour.“ erfahrt, daß man in Berlin die Angelegenheit wegen Verhängung des kleinen Belagerungszustandes über Leipzig und Umgegend unablassig fest im Auge behalten und mit den saͤchsischen Behoͤrden die nöthigen Verhandlungen gepflogen hat.„Es wird uns glaubhaft versichert“— schreibt das f„daß auf dem hiesigen Poli— Liste Derjenigen festgestellt


