Ausgabe 
12.2.1881
 
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Samstag den 12. gebruar.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und* 1 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 1 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen. Friedberg den 9. Februar 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt N berg an die Großherzoglichen.

Diejenigen von Ihnen, welche die W

die Beschädigung der

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haben

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Bekanntmachung,

1 Anlagen betreffend.

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rden an schleunigste Vorlage dersel erinnert.

Die Reichstelegraphen-Linien sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Besch Zertrümmerung der Isolatoren mittelst leben ürfel, durch unvorsichtiges Fallen der Baͤume in der Nähe der Leit durch die der Tele⸗ graphen⸗Anstalten verhindert oder gestört wird, so wird auf die durch das Strafgesetzb fest igesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wird bemerkt, daß den oderfahrläßfger Beschädigungen der Telegraphen-Anlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark in jedem einzelnen Falle aus hen 11 werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, we lters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatze herang die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnen gegen die Tele⸗ graphen 8 verübte Unsug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldig 5

Die Besti mmungen in dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich Lauten F. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphen-Anstal t vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stoͤren, wird mit Gefangniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraph en⸗Anstalt fahrlässigerweise Handlungen begeht, welche

die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören,

Friedberg den 9. Februar 1881.

Dienstnachrichten aus de

wird mit Gefaͤngniß bis zu einem Jahre

oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft c. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

1 Kreise e

Adam Ziegler von Melbach wurde für diese Gemarkung auf den Feldschutz verpflichtet Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigke von Hattenbach, Kreis Hersfeld; Hergert von 5 Kreis Hersfeld; Franz Philipp Maul von Wiesenb Jacob Sadom von Laubach, Obertaunuskreis; Hermann Brunisch von Peterswalden, Kreis Sa Provinz von Lauena kreis Hameln; Ludwig Müller von Eichen. Wegen Bettels bestraft: Johann Theodor Niemeyer Knöß von Queckborn, Kreis Gießen; Wilhelm Mühlleiter von Friedrichswalde, Regierungsbezirk Liegnitz Deutsches Reich. Das Regieri rtrag mit den hessischen Darmstadt. Dem Vernehmen derD. Z.] Gesetz, die Pfaͤndung in dem nicht gerichtlichen Prinzen sei kein Staats vertrag, sondern ein nach wird der Großherzog den Vermählungs Beitreibungs-Verfahre des Koͤnigs. feierlichkeiten des Prinzen Wilhelm von Preußen Steuerexecut ons⸗ und deutsche Botschafter in und der Prinzessin Victoria Augusta von Schles Beitreibungsverfahren betr Hatzfeld, kehrt morgen wig Holstein beiwohnen und am 25. ds. Mts. Berlin, 9. Febr urück. nach Berlin reisen. schuß des Volkswirthschaft hebt in einem Artikel Darmstadt. Wie derFr. Cour hört, setzentwurf, betr. die Innungen ug Arder wonach 6s scheine, hat vor Kurzem in Frankfurt a. M. eine Con-[genommen, durch welchen die§§ 97 und ff. der ze Strömung in Frankreich ferenz von Vertretern der preußischen und bayer-[ Gewerbeordnung abgeändert werden, und unter zu einem zeitweiligen Stillstande gekommen. Die ischen Staatsbahnverwaltungen und der Direction] Ablehnung aller Abaͤnderungsanträge die Vor Niederlage Gambetta's bei der Ii terpellation der Hessischen Ludwigsbahn stattgefunden. Auflage der Regierung mit allen gegen zwei Stimmen Proust und der große Erfolg Barthelemy St. dieser Conferenz handelte es sich um die be-[ angenommen. 10. Febr. Der Ausschuß setzte Hilatre berechtigten zu der Annahme daß die kannten, die Interessen bayerischer und hessischer heute die Berathung des Gesetzentwurss, betr. friedliche Strömung wahrscheinlich eine sieg⸗ Bahnen schaͤdigenden Concurrenzmaßregeln der die Abaͤnderung der Gewerbeordnung, fort und reiche sein werde, so lange wenigstens die gegen preußischen Eisenbahnleitung bezw. um günstigeref nahm die beiden ersten Alineas des Paragraphen waͤrtige friedliche Stimmung der übrigen Re Vereinbarungen. Bayern war durch den General- 100 in der Fassung der Regierung vorlage mit gierungen fortdauere. Eine franzoͤsische Regier directionsrath Bohm vertreten. Ueber das Ergebnißf dem Zusatze an, daß die Prüfung der Lehrlinge ung mit vermutheten kriegerischen Tendenzen der gepflogenen Unterhandlungen verlautet nun- eine Commission vornimmt, welche die Verwalt- gegen X eutschland oder in Betreff der griechi⸗ mehr, der preußische Delegirte habe sich dazuf ungsbehoͤrde beruft und wozu die eine Haͤlfte schen Frage sei beute gleichbedeuten Frank⸗ verstanden, daß auch ferner der Güterverkehr aus] der Mitglieder Seitens der Innungen, die andere reichs gänzlicher Isoltrung. ö den Rheinlanden nach Bayern, Oesterreich ꝛc.] Hälfte Seitens der Behoͤrde ernannt wird. Der DemPester Lloyd zufolge erhielt über die Route Bingen-Mainz-Darmstadt-JAusschuß genehmigte ferner die übrigen Pa Goͤschen in Berlin einensanften Korb Ander Aschoffenburg⸗ Gemünden Wurzburg instradirtlgraphen des Gesetzentwurfs über Abänderung wärks vexlautet, Bismarck habe betont, daß die werde, so daß also nicht, wie es bei Durchführ-[der Gewerbeerdnung in der Fassung der Re deutsche Orientpoli vollig der oͤsterreichi ung 23 ursprünglichen preußischen Plaͤne der gierungsvorlage. Wie verlautet, beschloß die schen unterordne, sodaß in Wien die Entscheid

1

Fall gewesen ware, die hessischen Bahnen und die bayerische Linie Aschaffenburg-Gemünden für

diesen Verkehr brachgelegt werden. Dagegen concediren die nichtpreußischen Delegirten, daß der Verkehr aus den Reichslanden nach dem

Niederrhein mit Umgehung der Pfalzbahnen und det Hessischen-Lud wigsbahn über Saargemünd

Trier geleitet werde.

Regierung, das Plenum des Volkswirthschafts

rathes nicht mehr einzuberufen, da sie mit den Beschlüssen des Ausschusses vollkommen zu frieden sei.

10. Febr. Das Abgeordnetenhaus er ledigte zwei Rechnungsvorlagen und genehmigte die kurhessische Fideieommiß⸗ Vorlage in zweiter Lesung. Auf Befragen Virchow's erklärte der

ung läge.

g Frankfurt Senator Glinka ist zum russischen Generaleonsul dahier ernannt worden. Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Febr. Kronprinz Rudolf hat gestern Abend mit großem Gefolge eine Reise in den Orient angetreten,