Ausgabe 
16.8.1881
 
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M. 1.60 1.80, 1 Huhn M. 1.80 2, 1 Ente M. 3, 1 Taube 50 Pf., 1 Capaun M. 2.3080, 1 Gans M. 48.

Mainz, 12. Aug. Marktpreise. Kartoffeln 100 Kilo M. 8.50 9.00, Heu per Ctr. M. 4.00 4.50, Stroh per Ctr. M. 3.25 3.50, Butter ½ Kilo 90 Pf., Butter in Parthien 70 75 Pf., Eier ½ Hundert M. 1.15 bis M. 1.20, Handkäse 5 7 Pf., Rothkraut 25 bis 30 Pf., Weißkraut 10 15 Pf., Blumenkohl 30 bis 35 Pf., Wirsing 6 10 Pf., Zwiebel ½ Kilo 8 bis 9 Pf., 1 Gans M. 4.505., 1 Ente M. 1.80 2.00, 1 Hahn M. 1.00 1.50, 1 Huhn M. 1.00 1.50, 1 junge Taube 35 45 Pf. Viehmarkt. Ochsen 1. Qual. M. 64., 2. Qual. M. 56 60., Kühe 1. Qual. M. 54 bis 56., 2. Qual. M. 45.50., Kälber das Pfd. 50 Pf., Schweine das Pfd. 5864 Pf.

Wechselstempelmarken dürfen nach dem 31. Aug. nicht mehr in der seitherigen Weise entwerthet werden. Bis jetzt geschah Dies so, daß auf die Marken beim Datum des Cassationsvermerks der Monat in Ziffern ausge drückt wurde, z. B. 9./8. 81. Für die Folge muß es heißen 9. August 1881. Bei Wechselstempelmarken, welche auf den Wechseln nicht nach dieser Vorschrift entwerthet sind, tritt die gesetzliche hohe Strafe der Stempeldefrau dation ein.

Von jetzt ab können auch nach den britischen Colonien Vietoria, West⸗Australien, Neuseeland und Vandiemens land durch die deutschen Postanstalten Zahlungen bis zum Betrag von 210 Mark im Wege der Postanweisung ver mittelt werden. Der einzuzahlende Betrag ist in eng lischer Währung anzugeben; die Umrechnung in Mark währung erfolgt durch die Einlieferungs-Postanstalt. Die Gebühr beträgt 50 Pf. für je 20 M. oder einen Theil von 20 M., als Minimum jedoch 1 M. Die Postan weisung muß den Namen und mindestens den Anfangs- buchstaben eines Vornamens bezw. die Bezeichnung der Firma des Empfängers, sowie die genaue Angabe des Wohnortes desselben enthalten. In gleicher Weise ist

auf dem Abschnitt der Postanweisungen der Absender zu bezeichnen. Zu weiteren schriftlichen Mittheilungen darf weder die Postanweisung noch der Abschnitt derselben be

nutzt werden. Es können somit von jetzt ab Postan⸗ welsungen nach dem gesammten Britisch-Australien durch die deutschen Postanstalten vermittelt werden.

Literarisches.

Daheim. Nr. 46 enthält: Die Ungeliebten.(Forts.) Schattensplel an der Wand. Von B. Genzmer. Beobachtungen am Terrarium. Von J. Stinde. Am 16. August 1870. Gedicht von G. Herrmann. Fan⸗ faro! Eine Episode aus der Schlacht bei Mars la Tour. Von H. Ferschke. Die Stadt desTrompeters von Scheffel. Von H. Blum. Mit 4 Illustr. Das funf⸗ zigjährige Jubelfest der vereinigten norddeutschen Lieder tafeln zu Bremen. Von L. Ties meyer. Am Familien tische: Das Gericht der Barfüßigen. Gesundheits rath. Mit 2 illustr. Beilagen. Umschau in fernen Landen. In unserer Spielecke.

Geld⸗Caurs. Frankfurt am 13. August 1881.

20 Frankenstücke. M. 16 2528

do. in/ 5 16 2327 Englische Sovereigns. 20 3742 Russische Imperiales. 16 6873 Ducaten. 3 9 5559

N al mareo. 9 5863 Dollars in Gold. 42023

Brodpreise vom 16. August bis 1. September. Nach eigener Angabe der Bäcker. Für Friedberg, Bad-Nauheim und Butzbach unverändert.

Fleisch⸗ ꝛc. Preise vom 16. August bis 1. Sept. Nach eigener Angabe der Metzger.

Für Friedberg, Bad-Nauheim und Butzbach

unverändert.

Pfennig ⸗Sparkasse.

Sammelstellen. Einlagen. Betrag. WMW. Uebertrag vom 6. Aug. 9147[4453 55 1. C. Bindernagel. 55 28 2. W. Bernbeck 172 80 95 3. Ph. Billau. 106 59 4. Th. Kranz 5 107 60 20 5. H. Flaschenträger. 98 52 20 9685 4733 90

NB. Uebertrag Einleger 765.

Neue Einleger 9.

Gesammt⸗Einleger 774.

Friedberg den 13. August 1881.

Haupt⸗Sammelstelle: Vorschuß⸗ und Credit-Verein, e. G.

An die Herren Bürgermeister des Kreises. Formular zur Einquartierung

(Liste: Titel und Einlagen, Quartierbillette) ist vorräthig. Carl Bindernagel.

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Bekanntmachung.

Die Offenlegung des Grundbuchs und der Karten der Gemarkung Rödgen im Kreise Friedberg.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Rödgen nebst den dazu gehörigen Karten auf dem Gemeindehause zu Rödgen offen gelegt worden ist. Die Karten sollen dazu dienen, sich leichter im Flur- und Grundbuche zurech zufinden und Verwechselungen zu verhüten.

Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großh. Bürgermeister der Gemeinde Rödgen Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feld geschwornen entdeckt werdenden sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen Denjenigen, welche sich bei der Angabe des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und insofern dies nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist Großher⸗ zoglichem Gerichtsschreiber des unterzeichneten Amts gerichts die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst ein getragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt haben.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Burger meister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unter zeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.

Zugleich werden Diejenigen, welche die in Gemäßheit des Artikels 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigenthums de. betr., beige fügten Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von 6 Monaten bei dem unter zeichneten Gerichte zu stellen und wenn dies ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.

Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 20. Dezember 1881 zu Ende.

Bad⸗Nauheim am 18. Mai 1881.

Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim. Allwohn. Schütz

2133 Gerichtsschrelber.

Schlackensand und Schlackenmehl

kann von jetzt ab jederzeit in beliebigen Quantitäten zu nachstehenden Preisen bezogen werden: ab Margarethenhütte, Station Gießen: Schlackenmehl M. 30. per Doppelwaggon, Schlackensand M. 10. 1 ab Main⸗Weser⸗Bahn, Station Lollar: Schlackenmehl M. 20. per Doppelwaggon, Schlackensand M. 5. 1 raneo Waggon der betreffenden Statlonen. 2666(Gebrüder Buderus.

Birnen-Versteigerung.

Die Birnen auf der StraßeHessenbrücker Hammer Butzbach sollen Dienstag den 16. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, am Griedeler Weg, Abtheilung 106 beginnend, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werden den Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werden.

Friedberg den 12. August 1881.

Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg.

2773 eee Versteigerung. 2811 Mittwoch den 17. August, Vormittags 11 Uhr,

soll auf dem hiesigen Rathhause die ehemalig Waas'sche Scheuer nebst einem Garten an den Meistbietenden ver steigert werden. Das Anwesen liegt an der Haagkstraße und eignet sich sehr gut zu einem Bauplatz.

Die Bedingungen werden vor der Versteigerung öffent lich bekannt gegeben und wird noch besonders bemerkt, daß dem Meistbietenden bei annehmbarem Gebot sofort die unwiderrufliche Genehmigung ertheilt werden soll.

Friedberg den 13. August 1881.

Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg. Seri a.

Arbeits-Versteigerung. 2810 Samstag den 20. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Schulsaal zu Massenheim nachbenannte Arbeiten öffentlich in Accord gegeben werden:

M. Pf. Zimmerarbeit, veranschlagt zu 271 68 Dachdeckerarbeit 344 35 Schlosserarbeit 4 80 Schreinerarbeit 59 80 Weißbinderarbeit 220 80 Vilbel, 13. August 1881.

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Mobilien-Versteigerung.

Donnerstag den 18. August, Vormittags 9 Uhr an⸗ fangend, läßt Unterzeichnete freiwillig versteigern: 1 Kuh, 1 noch neues Kuhgeschirr, 1 Wagen, 1 neue Apfelmühle, 1 Kelter, 33 reingehaltene Weinfässer, etwas Kuͤferhandwerkzeug, etwas Daubholz, 8 Wirth⸗ schaftstische, 10 dergleichen Bänke u. Stühle, 4 voll⸗ ständige Betten, 2 Spiegel, 1 Schreibpult, 2 Kleider⸗ schränke, 1 Küchenschrank mit Aufsatz und ver⸗ schiedenes Küchengeräthe, 1 Waschbütte, verschledene Kleidungsstücke und Weißzeug, sowie noch sonst allerlei nützliche Hausgeräthschaften. Nieder-Wöllstadt. Wittwe Leichner 2803 imDarmstädter Hof.

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