Ausgabe 
16.8.1881
 
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5 Lubcktrk Mit Rücksicht auf den früheren ritdberg. Kenntniß, daß mit dem 20. dieses Monats die Jagd auf Feldhü Nr Friedberg den 15. August 1881.

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1881.

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Dienstag den 16. August.

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Oberhessisc

er Anzeiger.

Wird hier und in Naubeim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Rreisblatt für den Kreis Friedberg.

J Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Amtlicher Theil.

Das Reichsgesetzblatt Nr. 22 enthält: Vertrag mit Oesterreich-Ungarn wegen Ausdehnung des Vertrags vom 25. Februar 1880 über die Beglaubigung öffent⸗

licher Urkunden auf Vosnien und die Herzegowina.

des Vertrages mit Oesterreich-Ungarn vom 13. Juni 1881 einer Beglaubigung nicht bedürfen.

Bekanntmachung, betreffend diejenigen Behörden ꝛc. in Bosnien und in der Herzegowina, deren Urkunden auf Grund

Bekanntmachung, betreffend ein Nachtragsverzeichniß derjenigen Vehörden

im Deutschen Reich, deren Urkunden auf Grund des Vertrags mit Oesterreich-Ungarn vom 25. Februar 1880 einer Beglaubigung nicht bedürfen.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die frühere Beendigung der Heegzeit für Feldhühner im laufenden Jahr.

g ht auf ö Eintritt der Fruchterndte im laufenden Jahre hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz bestimmt, daß die Heegzeit für Feldhühner im laufenden Jahr mit dem 19. August endigt.

Wir bringen daher zur öffentlichen hner allgemein eröffnet ist.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein⸗ jährigen Dienst ist bei Verlust des Aurechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver⸗

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von hoheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗ ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SF. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen.

Darmstadt im December 1878.

Fr wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse 1 aangegeben wird. bermonie⸗ 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: u. Geburts

5. Heller.

zeugniß; b ein Einwilligungs-Attest des Vater der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen

s oder Vormundes mit

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende: Spamer.

Deutsches Reich.

Friedberg. S. K. H. der Großher zog mit allerhöchster Familie werden bestem Vernehmen nach in der zweiten Woche des September auf etwa 8 Tage in hiesigem Schlosse Wohnung nehmen.

Sbander

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Berlin. DerReichs-Anz. meldet die ß. Ernennung des Staatsministers Grafen v. Eulen 8 burg zum Oberpräsidenten von Hessen-Nassau 7 und v. Schlieckmann's zum Unterstaatssecretär im Ministerium des Innern. 2 0 14. Aug. Fürst Bismarck ist heute wohl 7 behalten wieder hier eingetroffen. K Ausland. Großbritannien. Innsbruck, 13. Aug.

Der Kaiser ist gestern Nachmittag hier einge troffen und unter dem Jubel der Bevölkerung in die Stadt eingezogen.

g Dänemark. Kopenhagen. Nach der

National-Tidende geht das königliche Schiff Danebrog am 16. August nach Königsberg oder einen anderen Ostseehafen, um das daͤnische Königspaar nach Petersburg überzuführen, wo dieses bis gegen September einen Besuch abzu statten gedenkt.

e 13. Aug. Im Folkething griffen die Führer der Opposition bei der ersten Lesung des Finanzgesetzes das Ministerium auf das heftigste au, weil es nach dem Ausfall der Wahlen nicht zurückgetreten sei. Der Conseil⸗ Präsident erwiedert: Unsere Verfassung begründet

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keine parlamentarische Regierung. Die Pflicht des Ministeriums ist, zu verbleiben, um die Gleichberechtigung des Landesthing gegenüber dem Folkething zu behaupten. Daß das Fol kething diese Gleichberechtigung nicht anerkenne, sei die Ursache des jetzigen Conflictes.

Schweden. Stockholm. General-Feld marschall Graf Moltke erhielt vom Konig die Jusignien des Seraphinen-Ordens.

Frankreich. Paris. Eine Meldung der Agence Havas sagt: Nachdem mehrere Re⸗ gierungen Erhebungen über den Schaden ihrer Landesangehörigen bei der Einnahme von Sfax veranstalteten, sandte auch die französische Re gierung einen Agenten, um die summarische Enquete des Generals Logerot zu vervollstän digen. Es verlautet, zur wirksamen Unter drückung des Marodirwesens werden die Mili tärbehörden die Stämme verantwortlich machen, welche in diesen Gegenden wohnen. Die Absicht, Susa zu besetzen, ist aufgegeben. Die Einwohner sandten dem Bey die Versicherung ihrer Treue. Einer Meldung aus Mecheria vom 8. zufolge ist Bu⸗Amema in Ain Sofra mit einer fllegen den Colonne von 1200 Mann Infanterie, 4 Reiter Schwadronen und einer Abtheilung Geschütze. Er sollte in der Nacht vom 8. zum 9. August von Ain Sofra abgehen.

13. Aug. In einer gestern zu Belleville gehaltenen Versammlung berichtete Gambetta über sein Mandat. Er wies die Beschuldigung zurück, daß er die Dictatur gewünscht habe.

Die auswärtige Politik, sagt er, ist Frankreichs würdig. Frankreich hält seine Hände vollkommen frei; es bevorzugt Niemand in dem europäischen Concert; es stellt sich gleich gut mit alleu. Frankreich betrachtet sich nicht als isolirt, aber als frei von allen tollkühnen, eifersüchtigen Be⸗ strebungen. Der Tag wird einst erscheinen, an dem die aufgestellten Probleme des Völkerrechts durch den Sieg des friedlichen Geistes gelöst werden können. Es scheint zwar, nur das Schwert könne jetzt die Frage entscheiden; die Gerechtig keit ist aber auch Etwas. Ich hoffe, daß wir einst kraft der Majestät des Rechts die von uns getrennten Brüder wieder sehen werden. Diese Worte riefen stürmischen Beifall hervor, ein lang andauerndes Bravorufen.

Großbritannien. London, 12. Aug. Das Unterhaus beendete heute die Berathung über die von dem Oberhaus gemachten Abän derungen zu der irischen Landbill. Die Vorlage wurde sofort dem Oberhause zugesandt.

13. Aug. Das Oberhaus stellte alle wichtigen Amendements mit großer Majorität wieder her, so daß Lord Granville erklärte, er wolle dem Hause Zeit ersparen und daher keine Abstimmung verlangen, die Regierung behalte sich jedoch alle Rechte vor. Granville bedauert die Beschlüsse der Opposition, die weder durch die Wichtigkeit der Frage noch durch die Majo⸗ rität der Volksvertreter sich beeinflussen ließ. Lord Salisbury, überrascht von dem Tone Granville's, erklärt, das Haus habe nur gesucht,