ö 24880*
Samstag den 15. October. f
2 122.
5
Oberhessischer Anzeiger.
omite 2 Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und;[Erscheint drei 5 i 0 Dienst — 8 1 5 8; rscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag Nu Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. a 9 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen ö———n——*——. K— b.
—
Amtlicher Theil. 7 Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Verfü 5. dieses N s ad N 97 2 0 4 5 liche ö a und der Justiz hat durch Verfügung vom 5. dieses Monats ad Nr. 20,974 dem Vorstand aten aufe des Gewerbehallevereins zu Darmstadt die Erlaubniß zur Abhaltung einer Verloosung von Industriegegenständen im Monat Dezember dieses
Jahres unter der Bedingung ertheilt, daß höchstens 10,000 Loose à 1 Mark ausgegeben und mindestens 75% des Bruttoerlöses hieraus zum
Betreffend: Den Grenzgang der Feldgeschworenen im Jahre 1881.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die
— Ankauf von Gewinngegenständen verwendet werden. Der Vertrieb der Loose ist im ganzen Grof
zherzogthum gestattet.
Friedberg am 12. October 1881.
Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die Feldgeschworenen auf Grund des F. 20 der Instruction vom 23. Februar 1833— Regierungsblatt Nr. 21—
anzuweisen, den vorschriftsmäßigen Grenzgang alsbald vorzunehmen.
Federltinen
Finrichtungen in
567 ———
1 Betreffend: Den im October 1881 vorzunehmenden Wiesengang.
4
14
* 5 Nach Artikel 7 der Wiesenpolizeiordnung ist im Monat October
der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feld—
schützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Sie deß—
4 halb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und die über den Wiesen—
Gltelage, 1 gang aufzunehmenden Protokolle bis längstens zum Ende dieses Monats ben anher vorzulegen. In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände,
27,
lach
Jotel Traph
was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich fol— gende Punke aufzunehmen: f f
19 Ob die Anordnungen, welche Sie bei dem im März laufenden Jahres vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht. i f. 2) Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitig— ung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos dc. auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be— und Entwässerungsgräben, auf die Verebnung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungs— gräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.
3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren,
Die Herbst⸗Controlversammlungen pro 1881 im Kreise Friedberg, 1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Großherzoglich Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 115, werden in nachstehender Weise abgehalten: A. In Butzbach, auf dem Viehmarkt,
am 4. November, Vormittags 9 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mann— schaften aller Waffen, sowie diejenigen Wehrleute, welche im Herbst dieses Jahres zum Landsturm überzuführen sind(das sind diejenigen Mannschaften, welche vor dem 30. September 1869 in den Militär— dienst eingetreten sind), aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch⸗Göns, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppers— bheofen, Ostheim, Pohl-Göns, Rockenberg, Trais-Münzenberg.
1 B. In Friedberg, im Hofe der Klosterkaserne in der Nähe des „ ur nt Bahnhofs,
* am 4. November, Nachmittags 2½ Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kate⸗ gorieen aus den Ortschaften Bad⸗Nauheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Ockstadt, Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Langen—
, Theil 6
hain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder-Möoͤrlen, Ober-Mörlen, Ossen— heim, Reichelsheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Weckes— e. heim, Wölfersheim, Wisselsheim, Wohnbach. C. In Nieder-Wöllstadt, am Eisenbahnviaduct über der Friedberger Chaussee, am 5. November, Vormittags 8 ½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kate—
1
über di N l en Spätestens bis zum 30. d. Mts. erwarten wir Vorlage der Verzeichnisse über die vorgefundenen Mängel, sowie der Gebührenverzeichnisse, letzterer zur Decreturermächtigung oder Bericht, daß Mängel nicht vorhanden sind. Dr. Braden.
Friedberg am 13. October 1881.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz vom 7. October 1830, Regierungsblatt Seite 365, Anwendung findet.
Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmen⸗ den Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstell⸗— ungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvor— standes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen ge— troffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen. Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Theilnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesen— vorstandes verhindert, am Rundgange Theil zu nehmen, so ist dies am Schlusse des Protokolls zu bemerken.
Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortsein— wohnern, welche Wiesen besitzen, oder solche zu benutzen oder zu ver— walten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Ergänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
gorieen aus den Ortschaften Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg⸗
Gräfenrode, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kloppenheim, Nieder—
Wöllstadt, Nieder-Florstadt, Nieder-Rosbach, Ober-Rosbach, Okarben,
Ober⸗-⸗Florstadt, Ober⸗Wöͤllstadt, Petterweil, Rodheim, Staden, Stamm—
heim, Wickstadt.
D. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel, am 5. November, Nachmittags 2 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kate— gorieen aus den Ortschaften Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Heldenbergen, Harheim, Klein-Karben, Massenheim, Nieder Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel, Vilbel.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere. mit zur Stelle zu bringen haben. Sollten Mannschaften wegen häuslicher e. Verhältnisse Dispensationsgesuche von den Controlversammlungen vor⸗ bringen wollen, so sind diese von der Ortsbehoͤrde beglaubigt, min⸗ destens 8 Tage vor der Controlversammlung dem betreffenden Bezirks⸗ feldwebel vorzulegen. Nur für außerordentliche Fälle ist eine kürzere Frist statthaft. Wer Dispensation von der Controlversammlung er⸗ hält, hat sich spätestens 14 Tage nach der Controlversammlung bei dem Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden. Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Gestellung ausgegeben wer— den, vielmehr diese oͤffentliche Aufforderung gemaß F. 11 der Control— ordnung als Beorderung betrachtet wird.
Das Großherzogliche Bezirks„Commando Friedberg. Roemheld.


