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kommenden Personenzug.
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batte der Strom um nahezu 2 Meter zugenommen. Die
Feuerwehr ist zur Hilfeleistung alarmirt. Brücken und anderes Holzwerk treiben hinunter. Das rechte Ufer ist unter Wasser. Von Waldshut kam telegraphischer Bericht, daß die Wasser noch steigen. Eine Absperrung der alten Brücke, die in der Eile mit Eisen belastet wird, steht in Aussicht. Die Jurabahn fährt nicht mehr, da die Birs das ganze Muͤnsterthal überschwemmte. Die Emmen, die einen großen Theil des schwetzerischen Mittel— landes repräsentiren, waren schon vorgestern ausgetreten, und seither strömte der Regen unaufhörlich nieder und zwar in letzter Nacht in heftigsten Güssen. Einige be⸗ nachbarte Dörfer und Arbeiter-Quartiere stehen unter Wasser.— Von Straßburg wird vom 5. Sept. gemeldet: Der Rhein, welcher seit heute Morgen 4 Uhr langsam im Fallen ist, war nur 10 Centimeter unter dem am 15. Juni 1876 höchsten Wasserstande in diesem Jahr— hundert. Die Ill blieb von der Hochfluth des Rheins unberührt.
Paris, 5. Sept. Heute Vormittag stieß der Mar— seiller Eilzug bei Charenton auf den von Montargis 13 Personen sind todt, 15 verwundet.
Shanghai. Nach Berichten, die dem englischen Gesundheitsamte zugingen, wäre in Amoy, Shanghai und Bangkok die Cholera ausgebrochen.
Zu den neuen Gesetzen und Verordnungen über Stempel.
(Schluß des Artikels in Nr. 103 des Anzeigers.)
B. Schlußnoten und Rechnungen. Schluß— noten, d. h. von den Contrahenten, Mäklern oder Unterhändlern ausgestellte Schriftstücke zur Beurkundung des Abschlusses oder der Prolon— gation eines Kauf-, Rückkauf⸗, Tausch- oder Lieferungsgeschäfts unterliegen der Steuer, wenn das beurkundete Geschäft Wechsel, ausländische Banknoten oder ausländisches Papiergeld, Actien (ausländische oder inländische) oder überhaupt für den Handelsverkehr bestimmte Werthpapiere oder Mengen von Sachen oder Waaren, welche nach Gewicht, Maß oder Zahl gehandelt zu werden pflegen, betrifft, und der Gegenstand des Geschäftes einen Werth von über 300 M. (bei Waaren 1000 M.) hat. Rechnungen sind stempelpflichtig, wenn sie über ein Geschäft in den gleichen Gegenständen(mit Ausnahme jedoch der Waaren) von einem Werthe über 300 M. ausgesteklt werden. Die Steuer beträgt für jedes Exemplar einer Schlußnote oder Rechnung 20 Pf., bei Schlußnoten über Zeitgeschäfte jedoch 1 M. Wenn eine Rechnung über ver— schiedene Gegenstände lautet, braucht deßhalb die Steuer nicht mehrfach entrichtet zu werden. Einerlei ist, ob die Schriftstücke in Brief- oder anderer Form ausgestellt sind; befreit sind jedoch von der Steuer Telegramme und mindestens 15 Km. weit zu befördernde Briefe. Die einem solchen Briefe beigelegten oder angehängten Schriftstücke bleiben indeß steuerpflichtig. Befreit sind ferner Schlußnoten über Contantgeschäfte
in Wechseln, gemünztem oder ungemunztem Gold oder Silber. Die Steuer wird entrichtet bei Schlußnoten durch Verwendung abgestempelter Formulare, bei Rechnungen auf gleiche Weise oder durch Verwendung von Stempelmarken. Diese sind auf der Vorderseite des Schriftstücks aufzukleben und zu entwerthen, indem auf den— selben der Zeitpunkt der Verwendung genau so, wie dies durch den Bundesrathsbeschluß vom 16. Juli d. J. bei Wechseln bestimmt ist, und ferner noch der Name oder die Firma Des— jenigen, welcher die Marke verwendet, nieder— geschrieben wird. Hierbei genügen nicht die Anfangsbuchstaben, es sind Name oder Firma vielmehr vollständig zu schreiben, wobei jedoch nur ein Theil der Schrift auf der Marke selbst zu stehen braucht, der Rest auf das Schriftstück selbst oder eine andere gleichzeitig verwendete Marke hinüberreichen kann. Auch kann statt der Schrift ein schwarzer Stempel-Aufdruck gebraucht werden. Bei Zuwiderhandlungen tritt eine Geldstrafe ein, welche das Fünfzigfache der hinterzogenen Abgabe, mindestens aber 20 M. für jedes stempelflichtige Schriftstück beträgt. C. Lotterieloose. Loose öffentlicher Lotterien tragen eine Steuer von 5 pCt. des Nennwerthes. Die Steuer für inländische Loose ist vom Ver— anstalter der Lotterie vor Beginn des Absatzes, für ausländische von Demjenigen zu entrichten, der die Loose nach Dentschland einführt oder daselbst empfängt, und zwar innerhalb dreier Tage nach der Einführung. Zu versteuernde Loose sind der Steuerbehörde einzureichen, welche dieselben abstempelt. Die Loose der inländischen Staatslotterieen werden jedoch nicht abgestempelt, sondern die Steuer von der Lotteriebehörde direct an die Reichskasse abgeführt. Loose der durch die zuständige Behörde genehmigten Aus— spielungen und Lotterieen zu wohlthatigen Zwecken sind steuerfrei. Die Strafe für die Zuwider— handlung beträgt das Fünffache der hinterzogenen Steuer; den Unternehmer einer inländischen Lotterie oder Denjenigen, welcher den Vertrieb ausländischer Loose im Inlande besorgt, trifft jedoch eine Strafe von mindestens 20 M.
Verloosungen.
3p Ct. Anlehen der vorm. freien Stadt Frank⸗ furt a. M. von 1864. Ziehung vom 13. Aug. 1881. — Heimzahlung am 1. Dezember 1881. Nr. 61 111 175 183 196 225 243 248 271 281 380 422 431 462 494 545 587 599 639 672 699 703 762 793 830 870 896 935 938 970 996 à fl. 1000. Nr. 1005 6 63 64 70 74 114 119 137 197 241 245 251 365 477 478 545 560 565 591 624 632 652 689 745 788 826 833 883 à fl. 500. Nr. 2008 67 139 180 232 242 298 314 316 337 372 451 470 472 478 532 579 648 702 798 824 844 885 940 942 3000 à fl. 300.
Nr. 3011 105 121 130 162 201211 248 268 369 404 480 505 507 528 535 540 657 753 783 787 796 4040 121 138 195 209 211 294 307 400 447 448 489 613 639 685 687 703 724 725 802 903 915 à fl. 100.
3 ½ pCt. Anlehen der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. von 1858. Lit. J. Ziehung vom 4. Aug. 1881.— Heimzahlung am 1. Dez. 1881. Nr. 199 219 298 345 547 550 556 568 573 602 650 704 731 769 822 858 863 908 1007 188 194 292 401 407 524 589 à fl. 1000 Nr. 1762 810 850 853 902 u fl. 500. Nr. 2147 359 380 388 447 à fl. 300. Nr. 2743 750 à fl. 100.
Handel und Verkehr.
Friedberg, 6. Sept. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfd. M. 1.20— 1.30, Eier 1 Stück 6 Pf. 2 Stück 11 Pf.
Frledberg, 7. Sept. Fruchtbericht. Waizen M. 24.50, Korn M. 20.00, Gerste M. 19.—00., Hafer M. 17. Alle Preise verstehen sich auf 100 Kilo 200 Zollpfd.
Gießen, 6. Sept. Wochenmarkt. Butter ver Pfd. M. 1.05—1.15, Eter 1 Stück 6—0 Pf., 2 Stück 11 Pf., Käse per Stück 5—8 Pf., Tauben das Paar 4060 Pf., Hühner per Stück M. 0.90— 1.50, Hahnen ver Stück M. 1.40— 1.70, Enten per Stück M. 1.25—1.50, Ochsen⸗ fleisch 64—66 Pf. per Pfund, Kuh⸗ und Rindfleisch 46 bis 50 Pf., Kalbfleisch 45—48 Pf., Hammelfleisch 60 bis 70 Pf., Schweinefleisch 64 Pf., Kartoffeln 100 Kilo M. 6—7, Zwiebeln per Ctr. M. 710.
Frankfurt, 5. Sept. Viehmarkt. Angetrieben waren ca. 360 Ochsen und Stiere, 350 Kühe und Rinder, 280 Kälber und 260 Hämmel. Die Preise stellten sich per 100 Pfd. Fleischgewicht: Ochsen 1. Qual. M. 63. bis 65., 2. Qual. M. 58.—60., Kühe u. Rinder 1. Qual. M. 55.—57., 2. Qual. M. 45.—50., Kälber 1. Qual. M. 56.—58., 2. Qual. M. 40.—50., Hämmel 1. Qual. M. 58.—60., 2. Qual. M. 40.— 50. Schweine wurden vorige Woche 580 eingeführt und zu 64 Pf. das Pfd. bezahlt.— Der Markt beginnt vom 12. d. an wieder um 6 Uhr Morgens.
Frankfurt, 5. Sept. Fruchtbericht. Mehl Nr. 1 M. 39.50, Nr. 2 M. 37.50, Nr. 3 M. 32.50, Nr. 4 M. 28.50, Nr. 5 M. 25.50, Roggenmehl%(Berliner Marke) M. 27.50—28., do. 1.(Berl. Marke) M. 26.50 bis 27., do. 2.(Berl. Marke) M. 23, Weizen, eff. hiesiger ab Bahnhof hier M. 25.25— 00.00, ab unserer Umgegend M. 24.50— 24.75, do. fremder je nach Qual. M. 24. bis 25.25, Roggen je nach Qual. M. 20.25— 20.50, Gerste M. 19.50 bis 21.50, Hafer M. 16.—17., Kohlsamen M. 28.50 bis 29.50, Erbsen M. 19.— 27., Linsen M. 20— 40, Bohnen, weiße, M. 23— 25, Rüböl, detail, M. 64. Die Preise verstehen sich sämmtlich per 200 Pfd. Zollgewicht= 100 Kilo.
Geld⸗Cours. Frankfurt am 6. September 1881. 0 ⸗ Franken do. F Englische Sovereigns.„ 20 40—45 Russische Impertales.„ 16 74—79 Ducaten..„ 9 55—59 „ al marco.„ 9 59—64 Dollars in Gold.„% a ˙ Briefkasten. J. R. in Holzhausen. Besten Dank für Ihre
Zusendung. Wie Sie aus unserer vorigen Nummer er⸗ sehen, kam uns ein Artikel in derselben Angelegenheit bereits zu. Die Redaection.
Bekanntmachung.
2993 Am Donnerstag den 15. September, Vormittags 11 Uhr, werden 2 ausrangirte sechssitzige Personen— Postwagen und ein größerer Handkarren öffentlich meist— bietend verkauft.
Diese Wagen können täglich hier eingesehen werden.
Friedberg den 29. August 1881.
Kaiserliches Postamt. Brentano.
Grummetgras-Versteigerung
von zum Familieneigenthum des Großh. Hauses gehörigen Wiesen.
Freitag den 9. September, Vormittags 10 Uhr, wird in der Höres'schen Wirthschaft zu Bauernheim das Grumetgras von 60,919 ha, die Markwiese Gemarkung Bauernheim und Ossenheim, versteigert.
Ober⸗Rosbach, 2. September 1881. Großherzogliche Oberförsterei Ober-Rosbach.
Strack.
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Grummetgras-Versteigerung.
Donnerstag den 8. d. Mts., Vormittags 10 Uhr anfangend, soll das diesjährige Gemeindegrummetgras versteigert werden.
Schwalheim den 4. September 1881.
Großherzogliche Bürgermeisterei Schwalheim.
3086 Hensel.
5 RBergman n' 2939
Sommersprossen-Seife
zur pollstündigen Entfernung der Sommersprossen. Depot à Stück 60 Pf. bei Apotheker Lin un.
Grummetgras-Versteigerung.
3081 Das diesjährige Grummetgras von den hiesigen Gemeindewiesen soll Montag den 12. September d. J., Vormittags 10 Uhr anfangend, an Ort und Stelle versteigert werden. Utphe am 4. September 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Utphe. Filsinger.
2 N 1* A Obst⸗Versteigerung. 3088 Montag den 19. September d. J., Vormittags 10 Uhr, soll das der Gemeinde Ostheim gehörige Obst, circa 150 Malter Aepfel und mehrere Bäume Birnen,
öffentlich meistbietend versteigert werden. Zusammenkunft loco Ostheim. Ostheim den 7. September 1881. Großherzogliche Bürgermeisterei Ostheim. Schimpf. —— Trauben-BGrust-Syrup mit Fenchelhonig, bestes und billigstes Hausmittel gegen Husten, Heiserkeit, Hals und Brustschmerzen. In Flacons à 50 Pfennig, 1 und 1½½ Mark. 140 J. A. Windecker, Hof⸗Lieferant.
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2996
Neue Erfurter Linsen, „ Grünkerne
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