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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeden.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, D
Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bel größerem Tabellen Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,
oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein
Beleg kostet 9 Pf. werden stets per Post nachgenommen. ——
Zu publiciren ist aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 1: Gesetz, die Pfändung
Amtlicher Theil.
Steuerexecutions⸗ und in dem administrativen Veitreibungsverfahren betreffend.
Ungarn wegen
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laufenden Jahres mittelst unserer Versügung in Nr. 94 des des Innern und der Justiz vom 3. August laufenden Jahres kommen und soll mit diesem Verfahren hauptsächlich bezweckt werden, die Kosten eines besonderen dabei bemerken, daß eine desfallsige Bekanntmachung
Reg ierungsblatt im Großherzoglichen Regierungsblatt erschienen,
Erhebung und Umlagen d. h. für das erste Vierteljahr 1881 nicht stattzufinden. anschlägen vorgesehenen Ziels Umlagen für 1881/82 zu erfolgen hat.
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Das Reichsgesetzblatt Nr. 2 enthält: Verordnung, betreffend die Kaution des Rendanten der Bureaukasse beim * Beglaubigung der von öffentlichen Behörden und Beamten ausgestellten d waltungsbehoͤrden de. im deutschen Reich und Oesterreich Ungarn, deren Urkunden einer Beglaubigung nick
Zur Bestreitung der
Indem wir Ihnen dies mittheilen und erscheinen wird, beauftragen wir Sie, sobald diese Bekanntmachung i Verrechnung dieses Ziels Umlagen das Erforderliche zu veranlassen. sonstige Ausschläge unter den Rubriken 54, 55 ꝛc.
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Betreffend: Die Voranschläze der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1881/82.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogl Bedürfnisse der Gemeinden im ersten Vierteljahr 1881 soll, Oberhessischen Anzeigers mitgetheilten Ausschreibens Großherzoglichen Ministeriums ein Viertheil, also ein Ziel der 1880 r Umlagen zur Erhebung
angeordnet,
Selbstverständlich erscheint es,
Dr. Braden.
„ Betreffend: Die Annahme von Ehrenge schenken von Seiten öffentlicher Diener.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an sämmtliche
Nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums wir hiermit zu Ihrer Kenntuiß und empfehlen Ihnen, die Lehrer t
Zu Nr. M. d. J. 2381. Betreffend: Die Annahme von Ehrengeschenken von Seiten öffentlicher
des Innern und der Justiz,
Dr. Braden
— Diener.
n dem nichtgerichtlichen Beitreilbungs
oder beglaubigten Urkunden.
t bedürfen.
ichen Bürgermeiste reien des
wie dies nach dem
nicht zur Vorsehung zu kommen hatten, hat daß die Verrechnung des fraglichen in den rubricirten Vor⸗
verfahren, ins besondere in dem
Innern. Vertrag mit Oesterreich⸗ betreffend diejenigen obersten Ver⸗
Reichsamt des Bekanntmachung,
Februar 1881.
Kreises.
unterm 7. August
Friedberg den 15.
Ihnen bereits
Ausschlags für das erste Vierteljahr 1881 demnaͤchst im Großherzoglichen
wegen
In den wenigen Fallen jedoch, in welchen für 1881/82
auch eine Erhebung c.
Friedberg den 12. Februar 1881.
Schulvorstände des Kreises. Abtheilung für Schulangelegenheiten, bringen
hiernach entsprechend zu bedeuten und sich selbst darnach zu bemessen.
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Darmstadt am 24. Januar 1881.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großh. Kreisschulcommissionen. 2
Durch unser Ausschreiben vom 11. September 1876 zu Nr. maligen Großherzoglichen Oberstudiendirection vom Geburtstagen der Lehrer oder ähnlichen Veranl beizulegen sei, welche ohne spezielle Erlaubniß des betreffenden Groß! neuerdings zu unserer Kenntniß gekommen, daß noch fortwährend bei jahr u. a., in manchen Gemeinden von diesen angenommen werden.
Ein an starker Verkrümmung des Rückgrates leidender und in Folge dessen Kosten der Kreiskasse bei einer braven Familie! angemessene Entschaͤdigung bei sich aufzunehmen,
Friedberg den 13. Februar 1881.
Seiten der Schüler der Volksschulen Geschenke Indem wir Ihre Ausmerksamkeit hierauf richten, geben wir der bestimmten Erwartung
entschiedenen Eintreten gelingen werde, die fragliche Ungehöoͤrigkeit alsbald und auf die Dauer abzustellen. 8 frag a 9
S. 12,618 St. D.
M. d. 18. Mai 1863 zu Nr. O.
2825 in
an Geld
Knorr. Bekanntmachung.
n Kost und Pflege gegeben werden.
(Amtsblott Nr. 13) ist das Ausschreiben der vor⸗
Erinnerung gebracht worden, wonach auch den
assungen von Seiten der Schüler überreichten Geschenken der Charakter von Ehrengeschenken herzoglichen Ministeriums nicht angenommen werden dürfen. alljährlich wiederkehrender Veranlassung, wie z. B. Weihnachten, Neu⸗
Trotzdem ist
oder Naturalien den Lehrern gebracht und von Ausdruck, daß es Ihrem
de Beauclair.
arbeitsunfähiger Mann im Alter von 32 Jahren soll auf Personen, welche geneigt sind den Unglücklichen gegen
wollen ihre Absicht bei der nächsten Großherzoglichen Bürgermeisterei kundgeben.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Indem wir Sie beauftragen die vorstehende Bekanntmachung in Ihren Gemeind ben wir Ihnen auf, uns etwaige Anmeldungen unter gleichzeitiger Aeußerung über den erhaltnisse des sich Meldenden berichtlich anzuzeigen.
Friedberg den 13. Februar 1881.
Es wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht, a versetzt und der Amtsgerichtsdiener Wilhelm Dreher von Bingen als solcher am hiesigen Amtsgericht Allerhoͤchsten Orts ernannt und
in seinen Dienst eingewiesen worden ist. Friedberg den 14. Februar 1881.
Bekanntmachung. daß der Amtsgerichtsdiener
en ortsüblich zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, Leumund, die persoͤnlichen, Familien- und Vermoͤgens⸗
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Friedrich Bechtold dahier in den Ruhestand
heute
Großherzogliches Amtsgericht Friedberg.
Sellheim.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Militärdienstnachricht. Im
der Sec.⸗Lieut. v. Hirschfeld zum Prem. Lieut. befördert.
Berlin, 14. Febr. Das Abgeordnetenhaus nahm nach unerheblicher Debatte in dritter Lesung die Gesetzentwürfe, betreffend die gemeinschaft lichen Holzunzen, das Pfandleihgewerbe und die Secundärbahnen an und verwies die Rhein-Nahe Bahn⸗Vorlage nochmals in die Commission.—
15. Febr. Das Haus nahm das Competenz gesetz in der Schlußabstimmung au und erledigte eine Reihe kleinerer Vorlagen. Die Eisenbahn Commisston beschloß, der Staatsregierung die Ermächtigung zur Legung des zweiten Geleises der Rhein-Nahebahn und einen bez. Credit von 3,750,000 M., sowie ferner die Ermaͤchtigung zum Ankaufe der Rhein-Nahebahn zum Course von 15 pCt. zu ertheilen.
— 15. Febr. Der Reichstag wurde heute durch den Grafen zu Stolberg Wernigerode mit einer Thronrede eröffnet. Als Vorlagen
werden angekündigt: Erhoͤhte Steuer-Einnahme durch Reichs-Stempel und eine Brausteuer, so⸗ dann ein Gesetzentwurf über die Versicherung der Arbeiter gegen die Folgen von Unfaͤllen, welcher einem in der Kreisen der Arbeiter wie der Unternehmer gleichmaͤßig empfundenen Be dürfniß zu entsprechen bezwecke, ferner ein Ge— setz- Entwurf über die Versorgung der Hinter bllebenen von Reichsbeamten, weiter ein Geseß gegen die Trunkenheit, Wiedervorlage des Ge setzes über Abänderungen verfassung, welche die Feststellung des Reichshaushaltsetats
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