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Ving den 16. Juli M 83.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 8 1 3 2 ECErscheint dreimal woͤchentlich und zwar Dienst Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. i 75 ustag
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Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf.
3592 5„ bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conko bei uns haben)
„ welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat der Mannheimer Versicherungs-Gesellschaft die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe, beschränkt auf die Branche der Transport-⸗Versicherung, im Großherzogthum Hessen ertheilt.
Betreffend: Die Regulirung des Abdeckereiwesens in dem Kreise Friedberg. Friedberg den 14. Juli 1881. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 24. vorigen Monats, Kreisblatt Nr. 75, sehen wir nunmehr Ihrem Berichte nebst dem Protokoll des Gemeinderaths binnen 8 Tagen entgegen.
5 Dr. Braden. Betreffend: Den Voranschlag des evangelischen Centralkirchenfonds für 188/82, hier die pro 1881 auf
5 die Localkirchen⸗ und milden Stiftungsfonds ausgeschlagenen Umlagen. Friedberg den 14. Juli 1881. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises. 8 Wir beauftragen Sie, für baldige Auszahlung der in nachstehend abgedrucktem Auszuge genannten Beträge an den Rechner des evan— gelischen Centralkirchenfonds, F. Lauteschläger in Darmstadt, zu sorgen. Dr. Braden. Büdesheim M. 166.29, Butzbach, Kugelhausfonds, M. 59.23, Fauerbach v. d. H., Kirche, M. 22.70, Florstadt M. 836.17, Friedberg, pia corpora, M. 200., Jroß Karben, Kirche, M. 84.61, Klein-Karben M. 3.62, Langenhain M. 26.90, Münzenberg M. 6.16, Nauheim M. 5.57, Nieder ⸗Erlenbach M. 130.24, Nieder⸗Eschbach
N. 36.15, Nieder⸗Weisel M. 26.74, Ober⸗Eschbach M. 20., Ober-Rosbach M. 51.4, Ostheim M. 7.5, Reichelsheim M. 156.86, Rendel M. 239,92, Rodheim M. 4.69, Schwalheim M. 291.62, Staden M. 191.47, Trats⸗Münzenberg M. 26.93, Weckesheim M. 18.40, Wohnbach M. 135.85.
Bekanntmachung. 5 Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wegen Umbaues des Gewölbes der Wegeunterführung der Vicinalweg von Bad⸗Nauheim nach Schwalheim bis auf Weiteres für geladene Wagen gesperrt ist. Friedberg den 14. Juli 1881.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
e kanntmachung. Die mit Bekanntmachung vom 23. April 1881, cf. Oberhessischer Anzeiger Nr. 49, für die Orte Pohl-Göns und Kirch-Gons ungeordnete Hundesperre ist aufgehoben. i 0 3 Friedberg den 12. Juli 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach§. 12 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Provinzialausschuß während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien hält. Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen ur Verhandlung gelangen, dagegen wird der Lauf der gesetzlichen Fristen dadurch nicht unterbrochen.
Gießen am 12. Juli 1881. Der Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen. Dr. Boekmann, Provinzialdirector.
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0 Bekanntmachung.
betreffend: Die Viehpreisvertheilung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen pro 1881. 5 f Die diesjährige Preisvertheilung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen soll zu Schotten am Donnerstag den 8. September kattfinden. Es können Preise erhalten: 1) Fohlen, mit Ausnahme von Saugfohlen, 2) Bullen, im Besitz von Privaten oder Gemeinden, ) Rinder, die sichtbar trächtig sind und junge Zuchtkühe, 4) Zuchtschweine und 5) Zuchtschafe. Vom Aussteller selbstgezüchtete Thiere werden
Zullen, Rinder, junge Zuchtkühe, Zuchtschweine und Zuchtschafe mindestens ein halbes Jahr. Die zu prämtirenden Thiere sollen ein gewisses lter haben und zwar müssen Bullen mindestens ein bis zwei Jahre, Zuchtschweine mindestens ein halbes Jahr alt sein. Fohlen, welche bis um Alter von zwei und ein halb Jahren noch nicht angespannt worden sind, erhalten den Vorzug. Bei Schafvieh soll das Reinvieh vor dem Schmeervieh den Vorzug erhalten. Es kann nur durchaus fehlerfreies, gut gepflegtes, wirklich preiswürdiges und den verlangten Leistungen itsprechendes Vieh prämiirt werden. Eigenthuͤmer von solchem Vieh, welchen wegen zu starker Concurrenz eine Praͤmie nicht verwilligt werden Hunte, erhalten, wenn sie über zwei Stunden herkommen, eine Wegentschädigung. Die Bewerber um Preise haben amtliche(ortsgerichtliche) nußfreie Bescheinigungen über die von den Thieren geforderten Voraussetzungen beizubringen. Die Preisbewerbung ist für alle Kreise der Provinz frei. Ein Dritttheil der verfügbaren Prämiirungssumme wird ausschließlich für Prämirung des Viehes der kleinen Grundbesitzer derwendet. Die Bestimmung, wer in diese Categorie zu rechnen ist, bleibt den Experten überlassen. Viehhandler sind von der Preisbewerbung tusgeschlossen, insofern sie nicht zugleich Züchter des zu prämiirenden Viehes sind. Ein Aussteller kann in ein und derselben Categorie nur einen Preis erhalten. Die Musterung der auszustellenden Thiere durch die Experten beginnt Vormittags 8 Uhr, bis zu welcher Stunde emmtliches Vieh an den bestimmten Plätzen aufgetrieben sein muß. Es kommen im Ganzen 1100 Mark bei dieser Preisvertheilung zur Verwendung. Zwei Dritttheile dieser Summe sollen zur Pramitrung von Vieh der Vogelsberger Race verwendet werden. Die Groͤße der enzelnen Preise wird von den Preisrichtern bestimmt. Das schönste Rind Vogelsberger Race erhalt ein Halsband nebst Glocke. Friedelhausen am 8. Juli 1881. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
14 öher prämiirt als angekaufte. Letztere müssen eine bestimmte Zeit im Besitze des Bewerbers sein und zwar Fohlen mindestens ein Jahr; 6 pr gekauf 2 b d 8 Jahr;
1 Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizuͤgigkeitsgesetzes: Fr. Erust Daniel Meyer von Salz— hrhalden, Melchior Schmidt von Bellings, August Fr. Stephan von Elsten, Friedrich Knappstein von Barmen, Fritz Trümper von Neu-Bremen, Hristian Meyer von Linden.— Wegen Bettels bestraft: Heinrich Ruppenthal von Köddingen, Michael Bardua von Speyer, Bernhard Schmidt
f in Schmalnau, Karl Friedrich Krüger von Lenzen, August Grun von Kolzenheim, Philipp Bierau von Daubringen.
ö Deutsches Reich. Lindau, 14. Juli. Der Kaiser ist in Be-Excessen betheiligten. eczechischen Studenten einen 1 Frankfurt, 13. Juli. Der Fürst von gleitung der großh. badischen Familie unter von allen oͤsterreichischen Untversitäten, drei von Serbien ist heute hier angekommen und im Jubel und Salutschüuͤssen Nachmittags von der der zrager Universität für immer und drel auf Kussischen Hof“ abgestiegen. Mainau aus hier eingetroffen. Er ist alsbald mehrere Semester zu verweisen, mehreren anderen Kiel, 24. Juli. Das englische Geschwader, nach Rosenheim weiter gereist. Rügen zu ertheilen. 8 bilches bisher in der Ostsee manövrirte, passirte Ausland. Belgien. Brüssel, 18. Juli. Kammersitzung. ente Morgen den Fehmarn-Belt und lief Mittags Oesterreich-Ungarn. Prag. Der aka- In der Debatte über die Wahlreform erklaͤrte h die Kieler Bucht ein. demische Senat beschloß von den bei den letzten Janson im Namen seiner Freunde, daß sie, auf
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