Ausgabe 
13.1.1881
 
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Donnerssag den 13. Januar. N 6.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich

und zwar Dienstag, Donnerstag und ft

Samstag.

Kreisblatt für den Areis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht J

bel größerem Tabellen- oder ziffersatz mit

14 Pf., ahres-Conto bel uns haben), welchen

bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. der Betrag nicht

beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Das Reichsgesetzblatt Nr. enthält: Verordnung, betreffend die Paßpflichtigkeit

6 g t der aus Rußland kommenden

Betreffend: Die Führung der Register über die Zuzüge und 1 8 8 8

Reisenden.

Wegzuͤge in 1880. Friedberg am 10. Januar 1880.

Den Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. 1 e Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 11. Januar 1878, Oberhess. Anzeiger Nr. 8, fordern wir Sie hiermit auf, die rubr. dtti zu Register bis zum 20. Januar l. J. ordnungsmaͤßig abgeschlossen an uns einzusenden oder desfallsige Negativ-Bestimmungen nach Maßgabe der

relltitn Vorschrift unter Nr. 10 der Anleitung zur Führung der Register vorzulegen. Dr. Braden.

1 Bekanntmachung.

140 Betreffend: Die für Naturalverpflegung der bewaffneten Macht im Frieden für das Jahr 1881 zu gewährende Vergütung.

chen Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß nach einer Bekanntmach ung des Reichskanzlers vom 24. v. Mts, auf Grund der 1 Vorschristen in§. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875

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blatt S. 52) der Betrag der für die Naturalv Vergütung für Mann und Tag zu gewaͤhren A.

erpflegung zu gewährenden Vergütung für das ist:

für die volle Tageskost mit Brot 100 Pfennig, ohne

(Reichsgesetz⸗ ist, daß an

Jahr 1881 dahin festgestellt worden ist

Brot 85 Pfennig;

b. für die Mittagskost 5 l. 52 5 5 1 a c. für die Abendkost 5 0 29 4 8 1* d. für die Morgenkost 4 4 19 15 5 1* Friedberg den 10. Januar 1881. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. * Dr. Braden. a 2 1 3 W 1 1. n ö Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des§. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Daniel Block von Uchten, Provinz eit Hannover; Georg Haußner von Frankfurt a. M.; Peter Johannes von Allendorf, Kreis Wetzlar. Wegen Bettels bestraft: Johannes Brand uten von Bad⸗-Nauheim; Joh. Friedrich Heddnich von Garbenhain, Kreis Wetzlar. riken tg i. E. n Bekanntmachung, betreffend die Prufung der Bewerber um Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militardienst im Frühjabr 1881. ge f Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Früb selbstgeschriebener Lebenslauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf ** jahr 1881 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier hingewiesen, daß in dem Einwilligungsattest die Erklärung des Vaters 2 durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des zebtentktt N e 1 152 22 5 3 9 18 0 J 2.1 9 8 u des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1881 einjährigen Dienstes unterhalten zu koͤnnen, nicht fehlen darf und daß bei der unterzeichneten Prüfungs Commission einzureichen. Hinsichtlich[die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß. Iren sb.

der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt: 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs ⸗Commission 0 nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendentem 17. Lebensjahr erfolgen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die

5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, fremden Sprachen(Franzossisch, Englisch, Lateinisch der sich Meldende geprüft sein will.

6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein⸗ gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenbeits⸗ zeuguiß beizulegen. Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden geschrieben[ gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anl. 2 zur Ersatz⸗Ordn. nähere Adresse[J. Theil der

in welchen zwei oder Griechisch)

Wehr⸗Ordn. vom 28. September 1875 Reglerungsbl. angegeben wird. Nr. 55 von 1875) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungstermins, sowie 1 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts-[des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt event. weitere 4 zeugniß; b. Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Bekanntmachung. Auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden. Erklärung über Bereitwilligkeit und Faͤhigkeit den Freiwilligen wahrend Darmstadt den 29. Dezember 1880 8 einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu Großherzogliche Prüfungs-Commission für Einjahrig-Freiwillige. verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei Der Vorsitzende. N obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehoͤrde auszustellen ist; d. ein Spamer. 1 5 Deutsches Reich. genommen, wonach den Besitzern von Enten schwerlich von der Vortrefflichkeit des Tabaks⸗ 5 Darmstadt, 11. Jan. Heute nahm die untersagt sein soll, dieselben in offene, nicht monopols überzeugen werde. Damals habe man

irste Kammer ihre Arbeiten wieder auf und

schiffbare Fischwasser während der widmete das Präsidium dem Andenken des ver

zeit einzulassen.

Winterschon- es für nothwendig erklart, mit dem letzten Rest des

Hierauf beschäftigte man sich nochmals mit dem Entwurf der allgemeinen Bauordnung. Die deßfallsigen Verhandlungen boten kein allgemeines Interesse ehr und ist das Zustandekommen des Gesetzes zu betrachen.

torbenen Mitglieds, Staatsministers v. Dalwigk, enen aͤußerst ehrenvollen Nachruf, in welchem bachdrücklichst betont wurde, daß nächst dem seligen Großherzog es dem Verblichenen zu danken ti, daß diese Kammer wieder in ihrer verfass ungsmäßigen Zusammensetzung thatig geworden. Der Tagesordnung entspechend, wurden zunächst de Gesetzeseutwürfe betr. das Rechnungsjahr

Berlin, 10. Jan. Der Kaiser empfing gestern den Fürsten Bismarck und conferirte langere Zeit mit demselben.

% der Gemeinden N. Provinzen und Kreise an DerTribüne zufolge gehort zu den nommen, wonach das Haus in die Berathung Gegnern des Tabaksmonopols auch der Kaiser

des Gesetzesentwurfs, die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend, eintrat. Weiter hend, wie die zweite Kammer, wurde auch der usschluß der wegen Jagdfrevels bestraften Per 1 4 nen von der Ausübung der Fischerel ausge Kochen. Ferner wurde eine Bestimmung an

erselbe soll, als vor Kurzem die Rede auf das abaksmonopol kam, sich dahin gusgesprochen haben, daß er sich, nachdem man ihm erst vor wenigen Jahren, bei der Aufhebung des Salz monopols, in der klarsten Weise die Verwerf lichkeit aller Monopole bewiesen habe, fetzt wohl

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ls gesichertf werb und Ausbau der Rhein

Monopolwesens zu brechen, weßhalb also heute wieder die damals aufgegebene Bahn betreten. 11. Jan. Abgeordnetenhaus. as Haus überwies den Gesetzentwurf, betreffend den Er Nahe Bahn der

Eisenbahn-Commission Das Haus verwies ferner das Pfandleihgewerbe Gesetz an die ver staͤrkte Justizcommisston und nahm unveraͤndert den Gesetzentwurf, betreffend Hoͤferecht des Kreises Lauenburg, an. Das Gesetz über Zahlung der Beamtengehalte, die Bestimmungen des Gnaden quartals wurde in dritter Lesung angenommen. Landwirthschaftsrath wird unter Anderem verhandeln über die Handelsvertraͤge Deutschlands in ihrer Beziehung zur deutschen Landwirthschaft, über die Eisenbahntariffrage, die Versicherungsgesetzgebung für das Reich, ins

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