9 1 1 f
N. 3.— 3.25— Frucht⸗Markt.
do. T„ 16 13—17 Englische Sovereigns. 5„ 20 33—38 Russische Imperlales.„ 16 67—72 Ducaten. 8„ 9 57—62
5 al maß,„ 9 5661 Dollars in Goldddsv„ 1 24 G. u. f.
1 Sammelstellen. Einlagen. Vetrag. W Uebertrag vom 5. Nov. 15887 8097 80 1. C. Bindernagel 72 44 15 2. W. Bernbeck. 170 86 10 3. Ph. Billau. 109 61 80 4. Th. Kranz. 98 5 28 5. H. Flaschenträger. 99 61 20 16435] 8408 30
Hahn M. 1.00— 1.50, 1 Huhn M. 1.00 1.50, 1 junge caube 40— 50 Pf., 1 Feldhuhn M. 1.70— 2.00, 1 Hase Waizen hiesiger N. 25.— 25.50, fremder M. 24.75—25.75, amerikanischer other Winterwalzen M. 00.00 00.00, Roggen, hiesiger und franz., M. 21.20—21.40, Gerste, pfälzer, M. 19.40 is 19.75, Franken M. 20.20— 20.50, Hafer eff. M. 15.75 8 17.25, Reps M. 29.00— 29.25, Rüböl eff, ohne Faß N. 30.10— 30.25, per Oetober mit Faß M. 30.1000. — Viehmarkt. Ochsen 1. Qual. M. 66., 2. Qual. N. 58—62, Kühe 1. Qual. M. 56., 2. Qual. M. 40. ois M. 50., Kälber das Pfd. 50 Pf., Schweine das bfd. 59—65 Pf.
Brodpreise vom 16. November bis 1. Dezember.
Nach eigener Angabe der Bäcker. Für Friedberg, Bad-Nauheim und Butzbach
unverändert.
Fleisch⸗ c. Preise vom 16. Nov. bis 1. Dezember. Nach eigener Angabe der Metzger.
Für Friedberg und Butzbach unverändert. Für Bad⸗Nauheim:
Per 1½ Kilo. Pf. M. Pf. Ochsenfleisch 60—Schweinefleisch— 64 Kuh⸗ oder Rindfleisch 50 Keil und Karre—— Kalbfleisch 50 Doörrfleisch—— Keil und Karre— Scolperfleisch—— Hammelfleisch 36 Geräucherter Speck 1— Keil und Karre— Schinken 1— Nierenfett 50 Leber- u. Blutwurst— 72 Hammelsfett— Schwartenmagen— 86 Schaaffleisch— Cervelatwurst 1 60 Fleischwurst 86 Bratwurst— 86 Schmalz, ausgel.,— 90
5 unausgel.,— 80
Ausnahmspreise. Bei W. Hanstein Kuh⸗ oder Rind⸗ 45 Pf., Hammelfleisch 40 Pf. Bei S. Löb Nierenfett 45 Pf. Bei A. Schimpf Kuh⸗ oder Rindfleisch 45 Pf., Hammelfleisch 36 Pf., Nierenfett 45 Pf., Servelatwurst
1 M. 20 Pf. Bei H. Aletter Servelatwurst 1 M. 30 Pf.
Gelb⸗Cours. Frankfurt am 12. November 1881. 20⸗Frankenstücke„„ n
Pfennig ⸗Sparkasse.
IB. Uebertrag Einleger 849. Neue Einleger 222 Gesammt⸗Einleger 871. Friedberg den 12. November 1881. Haupt⸗Sammelstelle: Vorschuß⸗ und Credit⸗Verein, e. G.
Aufgebot.
3479 Henrlette, verehelichte Wiltheiß, geb. Hübner, Elisabetha Hübner und Katharina Hübner von Ober⸗ Florstadt, sämmtlich unbekannt wo? abwesend, eventuell deren Leibeserben, haben spätestens im Termin Mittwoch, 30. November l. J., Vormittags 9 Uhr, ihre Rechte an den geringen Nachlaß ihrer zu Venedig verstorbenen Schwester Marie Hübner bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzumelden, als sonst der Nachlaß den Antragstellern Georg und Heinrich Carl Hübner von Florstadt über⸗ wiesen werde. Friedberg am 6. October 1881. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Herzberger. Hohenstein, Hülfs⸗Gerichtsschreiber.
Faseloche- Versteigerung
3790 Mittwoch den 16. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, zum Schlachten
Zucht tauglicher Faselochs
soll ein der hlesigen Gemeinde gehöriger,
geeigneter, sowie auch noch zur
auf dem Rathhause dahier meistbletend versteigert werden. Rödgen am 9. November 1881. f 1. 3 Großherzogliche Bürgermeisterel Rödgen. 3829 Nächsten Freitag den 18. d. Mts., Nachmittags b F 2 Uhr, soll ein der hiesigen Gemeinde gehöriger, sehr — 5 schwerer, zum Schlachten geeigneter Faselochs auf dem 3 500 Mark Gemeindehause dahier öffentlich melstbletend versteigert Je werden. 1 5 können aus der Kirchenkasse zu Schwalheim gegen Ver— Groß Karben den 12. November 1881.
Bekanntmachung.
Die Offenlegung des Grundbuchs und der Karten der Gemarkung Schwalheim im Kreise Friedberg.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neuerrichtete Grundbuch der Gemarkung Schwalheim nebst den dazu gehörigen Karten, welche dazu dienen sollen, sich leichter im Grundbuche zurechtzufinden und Verwechselungen zu verhüten, auf dem Gemeindehause zu Schwalheim offen gelegt worden ist. Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Lokale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großh. Bürgermeister der Gemeinde Schwalheim Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feld⸗ geschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden. Allen Denjenigen, welche sich bei der Angabe des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und, insofern dies nicht von Erfolg ist, ihre Anspruͤche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Ge⸗ richte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist dem Großh. Gerichts- schreiber des unterzeichneten Amtsgerichts die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grund— buchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Be⸗ sitzklage angestellt haben. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vesitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürger⸗ meister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist. Zu⸗ gleich werden Diejenigen, welche die in Gemäßheit des Artikels 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigenthums ze. betreffend, beige— fügten Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu sehen wuͤnschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von 6 Monaten bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte zu stellen und wenn dies ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen. Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 15. März 1882 zu Ende. Bad⸗Nauheim am 5. August 1881. Großherzogliches Amtsgericht Bad⸗Nauheim. Allwohn.
Schütz, 3141. OAGrerichtsschreiber. Bekanntmachung. 3830 Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des
Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Ludwig Christoph Rübsamen zu Gießen unterm heutigen Tage mit dem Eisenerz⸗Bergwerke„Maria“ in den Gemarkungen Butz⸗ bach und Nieder-Weisel, Kreises Friedberg, beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müssen bei Vermeidung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Berg⸗ werkseigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Situationsrisses bei der
Bergmeisterei Gießen Jedem gestattet.
Darmstadt den 10. October 1881.
Großherzogliche Obere Bergbehörde.
In Vertretung: Emmerling, Oberfinanzrath. Tecklenburg.
Bekanntmachung.
3831 Unter Bezugnahme auf die Art. 34 und 35 des Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Georg Kaiser zu Butzbach unterm heutigen Tage mit dem Eisenerz— Bergwerke„Zeus“ in der Gemarkung Butzbach, Kreises Friedberg, beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müssen bei Vermeidung des Ver— lustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den Bergwerkseigenthümer geltend gemacht werden. Während dleser Frist ist die Einsicht des Situationsrisses bei der Bergmeisterei Gießen Jedem gestattet. Darmstadt den 10. October 1881. Großherzogliche Obere Bergbehörde. In Vertretung: Emmerling, Oberfinanzrath. Tecklenburg.
Faselochs-Versteigerung.
Fischverkauf.
3846 Dienstag den 15. d. Mts. und an einigen folgen⸗ den Tagen werden gelegentlich des Ausfischens des großen Sammelteiches dahier Karpfen und andere Fische am Teiche selbst gegen Baarzahlung verkauft. Bad⸗Nauheim am 13. November 1881. Großherzogliche Badedireetion Bad-Nauheim. Jäger. Li 5 e ieferung von Kleidern. Für die Pfleglinge des hiesigen Versorgungshauses sollen Winter-Anzüge für die Knaben, bestehend in Jacken, Hosen und Westen, sowie Röcke für die Mädchen von gutem Wollenstoff angeschafft werden und sind Lieferungs⸗ Angebote schriftlich unter Beifügung von Mustern und Angabe des Preises und zwar: a. Für einen vollständigen fertigen Knaben-Anzug, oder b. für den Meter des dazu zu verwendenden Stoffes sowohl, als des Futterzeuges, beides mit Angabe der Breite, und c. für den Meter wollenen Mädchen-Rockstoffes bis spätestens Donnerstag 17. d. Mts., Mittags 12 Uhr, einzureichen. Friedberg, 12. November 1881. Für die Armen⸗Commission: Der Bürgermeister
3845 Se rg.
Bekanntmachung.
Die Ergänzungswahl eines Mitgliedes des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde zu Friedberg betr. Die Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes des Vorstandes der israel. Religionsgemeinde zu Friedberg an Stelle des Herrn Emanuel Löb soll nach Maß⸗ gabe der Wahlordnung vom 14. Juni 1872
Freitag den 18. November 1. J., Vormittags von 9 bis 12 uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr,
in dem Rathhause zu Friedberg stattfinden.
Alle Diejenigen, welche zur Theilnahme an dieser Wahl berechtigt und in die von dem Vorstande unterm 13. November l. J. aufgestellte Liste aufgenommen sind, werden hiermit eingeladen, sich zur Ausübung ihres Wahlrechts um die vorbemerkte Zeit in dem Wahllocale einzufinden. Die in dieser Liste als Steuerrestanten bezeichneten Personen können jedoch zur Wahl nur dann zugelassen werden, wenn sie durch Vorlage ihrer quittirten Steuerzettel nachweisen, daß sie das letzte fällig gewesene Ziel der israel. Gemeindesteuer bezahlt haben.
Bemerkt wird noch, daß gemäß§ 8 der Wablord— nung nur solche Stimmzettel angenommen werden können, welche von den vorbereiteten Stimmzetteln gezogen und im Wahllocale geschrieben worden sind, außerhalb des Locals geschriebene Stimmzettel werden nicht berück—
sichtigt. Friedberg den 10. November 1881. Der Wahl-Commissär Maher, 3834 Kreisamtsgehülfe.
Haarbalsam.
Bestes Mittel um das Wachsthum der Haare zu fördern und das Ausfallen derselben zu verhindern. In Flac. à 60 Pf. und M. 1.20. Eau capillaire de duinine in Flasch. à 80 Pf. und 1.50. Haarfärbemittel in blauen Flasch. mit Gebrauchs anweisung à 2 Mark.
78 J. A. Windecker, Hof⸗ Lieferant.
Versteigerung.
Donnerstag den 17. November, Vormittags 10 Uhr, läßt Unterzeichneter die zum Nachlaß der Louis Mank Eheleute gehörigen nachstehend verzeichneten Gegenstände gegen Baarzahlung versteigern: trächtiges Rind,
M.
Hühner, Kuhwagen mit Zubehör, verschiedene Pfluͤge und 1 Egge, Pfuhlfaß, Dickwurzmuͤhle, noch neu, fur zwei Kühe Geschirr, Ketten, Buͤtten u. dergl., mehrere Steigleitern, eine Parthie Wagnerholz, eine Parthie Stroh und Spreu, Flegeldrusch, mehrere Zentner Heu und Grummet. Rodheim v. d. H. den 12. November 1881. Der Vormund Heinrich Blth. Jacobi. erg manns 2938 ***
1 81 U* Theerschwefel-Seife, bedeutend wirksamer als Theerseife, vernichtet sie unbe⸗ dingt alle Arten Haut-Unreinigkeiten und erzeugt in
kürzester Frist eine reine, blendend weiße Haut. Depot* Stück 50 Pf. bei Apotheker Lühn.
Brech Aepfel
in guten Sorten zu haben bei 3802
— 2282
3832
Großherzogliche Bürgermeisterei Groß-Karben. 0
sicherung ausgeliehen werden. 3787 Wiederhold, Kirchenrechner.
Lanz.
Bauernheim. Heinrich Walther Wittwe.
Gans, 1
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