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1881. Samstag den 10. September. 1 07.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und; 15 2 2 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. ö Donnerstag 1 0 Samstag. 15
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswäctigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conko bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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An die Bewohner Friedberg's und der Umgebung!
Zur Feier des Geburtstages Sr. K. Hoheit des Großherzogs
wird Montag den 12. September, Nachmittags 1½ Uhr ein Festmahl im Hötel Trapp dahier stattfinden, zu welchem die Bewohner der Stadt Friedberg und der Umgegend hierdurch freundlichst eingeladen werden. Auswärtige, sowie solche hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden gebeten, bis zum 10. laufenden Monats ihre Anmeldungen im Hötel Trapp zu machen. Friedberg den 5. September 1881.
Dr. Braden, Brentano, Dr. Köhler, Dr. Möller, Roemheld, Schaefer, Kreisrath. Post-Direetor. Professor. 4 Realschul-Director. Major und Bezirks⸗ Commandeur. Direetor des Lehrer-Seminars. Dr. Schwabe, Scriba, Sellheim, Director des Prediger-Seminars. Bürgermeister. Oberamtsrichter. Bekanntmachung.
Betreffend: Einen wuthverdächtigen Hund zu Nieder-Wöllstadt.
In Nieder-Woöͤllstadt ist ein fremd von Brüchenbrücken herge- J daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen kommener Hund herumgelaufen, hat daselbst fünf Hunde gebissen und[und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung wurde schließlich, nachdem er mehrmals die Ortsstraße auf- und ab- von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum gelaufen war, durch mehrere Schüsse getödtet. Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd, gestatten wir
Da das Benehmen dieses Hundes denselben als in hohem Grade unter der Bedingung, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs
wuthverdächtig hat erscheinen lassen, so sehen wir uns hiermit veranlaßt,(außerhalb des Jagdreviers) festgelegt, oder, mit einem sicheren Maul— in Gemäßheit des§. 38 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und lkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Unterdrückung von Viehseuchen d. d. 23. Juni v. J. und der 88. 20 Zuwiderhandlungen gegen die in dieser unserer Bekanntmachung und 21 der Instruktion zur Ausführung dieses Gesetzes, die Festlegung getroffenen Bestimmungen werden auf Grund des nachstehend zum (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde zu Assenheim, Bauernheim, Abdruck gebrachten Art. 261 des Polizeistrafgesetzes vom 10. Oct. 1871 Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfenrode, Dorheim, Dornassenheim,[geahndet, wobei wir zugleich Veranlassung nehmen, die Vorschriften Fauerbach b. Fr., Friedberg, Groß⸗Karben, Ilbenstadt, Kaichen, Klein-[des Art. 259 und 260 des Polizeistrafgesetzes einzuschärfen. Auch Karben, Kloppenheim, Nieder⸗Florstadt, Nieder⸗Rosbach, Nieder⸗Wöll⸗ werden wir nach Umständen die Hunde, welche unserer Vorschrift zu⸗ stadt, Ober⸗Rosbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Okarben, Ossenheim, wider, weder festgelegt, noch mit einem Maulkorb versehen, an einer Petterweil, Rodheim v. d. H. und Wickstadt auf die Dauer von 3 Monaten Leine geführt werden, vielmehr frei umherlaufen, tödten lassen. anzuordnen. Das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen[ Herrenlos herumlaufende Hunde werden eingefangen, und falls sie nicht Hunde an der Leine wird der Festlegung gleichgeachtet; jedoch durfen die] binnen 24 Stunden von dem Eigenthümer gegen Erstattung der Fang— Hunde ohne unsere Erlaubniß aus dem gefährdeten Bezirke, also aus den[und Fütterungskosten reclamirt werden, ebenfalls getödtet.
Orten, für welche die Festlegung verfügt ist, nach Orten, in denen Friedberg den 8. September 1880. wir dieselbe nicht angeordnet haben, nicht ausgeführt werden. Die Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, Dr. Braden.
Artikel 259. Wenn bei einem Hunde oder bei einem anderen Thiere die oder Besitzer des gebissenen Thieres oder derjenige, dessen Obhut das Letztere an⸗ Wuth(Wasserscheu) ausbricht, oder auch nur Anzeichen des drohenden Ausbruchs vertraut ist, sobald er davon Kenntniß erhält, verpflichtet, das gebissene Thier der Wuth sich einstellen, so ist der Eigenthümer oder Besitzer, oder derjenige, dessen gehörig zu verwahren und den Vorfall zur Kenntniß der Polizeiverwaltungsbehörde Obhut das Thier anvertraut ist, sobald ihm dieses bekannt wird, verpflichtet, das zu bringen. Ist ein Mensch von einem solchen Thiere gebissen worden, so ist der⸗ Thier gehörig zu verwahren und die Anzeige bei der Polizeiverwaltungsbehörde zu selbe oder derjenige, dessen Obhut und Pflege er anvertraut ist, verpflichtet, hiervon machen, widrigenfalls denselben eine Strafe von 5 bis 20 fl. trifft. Es ist zwar der Polizeilverwalkungsbehörde oder einem Arzte die Anzeige zu machen. auch dem Eigenthümer u. s. w. eines von der Wuth befallenen Thieres unbenommen, Unterlassungen dieser Vorsichtsmaßregeln werden mit 1 bis 10 fl. bestraft. dasselbe sogleich zu tödten, er muß aber auch in diesem Falle den Cadaver gehörig Artikel 261. Sobald die Polizeiverwaltungsbehörde, weil sich ein tolles verwahren und der Polzeiverwaltungsbehoͤrde die Anzeige machen, bei Vermeidung Thier in der Gegend gezeigt, das Einsperren der Hunde angeordnet hat, so ver⸗ einer Strafe von 3 bis 10 fl. fallen diejenigen, welche dieser polizeilichen Aufforderung nicht Genüge leisten, in
Artikel 260. Ist ein Hund oder ein anderes Thier von einem wirklich oder eine Strafe von 1 bis 5 fl. auch nur dem Anschesne nach tollen Thiere gebissen worden, so ist der Eigenthümer
Betreffend: Einen wuthverdächtigen Hund zu Nieder⸗Wöllstadt. An die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bauernheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfenrode, Dorheim, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Groß-Karben, Ilbenstadt, Kaichen, Klein-Karben, Kloppenheim, Nieder-Florstadt, Nieder-Rosbach, Nieder Woͤllstadt, Ober-Rosbach, Ober-Woͤllstadt, Ockstadt, Okarben, Ossenheim, Petterweil und Rodheim v. d. H. und das Großherzogliche Polizeicommissariat Wickstadt.
Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmachung, beauftragen wir Sie, dieselbe in Ibrer Gemeinde ortsüblich bekannt machen zu lassen, auch deren Befolg thunlichst zu überwachen, insbesondere Sorge dafuͤr zu tragen, daß herrenlos herumlaufende Hunde alsbald ein— gefangen werden. Um die Heimath des wuthverdächtigen Hundes zu ermitteln, weisen wir sämmtliche vorgenannte Bürgermeistereien, Nieder— Wöllstadt ausgenommen, andurch an, Nachforschungen darüber anzustellen, ob der fragliche Hund nicht in Ihren Orten gesehen worden ist
Friedberg den 8. September 1881.
und bezw. Hunde gebissen hat. Dr. Braden. Deutsches Reich. ouverture und eine Pidce aus Lohengrin. In[Großherzog sich mit dem Erbgroßherzog und den
Friedberg, 9. Sept. Vorgestern Abend Uhr das von Bürgermeister Scriba ausgebrachte Hoch 3 altesten Prinzessinnen und Gefolge mit der fand Souper bei S. K. H. dem Großherzog statt, auf S. K. H. den Großherzog stimmte die Menge Bahn nach Butzbach. Die hoͤchsten Herrschaften zu dem Kreisrath Dr. Braden, Bürgermeisterfbegeistert ein. Die beiden Dirigenten Claus und bestiegen dorten die bereit gehaltenen Wagen Scriba, Major Roemheld und einige höhere Offi— Schmidt hatten die Ehre, S. K. H. vorgestellt und fuhren zu den Manövern nach Muͤnzenberg. ziere geladen waren. Um 8 Uhr bewegte sich ein[zu werden, welcher denselben seine Anerkennung In der Mittagsstunde kehrten hoͤchstdieselben direct großartiger Lampenzug aus der Stadt in die Burg, und seinen Dank aussprach. Sodann bewegte per Wagen hierher zurück. Heute früh haben sich voran die Musik des 117. Regiments, am Schluß sich der Zug in umgekehrter Ordnung wieder zur die Herrschaften ebenfalls nach Münzenberg zu unsere Feuerwehrmusik. Eine unabsehbare Men-Stadt, wo er sich auflͤste. Die Menschenmenges den Mansovern begeben. Samstag den 10. Sep⸗ schenmenge drängte sich vor dem Schloßhofe. wogte noch lange in gehobener Stimmung in den tember werden die allerhoͤchsten Herrschaften un⸗ Die Gesangvereine und der Seminaristenchor] Straßen auf und ab. serer Nachbarstadt Bad⸗Nauheim einen Besuch ab⸗ sangen drei Lieder, die Musik spielte die Jubel— Gestern früh ¼18 Uhr begab S. K. H. der statten, bei welcher Gelegenheit großes Feuerwerk,
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